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und Materialien:
  • „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW
    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:
    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“
    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung
    Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte für ein Studienbeitragsmodell von Landesminister Andreas Pinkwart stellen einen großen Schritt hin zu einer zwei Klassen Bildung dar.
    Künftig sollen pro Semester 500,00 € Studiengebühren erhoben werden. Gleichzeitig wird eine kreditgestützte Form der nach gelagerten Zahlung eingeführt. Wer die Studiengebühren nicht während des Studiums entrichten kann, wird ein Bildungskredit der NRW Bank mit 6 % Zinsen eingeräumt. Die Kappung der Kreditrückzahlung nach oben wird auf 10.000 € veranschlagt. Mehr muss für Studiengebühren nach dem Studium nicht zurück gezahlt werden. Angeblich um BAföG EmpfängerInnen zu entlasten, wird geregelt, dass diejenigen, die BAföG zurück zu zahlen haben, nur die Differenz zu 10.000 € für den Studiengebührenkredit zurück zahlen müssen.
    Hier wird die Illusion eines sozialverträglichen Studiengebührenmodells erstellt, das keineswegs diesem Anspruch gerecht wird.
    Chancengerechtigkeit nicht gewährleistet
    BAföG EmpfängerInnen, die bereits momentan offenkundig ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig verdienen können, werden auf die nach gelagerte Finanzierung zurück greifen müssen.
    Hinzu kommt das Problem des so genannten „Mittelstandslochs“, dass sich bereits beim elternabhängigen BAföG ergibt. Diejenigen Studierenden, deren Eltern knapp zu viel verdienen, als dass ihre Kinder BAföG erhalten könnten, werden nun auf einen Schlag mit 500,00 € pro Semester belastet. Dies wird von den meisten Studierenden so nicht zu leisten sein, zumal sie zumeist nicht von ihren Eltern den weniger als den BAföG Höchstsatz monatlich erhalten. Auch diese werden den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
    Also alle Kinder von Eltern mit geringem oder mittleren Einkommen müssen folglich nach dem Studium mit einem Schuldenberg von mehreren tausend Euro das Berufsleben beginnen. Beim Start ins Berufsleben ist also die Chancengerechtigkeit überhaupt nicht gewährleistet. Wer reiche Eltern hatte, startet ohne Schulden, wessen Eltern weniger vermögend waren, mit Schulden ins Berufsleben. Das immer angeführte Argument der Landesregierung bei Studiengebühren käme es, wegen der Möglichkeit der nach gelagerten Entrichtung, nur auf das Einkommen nach dem Studium und nicht auf das Elterneinkommen an, ist demnach absurd.
    Abschreckungseffekt
    Mit diesem Modell wird es zu einem nennenswerten Absinken der Studierendenzahlen kommen. Gerade junge Menschen aus so genannten bildungsfernen Schichten werden es sich zweimal überlegen, unter solch schwierigen finanziellen Bedingungen ein Hochschulstudium zu beginnen. Weiter sinkende Studierendenzahlen sind bei dem derzeitig durchschnittlich niedrigen Bildungsstand der bundesdeutschen Gesellschaft eine bildungspolitische Katastrophe. Hochschulbildung, die man als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaft begreifen muss, darf nicht mit Hürden belegt, sondern ihr Erwerb muss im Interesse der gesamten Gesellschaft gefördert und ausgebaut werden.
    Negative Folgen für Wissenschaft und Forschung
    Hinzu kommt ein sich zusehends verschlechterndes Klima des Wissenschaftsbetriebes selbst. Durch eine Regelung, die den maximalen Rückzahlungsbetrag auf 1.000 € pro studiertem Semester begrenzt, werden Studierende dazu angehalten, schnellstmöglich zu studieren. Das bedeutet entweder bereits mit einem Bachelor Abschluss die Universität zu verlassen oder in jedem Falle die Regelstudienzeit von 8 Semestern eng einzuhalten. Das führt vor allem zu einem Vorzug von Schnelligkeit von Intensität. Studierende sollen lediglich ihren schnellen Studienabschluss anstreben und keine Zeit haben sich auf den Wissenschaftsbetrieb an Hochschulen einzustellen und daran teilzuhaben.
