- Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – HochschulfinanzausgleichMan kann es nennen wie man will …… die Debatte darum bleibt.Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.Zu den verschiedenen PapierenAuszug aus dem Newsletter der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der Linkspartei. und des Die Linke. Hochschulgruppennetzwerks Nr. 11/2006 vom 31.03.2006:“In den letzten Wochen hat sich Debatte um die Finanzierung von Hochschulen in den Ländern erneut entsponnen. Insbesondere das Thema Länderfinanzausgleich wird nun nicht erst seit gestern diskutiert. Dennoch gab es in den letzten Wochen eine rege Beteiligung daran, vor allem aus der Linkspartei. Die verschiedenen Stellungnahmen, Anträge, Anfragen etc. sollen an dieser Stelle dokumentiert werden……. 2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze(…):::::::::::::::::::::::::::::::::::2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung einMainz, 15.02.2006“Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner fordert faire Rahmenbedingungen für einen qualitativen und quantitativen Wettbewerb in Forschung und Lehre ein.„Wir brauchen die Exzellenzinitiative in der Forschung. Wir brauchen aber ebenso sehr etwas Vergleichbares für die Lehre“, sagte der Koordinator der SPD-geführten Länder in wissenschafts- und bildungspolitischen Fragen heute bei seiner Regierungserklärung im Mainzer Landtag. Darin beschäftigte er sich mit den Perspektiven der Hochschulen angesichts einer Hochschullandschaft, die deutschlandweit zum Beispiel durch die Auswirkungen der Föderalismusreform, die Einführung von Studiengebühren oder den von der Bundesregierung geplanten Hochschulpakt vor den größten Umbrüchen seit Jahrzehnten stehe.Die seit Humboldt befolgte Einheit von Forschung und Lehre, von Breite und Spitze sei dadurch gefährdet, dass einige Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht würden, weil sie nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stellten. Sie sei auch dadurch gefährdet, dass die Verteilung von Forschungsfördermitteln des Bundes die historisch bedingte Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern vertiefe.„Es wundert nicht, dass Bayern und Baden-Württemberg die großen Gewinner der Ersten Antragsrunde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind. Mit Hilfe der überregionalen Forschungsförderung des Bundes haben diese beiden Länder bis in die 80er Jahre hinein eine beachtliche Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Forschungskapazitäten deutlich ausgeweitet, während ihr Studienplatzangebot stagniert oder sogar rückläufig ist“, erklärte Zöllner. In Rheinland-Pfalz sei die Zahl der Studierenden von 1994 bis 2004 um 22 Prozent gestiegen – der größte Zuwachs unter allen alten Flächenländern. In diesem Zeitraum verzeichne Baden-Württemberg einen Anstieg um lediglich 2,6 Prozent, während die Quote in Bayern sogar um 2,4 Prozent gesunken sei.Zöllner betonte, dass er nicht der Gleichmacherei das Wort rede. Es müssten aber Strukturen etabliert werden, die den immer wieder eingeforderten Wettbewerbsföderalismus überhaupt erst ermöglichten. Um den bundesweit wachsenden Bedarf an Studienplätzen befriedigen zu können, schlug Zöllner einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung vor, der auf zwei Säulen beruht. Zum einen müsse der Staat den Hochschulen die notwendigen Basiskosten von besetzten Studienplätzen zur Verfügung stellen. Zum anderen müsse für deren Finanzierung dasjenige Land aufkommen, aus dem die Studierenden kommen, nicht dasjenige, das Studienplätze zur Verfügung stelle. Auf der Grundlage eines solchen Vorteilsausgleichs nach Schweizer Vorbild könnten Hochschulen und Länder miteinander um kluge Köpfe wetteifern.Rheinland-Pfalz werde jedenfalls bereits im nächsten Jahr, gestützt auf die leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung, eine studienplatzbezogene Finanzierung für seine Hochschulen einführen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir möchten und wir werden zeigen, dass ein solches Finanzierungssystem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördert und somit zur Weiterentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems beiträgt“, so Zöllner. Den rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Christoph Böhr forderte der Minister auf, in seiner Partei Zustimmung für den Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu organisieren. „Nur so können Sie glaubhaft machen, dass Ihr etwas überraschendes Bekenntnis für ein gebührenfreies Studium nicht nur dem Wahltermin im März geschuldet ist“, sagte Zöllner.Ein entscheidender Durchbruch zur Verbesserung der Lehrsituation an