- Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!- aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu StudiengebührenÄhnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein. Zum Urteil, zu Pressemitteilungen und weiteren Materialien siehe unter der Rubrik Studiengebühren
- aber nur über die Gesetzgebungskompetenz zu Studiengebühren
Ähnlich wie zum Thema Juniorprofessur hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung von Studiengebühren bei den Ländern liegt und somit das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz nichtig ist. Jedoch wurde in der mündlichen Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BVerfG nicht darüber zu entscheiden hatte, ob Studiengebühren – vor allem vor dem Hintergrund von Art. 5 Abs.3 und Art. 3 Grundgesetz – als solches verfassungswidrig sind. Dies wird aber sicherlich in der Zukunft Thema einer Verfassungsklage seitens der Studierenden sein.
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