    Dies wird sich negativ auf Wissenschaft und Forschung an Hochschulen auswirken, an denen maßgeblich auch Studierende beteiligt sind. Das steht in völligem Widerspruch zum Anspruch der schwarz-gelben Landesregierung, Forschung und Lehre ausbauen zu wollen.
    Unterfinanzierung wird nicht behoben
    Die Landesregierung will nun die Entscheidung ob und in welcher Höhe bis 500,00 € Gebühren erhoben werden den Universitäten selbst überlassen. Tatsächlich wird der Druck auf die Universitäten sehr hoch sein, die Maximalgebühren festzulegen, um die andauernde Unterfinanzierung durch das Land NRW auszugleichen. Tatsächlich erwartet die Landesregierung, wenn alle NRW Hochschulen den Gebührenhöchstsatz einfordern, Mehreinnahmen von 320 Millionen Euro. Diese stehen 3.2 Milliarden Euro Landesmittel für die Hochschulen gegenüber. Eine Erhöhung des Hochschuletats um 10% wird aber aus der Finanzmisere der Hochschulen nicht herausführen. Dazu wären wesentlich mehr Mittel von Nöten.
    Außerdem behauptet die Landesregierung in ihrem so genannten „Zukunftspakt“ zwar, ihre Mittel für die Hochschulen nach Einführung der Gebühren in der Legislaturperiode nicht verringern zu wollen, ist hier aber rechtlich nicht gebunden. Die Einführung von Studiengebühren in allen anderen Staaten der Welt, beispielsweise Australien, zeigt aber, dass der Staat sich nach Einführung stets aus der Hochschulfinanzierung zurück gezogen hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in NRW wird dies beim nächsten Anzeichen von Finanznot zweifellos der Fall sein. Schließlich ist es ja bereits so, dass die Landesregierung gleichzeitig ankündigt, ihren Hochschuletat bis zum Ende der Legislaturperiode nicht zu erhöhen. Das bedeutet, dass auch kein Inflationsausgleich stattfindet, was einer Kürzung des Etats gleich kommt.
    Autonomisierung ohne Demokratisierung
    Im Zuge der Studienbeitragsreform werden weit reichende Entscheidungskompetenzen an die Universitäten selbst übertragen. Dazu gehören die Art und Weise der Verwendung der durch Studiengebühren zusätzlich eingenommenen Mittel.
    Die Wählerin und der Wähler, sowie natürlich Studierende und ein großer Teil der Lehrenden werden hier keinen demokratischen Einfluss auf die Verteilung dieser Gelder nehmen können. Die marginale Beteiligung von Studierendenvertretern an universitären Entscheidungsgremien wie dem Senat führen jetzt schon dazu, dass Studierende von den wichtigsten Entscheidungsprozessen an der Universität ausgeschlossen sind. Die Einführung von Präsidialverfassungen, die darauf abzielen, dem Rektor einer Universität ohne Bindung an andere Gremien weit reichende Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, wird das noch verschlimmern. Ohne eine Demokratisierung von Hochschulen, ist eine solche Autonomisierung unverantwortlich und kommen einer Quasi- Privatisierung mit dem Rektor als Eigentümer der Hochschule gleich.
    Als besondere Leistung verkauft die Landesregierung, dass Hochschulen Studiengebühren zurück erstatten müssen, wenn Studierende nachweisen, dass sie ihr Studium nicht schnellstmöglich abschließen konnten. Für solche Schiedsverfahren sollen die Hochschulen in ihren Studiengebührensatzungen Konzepte finden. Eine wirksame demokratische Kontrolle hierfür wird nicht gegeben sein.