den Hochschulen kann dem Minister zufolge durch den von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigten Hochschulpakt erfolgen. Der Bund könne im Rahmen des Vorteilsausgleichs verfassungskonform zum Beispiel die Kosten für Studierende aus Entwicklungsländern übernehmen – und damit einen erheblichen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehre leisten.Für einen Systemwechsel plädierte Zöllner auch bei der Forschungsförderung. Er möchte das bisherige System der multilateralen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft als dem größten Drittmittelgeber entsprechend der Einwohnerstärke (Königsteiner Schlüssel) ablösen durch eine Sitzlandfinanzierung seitens der Länder. Das bisherige Finanzierungssystem benachteilige finanzschwache Länder erheblich. Es sei absurd, dass ein Land wie Rheinland-Pfalz Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mit jährlich rund acht Millionen Euro subventioniere. Die Einführung der Sitzlandfinanzierung verbessere dagegen die Situation der finanzschwachen Länder. Sie hätte zur Folge, dass jedes Land künftig anteilig Mittel an die DFG zahlen würde, wie es seiner prozentualen Forderung entspräche.Kritik übte Zöllner an dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Hochschulbau im Zuge der Föderalismus-Reform. Die Verteilung der Bundesmittel soll nach dem Durchschnittsvolumen der zwischen 2000 und 2003 abgerufenen Mittel erfolgen. Wer in diesem Zeitraum wenig in den Hochschulbau investiert habe, weil zum Beispiel größere Bauprojekte vor oder nach dem Bemessungszeitraum gelegen hätten, erhalte künftig weniger Hochschulbaumittel, als ihm nach der Zahl der Studierenden zustünde. Genau jene Zahl der Studierenden müsse aber die eigentliche Bemessungsgröße sein, so der Minister.”Die Rede kann man finden unter:http://www.mwwfk.rlp.de/Aktuelles/Reden/Perspektiven.pdf:::::::::::::::::::::::::::::::::::3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den BundesländernDRUCKSACHE 4 / 4367Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENThema: Hochschullastenausgleich zwischen den BundesländernDer Landtag möge beschließen:Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Rahmen des von Bund und Ländern beabsichtigten Hochschulpaktes für eine grundsätzliche Neuordnung der Hochschulfinanzierung auf Basis eines Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern einzusetzen. Mit dem Hochschullastenausgleich soll ein qualitätssteigernder Wettbewerb im Rahmen eines Vollkostenausgleichs zwischen den Hochschulen und den Bundesländern ermöglicht werden, indem1. die realen fächerspezifischen Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tat¬sächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende gekoppelt werden,2. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums nicht mehr das Land auf¬kommt, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Stu¬dienberechtigten kommen, und3. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums ausländischer Studierender der Bund aufkommt.Die konkrete Umsetzung des Hochschullastenausgleichs kann in Form eines Staats¬vertrages zwischen den Bundesländern erfolgen, der die Feststellung der fächerspezifi¬schen Studienplatzkosten, die Verrechnung zwischen den Bundesländern und die schrittweise Realisierung des Systems im Rahmen des Vollkostenausgleichs verein¬bart.Begründung:Vor dem Hintergrund der bis zum Jahr 2014 um 700.000 steigenden Studierenden¬zahlen und der dadurch notwendig werdenden zusätzli¬chen finanziellen Mittel für die Hochschulen ist eine grundsätzliche Neuordnung der Studienplatzfinanzierung ange¬zeigt. Die bisherigen Strukturen der Hochschulfinanzie¬rung weisen aufgrund der Län¬derkompetenz für Hochschulpolitik erhebliche Disparitä¬ten bei der Studienplatzfinanzie¬rung der Bundesländer auf. So halten etwa die süd¬deutschen Länder Baden-Württem¬berg und Bayern vergleichsweise geringe Studien¬platzkapazitäten zu Lasten der Stadt¬staaten Berlin, Hamburg und Bremen vor. Demgegenüber führt ein System des Hochschullastenausgleichs im Zuge der weiteren Stärkung der Länderkompetenz in der Hochschulpolitik dazu, dass alle Bundesländer ein Interesse am Ausbau der Hochschullandschaft und der Studienplatzkapazitäten besitzen und die bisherigen Mitnahmegewinne vermieden werden. Die Hochschulen erhalten so länderübergreifend kalkulierbare Anreize zum Angebot zusätzlicher und attraktiver Studienplätze, indem sie Einnahmen im Umfang der effektiven Kosten erhalten. Im Rahmen eines Staatsvertrages können die Bundesländer die Details des Hochschullastenausgleichssystems wie die Höhe der nach Fächergruppen differen¬zierten Ausgleichszahlungen, die Verrechnung von Studienkonten