- Erst dagegen, jetzt dafür – aber mit Fehlstart
Erst dagegen, jetzt dafür – aber mit FehlstartDie Berliner CDU und ihre BürgerbegehrenEin interessantes Beispiel wie die Berliner CDU nunmehr Bürgerbegehren, deren Möglichkeit gegen die Stimmen der Konservativen im Abgeordnetenhaus letztes Jahr eingeführt worden ist, für sich nutzt. Angesichts ihrer ursprünglichen Ablehnung muss man auch nicht erwarten können, dass die CDU Ahnung davon hat, was direkte Demokratie ist und wie ein Bürgerbegehren abläuft. Wie gut, dass sie bereits 2 oder 3 weitere in anderen Bezirken gestartet hat. Eine PressemitteilungFehlstart für CDU mit Pflügers ungültiger UnterschriftDer Sprecher für Regional-, Kommunal- und Verwaltungspolitik Peter-Rudolf Zotl erklärt:Die CDU hat das von ihr initiierte Bürgerbegehren gegen die Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße mit der Unterschrift ihres designierten Spitzenkandidaten für die Berlinwahl, Friedbert Pflüger, begonnen.Doch das war ein klassischer Fehlstart, denn Pflügers Unterschrift ist ungültig.Laut Gesetz ist ein »Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es innerhalb von 6 Monaten seit der Anzeige von drei vom Hundert zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten unterstützt wurde.Unterschriftsberechtigt sind nur die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur Bezirksverordnetenversammlung besitzen.« Nichts von dem trifft auf Herrn Pflüger zu, dessen Erstwohnsitz in Hannover und dessen zweiter Berliner Wohnsitz nicht in Friedrichshain- Kreuzberg liegt.Es ist auch nicht bekannt, dass die Mitglieder des CDU-Landesvorstandes, die alle das Begehren unterzeichnet haben, ihren Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg und die Wahlberechtigung zur dortigen BVV haben.
Die Berliner CDU und ihre Bürgerbegehren
Ein interessantes Beispiel wie die Berliner CDU nunmehr Bürgerbegehren, deren Möglichkeit gegen die Stimmen der Konservativen im Abgeordnetenhaus letztes Jahr eingeführt worden ist, für sich nutzt. Angesichts ihrer ursprünglichen Ablehnung muss man auch nicht erwarten können, dass die CDU Ahnung davon hat, was direkte Demokratie ist und wie ein Bürgerbegehren abläuft. Wie gut, dass sie bereits 2 oder 3 weitere in anderen Bezirken gestartet hat. Eine Pressemitteilung
Fehlstart für CDU mit Pflügers ungültiger Unterschrift
Der Sprecher für Regional-, Kommunal- und Verwaltungspolitik Peter-Rudolf Zotl erklärt:
Die CDU hat das von ihr initiierte Bürgerbegehren gegen die Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße mit der Unterschrift ihres designierten Spitzenkandidaten für die Berlinwahl, Friedbert Pflüger, begonnen.
Doch das war ein klassischer Fehlstart, denn Pflügers Unterschrift ist ungültig.
Laut Gesetz ist ein »Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es innerhalb von 6 Monaten seit der Anzeige von drei vom Hundert zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten unterstützt wurde.
Unterschriftsberechtigt sind nur die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur Bezirksverordnetenversammlung besitzen.« Nichts von dem trifft auf Herrn Pflüger zu, dessen Erstwohnsitz in Hannover und dessen zweiter Berliner Wohnsitz nicht in Friedrichshain- Kreuzberg liegt.
Es ist auch nicht bekannt, dass die Mitglieder des CDU-Landesvorstandes, die alle das Begehren unterzeichnet haben, ihren Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg und die Wahlberechtigung zur dortigen BVV haben.
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