    Keine nennenswerte Entlastung für BAföG EmpfängerInnen
    Studiengebühren werden auch für BAföG EmpfängerInnen erhoben, obwohl dies im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gegenteilig vereinbart worden war. Auch hier wird ersichtlich, was von der viel zitierten Politik der neuen Ehrlichkeit von CDU/CSU und FDP zu halten ist.
    Die Landesregierung behauptet, dass eine nennenswerte Entlastung für BAföG BezieherInnen darin bestünde, dass man ein Großteil der BAföG BezieherInnen wegen der 10.000 € Kappungsgrenze nach dem Studium von Studiengebühren freistelle. Tatsächlich ist es aber so, dass bereits jeder, der weniger als 415,00 Euro monatlich BAföG erhält (bezogen auf 8 Semester Bezugsdauer), also knapp 100 Euro unter dem Höchstsatz liegt, nach dem Studium weniger als 10.000 Euro BAföG zurück zahlt. Diese Studierenden werden so über Studiengebühren zusätzlich belastet.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl von BAföG EmpfängerInnen Teilleistungen, also weniger als den Höchstsatz, erhalten, kann von einer wirklichen Entlastung von BAföG EmpfängerInnen hier nicht die Rede sein. Hier werden auch diejenigen nach dem Studium mit Gebühren belastet, die schon während des Studiums ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten.
    Modell des Rückschritts
    Entgegen der Behauptung das Studienbeitragsmodell der Landesregierung sei ein Schritt hin zu einer modernen Hochschullandschaft, ist dieses Modell bildungspolitisch rückwärts gewandt. Hier wird soziale Auslese betrieben, anstatt alle Menschen gleichermaßen zu fördern. Die Abschreckung breiter Bevölkerungsschichten vom Hochschulstudium wird evident sein. In nicht zu übersehender Weise entstehen weniger vermögenden Menschen Nachteile beim Erwerb von Bildung.
    Immer wieder zitierte Stipendien für besonders Begabte stellen, abgesehen davon, dass es sie momentan gar nicht gibt, keine Lösung des Problems dar. Aus sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht ist es wichtig, auch Menschen zu fördern und hoch qualifiziert auszubilden, die nicht hochbegabt sind. Ansonsten wird eine Bildungselite geschaffen, die alle Wohlhabenden und die begabteren weniger Wohlhabenden enthält. Das steht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit in krasser Weise entgegen und gefährdet den sozialen Frieden in der Republik.
    Anstatt eine moderne Bildungslandschaft zu kreieren, werden hier Verhältnisse in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland wieder hergestellt. Die damals vorhandenen großen Hürden zur Erlangung von Bildung werden wieder aufgebaut, von denen man gehofft hatte, dass sie diese Gesellschaft endlich überwunden hätte.
    Ja zur Steuerfinanzierung
    Die Linkspartei.PDS NRW spricht sich für eine weiterhin steuerfinanzierte Hochschule aus. Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Bildung ist eine Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft und die Bildung von Einzelnen kommt dem Erhalt der gesamten Gesellschaft zu Gute. Das ist der Grund wieso die Finanzierung von Bildung, auch Hochschulbildung, von der ganzen Gesellschaft geschultert werden muss und nicht nur von denen, die Hochschulbildung in Anspruch nehmen.
    Die Linkspartei.PDS hat unlängst Vorschläge für eine Steuerreform gemacht, deren Mehreinnahmen in Bildungseinrichtungen investiert werden müssen. Aber auch unter den jetzigen Vorraussetzungen ist Steuerfinanzierung möglich. Der Bildungsetat des Landes NRW liegt momentan prozentual weit unter denen, europäischer Nachbarländer. Hier muss eine Prioritätensetzung hin zu Bildung stattfinden, die in anderen europäischen Ländern auch möglich ist. Privatisierung von Bildungsleistungen, nur um die Prioritäten nicht verschieben zu müssen, ist der falsche Weg.
    Vielen Dank an Jonas Bens für die Zusendung.