und Studiengebüh¬ren und die Verrechnung der Studienplatzfinanzierung zwischen den einzelnen Ländern regeln. Ein vergleichbares System wird erfolgreich in der Schweiz gemäß der inter¬kantonalen Universitätsvereinbarung vom 20.02.1997 praktiziert. Die Grundzüge ent¬sprechender Modelle für Deutschland wurden von Professor Dr. E. Jürgen Zöllner (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz) und von Professor Dr. Gerd Grözinger (Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung) entwickelt. Die rechtzeitige Einführung eines Hochschullastenausgleichs würde es insbesondere Sachsen ermöglichen, trotz zurückgehender Abiturientenzahlen auch über 2010 hinaus die bisherigen Studienplatzkapazitäten zu erhalten oder auszubauen. Durch den Hoch¬schullastenausgleich kann darüber hinaus vermieden werden, dass der im Rahmen der Exzellenzinitiative dringend notwendige Ausbau der Forschungskompetenzen sächsi¬scher Hochschulen zu Lasten der Studienplatzkapazitäten erfolgt. So können die Voraussetzungen für eine auch in Zukunft leistungsfähige sächsische Hochschul- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.:::::::::::::::::::::::::::::::::::4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den BundesländernDRUCKSACHE 4 / 4675zu Drs 4 /4367Änderungsantrag der Linksfraktion.PDSzu Drs 4/ 4376Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den BundesländernDer Landtag möge beschließen, den Antrag wie folgt zu fassen:„Der Landtag möge beschließen:Die Staatsregierung wird ersucht,unverzüglich eine Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2006 vorzulegen, mit der gewährleistet werden soll, dass• die Studienplatzkosten fächerübergreifend nach drei Kostengruppen (Geisteswissenschaften, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Medizin) differenziert dargestellt und in dieser Weise zwischen den Ländern ausgeglichen werden,• künftig ausschließlich dasjenige Bundesland die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums trägt, in dem die Studierenden die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Herkunftsprinzip“),• allein der Bund die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums für die Studierenden übernimmt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,• die finanziellen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung infolge der Haushaltsentwicklung aller Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2006 abgebildet werden,• für die Jahre 2006 bis 2010 die Beurteilung des künftigen Studienplatzbedarfes der einzelnen Bundesländer auf der Basis der derzeitigen Studienplatzprognosen sowie unter Einbeziehung der auf Grund der Einführung von Studiengebühren oder der angekündigten Einführung von Studiengebühren zu erwartenden Wanderungsbewegungen der Studierenden vorgenommen wird, sowie dabei darzulegen, welche weiteren Schritte zur bundesweiten Umsetzung einer solchen neuen Konzeption für den Hochschulfinanzausgleich, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Hochschulfinanzierungsstaatsvertrag oder einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs, mit welchem zeitlichen Horizont für erforderlich erachtet werden.gez.Prof. Dr. Peter PorschFraktionsvorsitzender Dresden, 16. März 2005Begründung:Die vorgeschlagenen Regelungen bedeuten gegenüber dem ursprünglichen Antrag eine Erweiterung und inhaltliche Präzisierung der zu erarbeitenden Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.:::::::::::::::::::::::::::::::::::5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte IdeeDer Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!:::::::::::::::::::::::::::::::::::6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern44. Sitzung der 4. Wahlperiode17. März 2006Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen in Drs 4/4367Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den BundesländernMdL Heike WernerBeachten: Es gilt das gesprochene Wort!Anrede//es passiert nicht häufig, dass eine parlamentarische Initiative in diesem Landtag durch aktuelle politische Entwicklungen regelrecht beflügelt wird. Bei dem hier vorliegenden Antrag der Grünen und den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der Koalition ist dies der Fall.Von der Frankfurter Rundschau, der Zeit über taz bis hin zum Handelsblatt wurde gestern über die gemeinsam von den Wissenschaftsministern Sachsens und Rheinland-Pfalz vorgestellte Idee eines „Hochschulfinanzausgleichs“ berichtet.Ich begrüße diese Idee außerordentlich, denn bereits Ende der neunziger Jahre haben wir als PDS in Berlin sowie auf Bundesebene einen entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Unter anderem auf die Initiative meiner Partei erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits 1998 ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Hochschulfinanzausgleichs, in dem die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags, welcher den zwischen den Schweizer Kantonen bestehenden Vereinbarungen über Hochschulbeiträge entsprechen würde, bestätigt wurde.