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und Materialien:
  • Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK
    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.
    1. Entwurf des Gesetzes hier (pdf, 73 KB)
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    2. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Berlin, den 21. März 2005
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl stellt seinen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vor
    Nach der Fusion des Universitätskrankenhauses Benjamin Franklin und der Charite in Mitte, Wedding und Buch zu einer gemeinsamen Gliedkörperschaft von FU und HU soll die neue Struktur auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt und das Vorschaltgesetz abgelöst werden.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen der Charité eine größtmögliche Kontinuität in ihrer Entwicklung sichern, die Partizipation steigern und die Zentrenbildung als Kernelement der Umstrukturierungs- und Sanierungsstrategie der Charité auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage stellen.“
    In dem Gesetzentwurf werden folgende programmatische Leitideen und Eckpunkte formuliert:
    · Die Charité wird zu einem wissenschaftsgeleiteten Zentrum eines innovativen Gesundheitssystems in Berlin entwickelt und bleibt eine gemeinsame Gliedkörperschaft von FU und HU.
    · Die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird gesichert (Integrationsmodell mit einer Trennungsrechnung).
    · Die Patientenrechte werden gestärkt.
    · Die Charité richtet ihre Tätigkeiten an den im Deutschen Corporate Government Codex zusammengefassten Regeln für gute Unternehmensführung und –überwachung aus.
    · Das Land soll mehrjährige Vereinbarungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung mit der Charité schließen.
    · Das Land Berlin übereignet der Charité die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, der Überleitungsplan bedarf der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
    Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Stärken des Vorschaltgesetzes zu erhalten und Fragen aus dem Fusionsprozess zu beantworten.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen die gewachsenen Gremienstrukturen weitgehend festschreiben, aber Mitbestimmung und unternehmensorientierte Elemente stärken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mehr als bisher eine Mitverantwortung für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung „ihrer“ Charité übernehmen. Die Zentrumsleitung soll kollegial zusammenarbeiten, Zentrumsräte sollen Vorschläge zur wissenschaftlichen Schwerpunktbildung und zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zentrum machen. Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter mit der Charité.“
    Der Gesetzentwurf ist die Grundlage für weitere Abstimmungen in der Koalition und für die Anhörung von Expertinnen und Experten durch den Wissenschaftssenators und die PDS-Fraktion am 7. April, 15 – 18 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Ich habe meine Ziele und Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt, nun wird die weitere Diskussion zeigen, was in der Koalition konsensfähig ist. Ich stelle mich dieser Auseinandersetzung.“
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    3. Artikel aus dem Tagesspiegel vom 22.3.2005
    Privatisierung wird es nicht geben
    Flierl legt Entwurf für Medizingesetz vor
    Das neue Berliner Gesetz zur Hochschulmedizin wird der Charité nicht den Weg in eine Privatisierung öffnen. Der Gesetzentwurf, den Wissenschaftssenator Thomas Flierl jetzt veröffentlichte, sieht vor, dass die Charité weiterhin zu Humboldt-Universität und Freier Universität gehört. Der öffentliche Charakter der Charité wird auch dadurch unterstrichen, dass die Universitätsmedizin nicht nur der Rechts-, sondern auch der Fachaufsicht unterworfen wird. Bei der Fachaufsicht kann der Wissenschaftssenator eingreifen, wenn ihm ein Beschluss der Hochschulgremien in der Medizin nicht zweckmäßig erscheint.
    Die Charité bleibt ein öffentliches Krankenhaus im Eigentum des Landes Berlin. Angesichts der hohen finanziellen Unsicherheiten – bis zum Jahr 2010 muss sie 212 Millionen Euro einsparen – ist es wichtig, dass Berlin unbeschränkt haftet. Allerdings werden der Charité auch einige Rechte eingeräumt, die ihr wie unter einer privaten Trägerschaft wirtschaftlichen Spielraum gewähren. Das Land will der Charité die für ihren Betrieb erforderlichen Grundstücke übereignen.
    Die Charité hat eine Neugliederung beschlossen, bei der die 128 Kliniken und Institute in 17 Zentren zusammengefasst werden sollen. Daher sieht das neue Medizingesetz auch die entsprechenden Gremien wie eine Zentrumsleitung und einen Zentrumsrat für die Mitbestimmung der Mitarbeiter und Studenten vor. „Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter“, erklärte Flierl.
    Die Stellung des Vorstandsvorsitzenden, Detlev Ganten, ist nach dem endgültigen Gesetz nicht mehr ganz so stark wie in dem jetzt gültigen Gesetz. Bisher konnte der Vorstand nicht gegen die Stimme von Detlev Ganten entscheiden. Künftig gibt Gantens Stimme nur noch bei Stimmengleichheit im Vorstand den Ausschlag. Das künftige Gesetz wird das Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen, das unter dem Zeitdruck der Fusion der Hochschulmedizin in Berlin bis heute in Kraft ist. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll es beschlossen sein, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Hans-Gerhard Husung am gestrigen Abend im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“. U. S.
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK

    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.