    Positionspapier des Landesvorstandes der Linkspartei.PDS NRW

    Das folgende Papier wurde am 25. September 2005 vom Landesvorstand beschlossen:

    „Ja zur freien Bildung – Nein zu Studiengebühren“

    Erwiderung zu den „Eckpunkten für ein Studienbeitragsmodell“ der Landesregierung

    Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte für ein Studienbeitragsmodell von Landesminister Andreas Pinkwart stellen einen großen Schritt hin zu einer zwei Klassen Bildung dar.
    Künftig sollen pro Semester 500,00 € Studiengebühren erhoben werden. Gleichzeitig wird eine kreditgestützte Form der nach gelagerten Zahlung eingeführt. Wer die Studiengebühren nicht während des Studiums entrichten kann, wird ein Bildungskredit der NRW Bank mit 6 % Zinsen eingeräumt. Die Kappung der Kreditrückzahlung nach oben wird auf 10.000 € veranschlagt. Mehr muss für Studiengebühren nach dem Studium nicht zurück gezahlt werden. Angeblich um BAföG EmpfängerInnen zu entlasten, wird geregelt, dass diejenigen, die BAföG zurück zu zahlen haben, nur die Differenz zu 10.000 € für den Studiengebührenkredit zurück zahlen müssen.
    Hier wird die Illusion eines sozialverträglichen Studiengebührenmodells erstellt, das keineswegs diesem Anspruch gerecht wird.
    Chancengerechtigkeit nicht gewährleistet
    BAföG EmpfängerInnen, die bereits momentan offenkundig ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig verdienen können, werden auf die nach gelagerte Finanzierung zurück greifen müssen.
    Hinzu kommt das Problem des so genannten „Mittelstandslochs“, dass sich bereits beim elternabhängigen BAföG ergibt. Diejenigen Studierenden, deren Eltern knapp zu viel verdienen, als dass ihre Kinder BAföG erhalten könnten, werden nun auf einen Schlag mit 500,00 € pro Semester belastet. Dies wird von den meisten Studierenden so nicht zu leisten sein, zumal sie zumeist nicht von ihren Eltern den weniger als den BAföG Höchstsatz monatlich erhalten. Auch diese werden den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
    Also alle Kinder von Eltern mit geringem oder mittleren Einkommen müssen folglich nach dem Studium mit einem Schuldenberg von mehreren tausend Euro das Berufsleben beginnen. Beim Start ins Berufsleben ist also die Chancengerechtigkeit überhaupt nicht gewährleistet. Wer reiche Eltern hatte, startet ohne Schulden, wessen Eltern weniger vermögend waren, mit Schulden ins Berufsleben. Das immer angeführte Argument der Landesregierung bei Studiengebühren käme es, wegen der Möglichkeit der nach gelagerten Entrichtung, nur auf das Einkommen nach dem Studium und nicht auf das Elterneinkommen an, ist demnach absurd.
    Abschreckungseffekt
    Mit diesem Modell wird es zu einem nennenswerten Absinken der Studierendenzahlen kommen. Gerade junge Menschen aus so genannten bildungsfernen Schichten werden es sich zweimal überlegen, unter solch schwierigen finanziellen Bedingungen ein Hochschulstudium zu beginnen. Weiter sinkende Studierendenzahlen sind bei dem derzeitig durchschnittlich niedrigen Bildungsstand der bundesdeutschen Gesellschaft eine bildungspolitische Katastrophe. Hochschulbildung, die man als Investition in die Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaft begreifen muss, darf nicht mit Hürden belegt, sondern ihr Erwerb muss im Interesse der gesamten Gesellschaft gefördert und ausgebaut werden.
    Negative Folgen für Wissenschaft und Forschung
    Hinzu kommt ein sich zusehends verschlechterndes Klima des Wissenschaftsbetriebes selbst. Durch eine Regelung, die den maximalen Rückzahlungsbetrag auf 1.000 € pro studiertem Semester begrenzt, werden Studierende dazu angehalten, schnellstmöglich zu studieren. Das bedeutet entweder bereits mit einem Bachelor Abschluss die Universität zu verlassen oder in jedem Falle die Regelstudienzeit von 8 Semestern eng einzuhalten. Das führt vor allem zu einem Vorzug von Schnelligkeit von Intensität. Studierende sollen lediglich ihren schnellen Studienabschluss anstreben und keine Zeit haben sich auf den Wissenschaftsbetrieb an Hochschulen einzustellen und daran teilzuhaben.