Über den Grundgedanken dieses Modells werden wir hier im Parlament sicherlich schnell Einigkeit herstellen können. Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Künftig wäre es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden.Kurz: Trittbrettfahren zu Lasten der Länder, die in ihre Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen.Attraktiv wäre nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundesländern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt wäre ökonomisch und finanziell gleich dreifach spürbar:• Mehr Studierende würden mehr Einnahmen über den Hochschulfinanzausgleich realisieren,• Mehr Studierende erbringen höhere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt,• Investitionen in Hochschulen lohnen sich regionalökonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Über Umwegrentabilität zieht ein investierter Euro im Schnitt drei Euro nach.Vor diesem Hintergrund sei hier nur am Rande erwähnt, dass ich darum Herr Kollege Gerstenberg ihren Vorschlag von einem „Hochschullastenausgleich“ zu sprechen für nicht glücklich halte. Dieser Begriff provoziert Abwehrreflexe und wird den Hochschulausgaben als Zukunftsausgaben nicht gerecht.Was mich jedoch erstaunt ist die Tatsache, dass Frau Ludwig es bislang nicht für notwendig erachtete, den Wissenschaftsausschuss des Landtages über ihre Arbeit an einem solchen Modell des Hochschulfinanzausgleichs zu informieren. Immerhin ist dies keine private Idee von Ihnen, Frau Ludwig, sondern die Kultusministerkonferenz hat sie beauftragt. Ich halte diese Nicht-Information in zweifacher Hinsicht für schwierig:• Einerseits ist es bezeichnend, dass sie den Landtag offensichtlich für so unwichtig halten, dass sie ihn in einer solchen Frage nicht einmal zum Partner ihrer eigenen Konzeption machen und ihr Modell damit stärken wollen. In anderen Landtagen ist das Gegenteil der Fall, bei politisch ambitionierten Projekten versucht der Minister oder die Ministerin ein Bündnis mit dem Ausschuss zu schmieden, um die eigene Position zu stärken. Sie haben sich ersichtlich schon in Richtung Chemnitz verabschiedet.• Andererseits wird durch ihre Nichtinformation wieder einmal deutlich, wie gering die Möglichkeiten von Landtagen sind, auf das Handeln der Staatsregierung in den Fachministerkonferenzen Einfluss zu nehmen, die nicht umsonst als „exekutive Fachbruderschaften“ bezeichnet werden. Erinnert sei an die gestrige Föderalismusdebatte.Anrede//meine Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Antrag der Grünen eingereicht, der bewusst nicht die Idee eines Hochschulfinanzausgleiches torpedieren, sondern qualifizieren soll. Der Antrag ist formuliert vor dem Hintergrund unserer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Modell und strebt im Kern drei Dinge an:1.) Wir wollen den Ausgleich als einen Hochschulfinanz- und nicht als Lastenausgleich.2.) Wir wollen, dass die Staatsregierung ein Modell entwickelt oder seit gestern auf Basis des Zöllner/Ludwig-Modells konkrete Berechnungen über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt vornimmt, um eine konkrete Bewertung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Sie werden sicherlich nicht behaupten, dass solche Berechnungen nicht längst in den Schubkästen des Wissenschaftsministerien liegen würden, denn dann wäre es das erste Mal, dass in der KMK ein Finanzmodell erarbeitet wurde, ohne das 16 Landesregierungen und die Bundesregierung Mehr- und Minderausgaben vorher berechnet hätten. Grundlage dieser Darstellung könnten nicht zuletzt die Daten aus der KMK-Studie „Die Mobilität der Studienanfänger und Studierenden in Deutschland von 1980 bis 2003“ sein, die im Dezember 2005 präsentiert wurde.3.) Wir wollen wissen, ob die aktuellen Verhandlungen über die Bundesstaatsreform oder künftige Länderfinanzausgleichverhandlungen der angemessene Ort einer solchen Initiative sein könnte. Man möge sich vor Augen halten: Die Bundesstaatsreform im Bildungsbereich wird in einer einzigen sechsstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden. Wenig Raum, um ein neues Finanzmodell zu präsentieren.Aus diesem Grunde werbe ich für die Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, der dem von mehreren Fraktionen gewollten Anliegen Hand und Fuß geben würde.::::::::::::::::::::::::::::::::::7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch VorteilsausgleichHINWEIS: Bei dem Diskussionspapier handelt es sich ausdrücklich um ein DISKUSSIONSpapier, welches nicht unbedingt die Meinung der Fraktion im BT darstellt.Ein Diskussionspapier von Nele Hirsch1. Wie funktioniert der Vorteilsausgleich?Der in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgelegte Vorschlag für eine “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” beinhaltet konzeptionell wenig Neues. Das Modell kombiniert das Modell der – ebenfalls von Zöllner entwickelten – Studienkonten mit Landeskinderregelungen. Grundidee beider Aspekte ist die Ablösung von staatlicher Bildungsplanung durch eine nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung.Das Modell soll folgendermaßen funktionieren: Zwischen den Ländern erfolgen Ausgleichszahlungen für alle Studierenden, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, das heißt: Jedes Land zahlt für diejenigen Landeskinder, die in einem anderen Bundesland studieren, an letzteres einen “Vorteilsausgleich”. Die Höhe kann dabei nach Fächergruppen variieren: für Studierende in kostenintensiven Fächern wie beispielsweise Medizin würden die Länder mehr Geld erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum (Regelstudienzeit plus x) geleistet. Sie reduzieren sich um die Höhe von eventuell geforderten Studiengebühren am Ort des Studiums.Laut Zöllner gewährleistet dieses Modell einen “leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bundesländern”. Die Länder würden zudem nicht gezwungen, allgemeine Erststudiumsgebühren einzuführen, sondern könnten sich auch auf Studienkonten verständigen.2. Kritik am VorteilsausgleichDas Modell lässt jegliche gesamtstaatliche Bildungsplanung außen vor. Welche Fächer angeboten werden bestimmt sich in diesem Modell allein über die Nachfrage. Was sich für die Hochschulen nicht rechnet, wird nicht angeboten. Studierende werden wie “Spielfiguren” betrachtet, welche vollkommen ohne Mobilitätshindernisse zwischen Hochschulen und Bundesländern wechseln können.Studienkonten werden dabei als Möglichkeit propagiert, die Gebührenfreiheit des Studiums zu sichern. Dabei wird verschwiegen, dass Studienkonten ebenso eine Form von Studiengebühren darstellen: Sie definieren das Studium grundsätzlich als kostenpflichtig, wobei jedeR StudierendeR ein Konto mit einer bestimmten Anzahl an Semestern oder Lehrveranstaltungen unentgeltlich erhält. Von diesem Modell werden materiell zwar weniger Studierende betroffen sein als von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester, da zumindest eine gewisse Zeit lang gebührenfrei studiert werden kann. Bildungsideologisch machen sie jedoch kaum einen Unterschied zu allgemeinen Studiengebühren: Bildung wird auch bei diesem Modell als knappes Gut betrachtet. Je nach Ausgestaltung benachteiligen Studienkonten vor allem Studierende mit Kind, mit Nebenjob, mit Pflegefällen in der Familie oder anderen zeitlichen Einschränkungen (bei einer Semesterabbuchung) oder Studierende, die entweder über den Tellerrand schauen, interdisziplinär studieren und Seminare jenseits des Mainstreams belegen wollen oder Lehrveranstaltungen wiederholen müssen – was insbesondere zu Studienbeginn in überdurchschnittlichem Maß Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten betrifft. (bei einer Lehrveranstaltungsabbuchung).Studienkonten bringen Studierende gegenüber der Hochschule zudem in die Position von KundInnen. Das Modell ist mit der Vorstellung verbunden, dass Studierende die Hochschule durch ihre Nachfrage mittels finanziellen Drucks steuern. Dies steht im Widerspruch zu einer demokratischen Steuerung der Hochschulen, die Studierende nicht als KundInnen, sondern als Mitglieder der Hochschule begreift, welche mittels garantierter demokratischer Mitspracherechte deren Entwicklung mitgestalten.Die Begrenzung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf die Regelstudienzeit plus x schafft zusätzlich einen Anreiz für die Hochschulen, Studierende nach eben dieser Zeit zu exmatrikulieren, da sie dann ‘kein Geld mehr bringen’. Dieses Problem wird unter anderem vom Schweizerischen Studierendenverband VSS-UNES beklagt, welcher seit längerem mit einer ähnlichen Regelung im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konfrontiert ist.Darüber hinaus würde das vorgelegte Modell strukturschwache Bundesländer, die mit Abwanderung konfrontiert sind, benachteiligen. Studierende wählen ihre Hochschule schließlich nicht nur aufgrund der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern beispielsweise auch anhand der Attraktivität des Hochschulstandorts aus, wie unter anderem die Studien des Deutschen Studentenwerkes belegen. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass zwischen der Universität in Cottbus und den Universitäten in München oder Hamburg tatsächlich ein “fairer Wettbewerb” bestünde. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells. Die gezielte politische Förderung von Studienkapazitäten in strukturschwachen Regionen würde also durch ein Regulierungsmodell mit gegenteiliger Tendenz abgelöst.3. Politische BewertungEs wäre falsch, das Modell als einen realpolitischen Vorstoß zu werten, der zumindest “das Schlimmste” verhindern kann und der deshalb Unterstützung verdient. Die unionsgeführten Bundesländer dürften schließlich keinerlei Interesse daran haben, zukünftig mit Ausgleichszahlungen konfrontiert zu werden, wenn Studierende aus ihrem Bundesland in studiengebührenfreie Bundesländer abwandern. Die politische Durchsetzbarkeit tendiert also gegen Null.Umso unverständlicher ist es, dass ein konsequenter politischer Anspruch fehlt: Nichts spräche beispielsweise dagegen im Zuge der aktuellen Föderalismus-Debatte, anstelle eines “Wettbewerbs zwischen den Ländern” Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Hochschulkapazitäten und etwaiger Gebühren für den Bund zu fordern. Zöllner beschränkt sich in seinem Modell allerdings darauf, der Bund möge die Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende übernehmen.Von der Linkspartei sollte das Modell abgelehnt werden. Wer eine umfassende Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern will und sich eine demokratische Steuerung zum Ziel setzt, darf sich nicht der herrschenden Sachzwanglogik unterordnen. Eine konsequente Antwort auf die bestehende Problematik wäre die Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz. Dies könnte eine zentrale Forderung der LINKEN bei der Debatte um Hochschulsteuerung und -öffnung im Rahmen der Föderalismusreform sein. Begründet werden kann die Forderung unter anderem auch formal mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Im Rahmen dieses Paktes ist die Bundesrepublik 1976 die Verpflichtung eingegangen, die Gebührenfreiheit im Hochschulstudium zu gewährleisten.:::::::::::::::::::::::::::::::::::8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im AbgeordnetenhausStefan Liebich (Linkspartei.PDS): Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?Präsident Momper: Bitte, Herr Senator Dr. Flierl!Dr. Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden- Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden- württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.Präsident Momper: Der Kollege Liebich hat keine Nachfrage.:::::::::::::::::::::::::::::::::::9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.Von Tobias Schulze1. Die aktuelle DebatteDie Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen, namentlich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, haben ein Modell zu einem Finanzausgleich im Hochschulbereich in die KMK-Debatten eingebracht. Dieses Modell war in ähnlicher Form vom langjährigen wissenschaftspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benjamin Hoff, bereits in den 90er Jahren zur Diskussion gestellt worden. Auch der sozialistische Wissenschaftssenator von Berlin, Thomas Flierl, unterstützt diesen Vorschlag. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, lehnt in einem noch nicht mit der Fraktion abgestimmten Diskussionspapier das vorgeschlagene Modell hingegen ab. Dieses Papier will einen Diskussionsbeitrag aus Berliner Sicht liefern und dabei auf die Argumentation von Nele Hirsch eingehen.2. Das ModellGrundsätzliches Ziel des Länderfinanzsausgleichs ist eine Finanzierung von Studienplätzen nach dem Herkunftslandprinzip. Nicht mehr die Länder, in die viele Studierwillige wechseln, sondern die Länder, aus denen diese kommen, sollen die Kosten der Studienplätze tragen. Vorbild ist das Schweizer Modell, das zwischen den Kantonen umverteilt.Es sollen für unterschiedlich kostenintensive Fächer unterschiedliche Kostengruppen gebildet werden. Basisvoraussetzung dafür ist, die durchschnittlichen Studienplatzkosten statt der bisherigen Kapazitätsberechnung als Grundlage für die Finanzierung zu verwenden. Der genaue Berechnungsmodus müsste Gegenstand von Verhandlungen auf Ebene der Kultusminister sein. Studiengebühren, die im jeweiligen Land erhoben werden, sollen von den umzuverteilenden Mitteln abgezogen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Ansätzen in der Frage individueller Kostenbeteiligung zu erreichen.Modellrechnungen zeigen, dass neun der sechzehn Länder Nettoimporteure von Studierenden sind (am stärksten Berlin, Hamburg, Sachsen und Bayern in dieser Reihenfolge). In der Modellrechnung