    1. Entwurf des Gesetzes hier (pdf, 73 KB)

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    2. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Berlin, den 21. März 2005

    Wissenschaftssenator Thomas Flierl stellt seinen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vor

    Nach der Fusion des Universitätskrankenhauses Benjamin Franklin und der Charite in Mitte, Wedding und Buch zu einer gemeinsamen Gliedkörperschaft von FU und HU soll die neue Struktur auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt und das Vorschaltgesetz abgelöst werden.

    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen der Charité eine größtmögliche Kontinuität in ihrer Entwicklung sichern, die Partizipation steigern und die Zentrenbildung als Kernelement der Umstrukturierungs- und Sanierungsstrategie der Charité auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage stellen.“

    In dem Gesetzentwurf werden folgende programmatische Leitideen und Eckpunkte formuliert:

    · Die Charité wird zu einem wissenschaftsgeleiteten Zentrum eines innovativen Gesundheitssystems in Berlin entwickelt und bleibt eine gemeinsame Gliedkörperschaft von FU und HU.

    · Die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird gesichert (Integrationsmodell mit einer Trennungsrechnung).

    · Die Patientenrechte werden gestärkt.

    · Die Charité richtet ihre Tätigkeiten an den im Deutschen Corporate Government Codex zusammengefassten Regeln für gute Unternehmensführung und –überwachung aus.

    · Das Land soll mehrjährige Vereinbarungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung mit der Charité schließen.

    · Das Land Berlin übereignet der Charité die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, der Überleitungsplan bedarf der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

    Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Stärken des Vorschaltgesetzes zu erhalten und Fragen aus dem Fusionsprozess zu beantworten.

    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen die gewachsenen Gremienstrukturen weitgehend festschreiben, aber Mitbestimmung und unternehmensorientierte Elemente stärken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mehr als bisher eine Mitverantwortung für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung „ihrer“ Charité übernehmen. Die Zentrumsleitung soll kollegial zusammenarbeiten, Zentrumsräte sollen Vorschläge zur wissenschaftlichen Schwerpunktbildung und zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zentrum machen. Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter mit der Charité.“

    Der Gesetzentwurf ist die Grundlage für weitere Abstimmungen in der Koalition und für die Anhörung von Expertinnen und Experten durch den Wissenschaftssenators und die PDS-Fraktion am 7. April, 15 – 18 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin.

    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Ich habe meine Ziele und Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt, nun wird die weitere Diskussion zeigen, was in der Koalition konsensfähig ist. Ich stelle mich dieser Auseinandersetzung.“

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    3. Artikel aus dem Tagesspiegel vom 22.3.2005

    Privatisierung wird es nicht geben

    Flierl legt Entwurf für Medizingesetz vor

    Das neue Berliner Gesetz zur Hochschulmedizin wird der Charité nicht den Weg in eine Privatisierung öffnen. Der Gesetzentwurf, den Wissenschaftssenator Thomas Flierl jetzt veröffentlichte, sieht vor, dass die Charité weiterhin zu Humboldt-Universität und Freier Universität gehört. Der öffentliche Charakter der Charité wird auch dadurch unterstrichen, dass die Universitätsmedizin nicht nur der Rechts-, sondern auch der Fachaufsicht unterworfen wird. Bei der Fachaufsicht kann der Wissenschaftssenator eingreifen, wenn ihm ein Beschluss der Hochschulgremien in der Medizin nicht zweckmäßig erscheint.

    Die Charité bleibt ein öffentliches Krankenhaus im Eigentum des Landes Berlin. Angesichts der hohen finanziellen Unsicherheiten – bis zum Jahr 2010 muss sie 212 Millionen Euro einsparen – ist es wichtig, dass Berlin unbeschränkt haftet. Allerdings werden der Charité auch einige Rechte eingeräumt, die ihr wie unter einer privaten Trägerschaft wirtschaftlichen Spielraum gewähren. Das Land will der Charité die für ihren Betrieb erforderlichen Grundstücke übereignen.

    Die Charité hat eine Neugliederung beschlossen, bei der die 128 Kliniken und Institute in 17 Zentren zusammengefasst werden sollen. Daher sieht das neue Medizingesetz auch die entsprechenden Gremien wie eine Zentrumsleitung und einen Zentrumsrat für die Mitbestimmung der Mitarbeiter und Studenten vor. „Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter“, erklärte Flierl.

    Die Stellung des Vorstandsvorsitzenden, Detlev Ganten, ist nach dem endgültigen Gesetz nicht mehr ganz so stark wie in dem jetzt gültigen Gesetz. Bisher konnte der Vorstand nicht gegen die Stimme von Detlev Ganten entscheiden. Künftig gibt Gantens Stimme nur noch bei Stimmengleichheit im Vorstand den Ausschlag. Das künftige Gesetz wird das Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen, das unter dem Zeitdruck der Fusion der Hochschulmedizin in Berlin bis heute in Kraft ist. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll es beschlossen sein, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Hans-Gerhard Husung am gestrigen Abend im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“. U. S.



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