    Dies wird sich negativ auf Wissenschaft und Forschung an Hochschulen auswirken, an denen maßgeblich auch Studierende beteiligt sind. Das steht in völligem Widerspruch zum Anspruch der schwarz-gelben Landesregierung, Forschung und Lehre ausbauen zu wollen.
    Unterfinanzierung wird nicht behoben
    Die Landesregierung will nun die Entscheidung ob und in welcher Höhe bis 500,00 € Gebühren erhoben werden den Universitäten selbst überlassen. Tatsächlich wird der Druck auf die Universitäten sehr hoch sein, die Maximalgebühren festzulegen, um die andauernde Unterfinanzierung durch das Land NRW auszugleichen. Tatsächlich erwartet die Landesregierung, wenn alle NRW Hochschulen den Gebührenhöchstsatz einfordern, Mehreinnahmen von 320 Millionen Euro. Diese stehen 3.2 Milliarden Euro Landesmittel für die Hochschulen gegenüber. Eine Erhöhung des Hochschuletats um 10% wird aber aus der Finanzmisere der Hochschulen nicht herausführen. Dazu wären wesentlich mehr Mittel von Nöten.
    Außerdem behauptet die Landesregierung in ihrem so genannten „Zukunftspakt“ zwar, ihre Mittel für die Hochschulen nach Einführung der Gebühren in der Legislaturperiode nicht verringern zu wollen, ist hier aber rechtlich nicht gebunden. Die Einführung von Studiengebühren in allen anderen Staaten der Welt, beispielsweise Australien, zeigt aber, dass der Staat sich nach Einführung stets aus der Hochschulfinanzierung zurück gezogen hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in NRW wird dies beim nächsten Anzeichen von Finanznot zweifellos der Fall sein. Schließlich ist es ja bereits so, dass die Landesregierung gleichzeitig ankündigt, ihren Hochschuletat bis zum Ende der Legislaturperiode nicht zu erhöhen. Das bedeutet, dass auch kein Inflationsausgleich stattfindet, was einer Kürzung des Etats gleich kommt.
    Autonomisierung ohne Demokratisierung
    Im Zuge der Studienbeitragsreform werden weit reichende Entscheidungskompetenzen an die Universitäten selbst übertragen. Dazu gehören die Art und Weise der Verwendung der durch Studiengebühren zusätzlich eingenommenen Mittel.
    Die Wählerin und der Wähler, sowie natürlich Studierende und ein großer Teil der Lehrenden werden hier keinen demokratischen Einfluss auf die Verteilung dieser Gelder nehmen können. Die marginale Beteiligung von Studierendenvertretern an universitären Entscheidungsgremien wie dem Senat führen jetzt schon dazu, dass Studierende von den wichtigsten Entscheidungsprozessen an der Universität ausgeschlossen sind. Die Einführung von Präsidialverfassungen, die darauf abzielen, dem Rektor einer Universität ohne Bindung an andere Gremien weit reichende Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, wird das noch verschlimmern. Ohne eine Demokratisierung von Hochschulen, ist eine solche Autonomisierung unverantwortlich und kommen einer Quasi- Privatisierung mit dem Rektor als Eigentümer der Hochschule gleich.
    Als besondere Leistung verkauft die Landesregierung, dass Hochschulen Studiengebühren zurück erstatten müssen, wenn Studierende nachweisen, dass sie ihr Studium nicht schnellstmöglich abschließen konnten. Für solche Schiedsverfahren sollen die Hochschulen in ihren Studiengebührensatzungen Konzepte finden. Eine wirksame demokratische Kontrolle hierfür wird nicht gegeben sein.