würde das Land Berlin nach derzeitigem Stand auf Mehreinnahmen von etwa 52 Mio. im ersten Jahr und etwa 204 Mio. Euro nach vollständiger Einführung des Modells hoffen können. Dies wären zusätzliche Mittel in Höhe von über 20 % bezogen auf die Gesamtausgaben im Hochschulbereich, die ausschließlich für die Lehre aufgewendet werden könnten.3. Zur Kritik am Modella. Fehlen staatlicher BildungsplanungKritisiert wird, dass die studentische Nachfrage alleiniges Kriterium für die Schaffung bzw. Abschaffung von Studienplätzen sei. Dies ist nur bedingt richtig, denn zu den Mitteln für die Studienplätze erhalten die Hochschulen auch weiterhin Mittel für die Forschung sowie die Kosten für Sachmittel. Trotzdem ist mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung zu rechnen. Daran sehen wir nichts Negatives, denn die von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien sind in jedem Fall die schlechtere Alternative. Dies gilt ebenso für die derzeitige Fehlallokation im Wettbewerb zwischen Geistes-/Sozial- bzw. Natur-/Technikwissenschaften. Während erstere, obwohl massiv nachgefragt, ausbluten, bekommen letztere zum Teil seit Jahren ihre Studienplätze nicht besetzt und machen wenig Anstalten, daran etwas zu ändern, weil die verwertungsorientierte Ausrichtung ihre Finanzierung über die Forschung absichert. Erfahrungen, wie schnell die Hochschulen auf veränderte Nachfrage reagieren können und müssen, werden erst in Zukunft gewonnen. Anzunehmen ist jedoch, dass den Hochschulen eher eine Langfristplanung finanzielle Vorteile verspricht, da kurzfristige Moden kaum im Studienangebot abzubilden sind.b. Verknüpfung mit Studienkonten/ZwangsexmatrikulationenNele Hirsch kritisiert weiter, dass das Modell zwingend mit einem Studienkontenmodell verknüpft werden müsse. Dies geht jedoch aus der Darstellung des in die KMK eingebrachten Modells keineswegs hervor. Da nicht etwa Mikroeinheiten wie Semesterwochenstunden oder ECTS-Points, sondern die durchschnittlichen Studienplatzkosten die zu verrechnende Einheit bilden sollen, ist den Ländern die Freiheit gegeben, interne Steuerungsprozesse der Hochschulen eigenständig zu regeln. Deshalb greift die von mir ansonsten geteilte Kritik am Studienkontenmodell an dieser Stelle nicht. Sollte in der KMK-Debatte der Vorteilsausgleich der Hebel der SPD sein, um überregulierte Kontensysteme sowie Langzeitstudiengebühren durchsetzen zu wollen, muss auf einer Trennung dieser Projekte bestanden werden. Der Finanzausgleich kann ohne Studienkonten eingeführt werden.Ebensowenig gehört die von mir ebenfalls geteilte Kritik an der Zwangsexmatrikulation in diesen Diskurs. Im Modell des Länderfinanzausgleichs geht es um die Zahlung pro Studienplatz. In welcher Zeit die Studierenden die Studienangebote wahrnehmen, ob sie die Möglichkeit zum Teilzeitstudium bekommen, ob Zwangsexmatrikulationen für die Hochschulen ökonomisch vorteilhaft sind, die Gestaltung dieser Bedingungen liegt weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Länder und wird durch die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Vereinbarungen (Landeshochschulrecht, Hochschulverträge etc.) geregelt. Auch bisher wird die Finanzierung der Lehre an den Kosten für einen Studienplatz in der Regelstudienzeit berechnet. Dass trotzdem länger studiert wird, hängt mit einem „gestreckten“ Studienverlauf zusammen, der durch Erwerbsarbeit, schlechte Studienbedingungen o.ä. bedingt ist. Die Hochschulen forcieren erst dann Zwangsexmatrikulationen wenn ihnen durch zu lange Verweildauern der Studierenden finanzielle Einbußen drohen, wie das etwa in Berlin im System der Leistungsbezogenen Mittelvergabe der Fall ist. Mit dem Hochschulfinanzausgleich hat dies jedoch nichts zu tun, da das Geberland nicht für die Steuerungsmechanismen im Bereich Lehre zuständig wäre, obwohl es die Mittel zahlt.c. Benachteiligung strukturschwacher LänderNele Hirsch führt aus, dass strukturschwache Länder (in Zöllners Berechnungsmodell wären das am stärksten Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) mit unattraktiven Studienstandorten Probleme hätten, diese Standorte weiter zu finanzieren, obwohl Hochschulen wichtige infrastrukturelle Bedeutung hätten.Aus meiner Sicht tritt auf mittlere Sicht das Gegenteil ein. Es ist ohne Zweifel richtig, dass bei der Einführung die oben genannten Länder zusätzlich zu den eigenen Hochschulausgaben auch noch Studienplätze in anderen Ländern finanzieren müssten.Auf mittlere Frist werden die Länder dann doch eher das gleiche Geld in die eigene hochschulische Infrastruktur stecken, um die von Nele Hirsch angesprochenen regionalwirtschaftlichen Effekte von Hochschulen auch selbst einzufahren und