    Keine nennenswerte Entlastung für BAföG EmpfängerInnen
    Studiengebühren werden auch für BAföG EmpfängerInnen erhoben, obwohl dies im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gegenteilig vereinbart worden war. Auch hier wird ersichtlich, was von der viel zitierten Politik der neuen Ehrlichkeit von CDU/CSU und FDP zu halten ist.
    Die Landesregierung behauptet, dass eine nennenswerte Entlastung für BAföG BezieherInnen darin bestünde, dass man ein Großteil der BAföG BezieherInnen wegen der 10.000 € Kappungsgrenze nach dem Studium von Studiengebühren freistelle. Tatsächlich ist es aber so, dass bereits jeder, der weniger als 415,00 Euro monatlich BAföG erhält (bezogen auf 8 Semester Bezugsdauer), also knapp 100 Euro unter dem Höchstsatz liegt, nach dem Studium weniger als 10.000 Euro BAföG zurück zahlt. Diese Studierenden werden so über Studiengebühren zusätzlich belastet.
    In Anbetracht der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl von BAföG EmpfängerInnen Teilleistungen, also weniger als den Höchstsatz, erhalten, kann von einer wirklichen Entlastung von BAföG EmpfängerInnen hier nicht die Rede sein. Hier werden auch diejenigen nach dem Studium mit Gebühren belastet, die schon während des Studiums ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten.
    Modell des Rückschritts
    Entgegen der Behauptung das Studienbeitragsmodell der Landesregierung sei ein Schritt hin zu einer modernen Hochschullandschaft, ist dieses Modell bildungspolitisch rückwärts gewandt. Hier wird soziale Auslese betrieben, anstatt alle Menschen gleichermaßen zu fördern. Die Abschreckung breiter Bevölkerungsschichten vom Hochschulstudium wird evident sein. In nicht zu übersehender Weise entstehen weniger vermögenden Menschen Nachteile beim Erwerb von Bildung.
    Immer wieder zitierte Stipendien für besonders Begabte stellen, abgesehen davon, dass es sie momentan gar nicht gibt, keine Lösung des Problems dar. Aus sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht ist es wichtig, auch Menschen zu fördern und hoch qualifiziert auszubilden, die nicht hochbegabt sind. Ansonsten wird eine Bildungselite geschaffen, die alle Wohlhabenden und die begabteren weniger Wohlhabenden enthält. Das steht dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit in krasser Weise entgegen und gefährdet den sozialen Frieden in der Republik.
    Anstatt eine moderne Bildungslandschaft zu kreieren, werden hier Verhältnisse in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland wieder hergestellt. Die damals vorhandenen großen Hürden zur Erlangung von Bildung werden wieder aufgebaut, von denen man gehofft hatte, dass sie diese Gesellschaft endlich überwunden hätte.
    Ja zur Steuerfinanzierung
    Die Linkspartei.PDS NRW spricht sich für eine weiterhin steuerfinanzierte Hochschule aus. Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Bildung ist eine Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft und die Bildung von Einzelnen kommt dem Erhalt der gesamten Gesellschaft zu Gute. Das ist der Grund wieso die Finanzierung von Bildung, auch Hochschulbildung, von der ganzen Gesellschaft geschultert werden muss und nicht nur von denen, die Hochschulbildung in Anspruch nehmen.
    Die Linkspartei.PDS hat unlängst Vorschläge für eine Steuerreform gemacht, deren Mehreinnahmen in Bildungseinrichtungen investiert werden müssen. Aber auch unter den jetzigen Vorraussetzungen ist Steuerfinanzierung möglich. Der Bildungsetat des Landes NRW liegt momentan prozentual weit unter denen, europäischer Nachbarländer. Hier muss eine Prioritätensetzung hin zu Bildung stattfinden, die in anderen europäischen Ländern auch möglich ist. Privatisierung von Bildungsleistungen, nur um die Prioritäten nicht verschieben zu müssen, ist der falsche Weg.
    Vielen Dank an Jonas Bens für die Zusendung.


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