nicht den Nehmerländern zu überlassen. Die Langzeitwirkung des Modells soll ja gerade seine eigene Abschaffung durch ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen in allen Ländern sein.Sollten in diesem Fall Studienplätze in Berlin und München begehrter sein als in Cottbus oder Oldenburg, ist es nicht zu ändern. Die Verknappung von Studienangeboten in Berlin, um dann eventuell freie Studienplätze in Cottbus zu füllen, liegt in niemandes Interesse.Es geht um ein Anreizsystem, das die Schaffung von neuen, nachgefragten Studienplätzen für alle Länder attraktiv macht. Sobald jemand ein Studium aufnehmen möchte, gäbe es eine Finanzierungsquelle für seinen Studienplatz: sein Heimatbundesland. Tendenziell ist damit auch der Anstieg des Studierendenzahlen in Westdeutschland in den nächsten Jahren und Abwuchs im Osten lösbar, wobei natürlich die schwierige Frage der Attraktivität der ostdeutschen Provinzstädte als Studienstandorte nicht geleugnet werden soll. Diese bleibt aber ohne oder mit Finanzausgleich bestehen.d. BewertungNele Hirsch bewertet das Modell negativ und kritisiert Implikationen, die den Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen entgegenlaufen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden.Hochschulbildung ist in der Bundesrepublik ein knappes Gut, es muss nicht erst, wie Nele kritisiert, zu einem solchen gemacht werden. Das hat nichts mit Sachzwanglogik zu tun, sondern mit Realitätswahrnahme. Der Status Quo in der Hochschulfinanzierung muss von der Linken kritisiert, an seiner Überwindung muss gearbeitet werden: Sechs Länder stehlen sich aus der Verantwortung für die Finanzierung von Studienangeboten und hoffen darauf, dass ihre AbiturientInnen schon irgendwo unterkommen. Dies trifft am meisten Länder wie Berlin und Sachsen, die aus historischen Gründen einen großen Bestand an Studienplätzen, aber zu wenig Mittel zu ihrer Finanzierung haben. Nicht umsonst sind es die Netto-Studierenden-Importeure, in denen Studiengebühren besonders attraktiv für die Landespolitik sind. Der Status quo der Hochschulfinanzierung befördert die Individualisierung von Studienkosten, also die Einführung von Studiengebühren!Aus meiner Sicht kommt es deshalb auf das Wie, nicht auf das Ob einer Umsetzung des Modells an. Und da gebe ich den Zweiflern, an seiner Durchsetzungsfähigkeit für die ganz nahe Zukunft ja durchaus recht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Projekt in Angriff genommen und entwickelt werden muss, gerade von der Linken. Richtig umgesetzt, wäre es ein bildungs-, wissenschafts- und sozialpolitischer Fortschritt.Tobias SchulzeKoordinator der LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei.PDS BerlinFraktionsmitarbeiter für WissenschaftspolitikKontakt:Mail: tschulze@linkspartei-pds-fraktion-berlin.deFon : 030/2325-2512Fax : 030/2325-2539:::::::::::::::::::::::::::::::::::10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze*Erwiderung auf das Diskussionspapier von Tobias Schulze*In seinem Diskussionspapier widerspricht Tobias Schulze unserer Auffassung, dass das von Jürgen Zöllner in die Diskussion gebrachte Modell “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” linken Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen zuwider läuft. Er plädiert dafür, das Modell als ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik zu betrachten. Auf die von ihm – teils in Erwiderung auf unsere vorherige Argumentation – zur Untermauerung dieser These genannten Argumente für den Vorteilsausgleich soll im Folgenden eingegangen werden.1. Führt der Vorteilsausgleich zu einer qualitativen und quantitativen Entwicklung des Studienangebots?Das Modell des Vorteilsausgleichs tritt mit dem Versprechen an, die Schaffung neuer Studienplätze zu fördern – was zweifelsohne dringend notwendig ist. Laut Tobias Schulze führt eine “stärkere strategische Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung” zudem zu einer positiven Entwicklung des Studienangebots, weil die “von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien” auf jeden Fall noch schlechter seien. Beiden Punkten muss widersprochen werden.Der Vorteilsausgleich verlässt sich für die Schaffung eines breiten Studienangebotes auf die Steuerungseffekte des Marktes. Die Schaffung von Studienplätzen wird den Ländern mit dem Argument schmackhaft gemacht, sie würden “sich rechnen”. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus eine Delegitimierung von Studienplätzen, die sich eben nicht rechnen. Dies trifft beim Anlegen von Durchschnittskosten für den Finanzausgleich auf all diejenigen Studienplätze zu, die im Rahmen nicht ausgelasteter Studiengänge angeboten werden.Auf diese Art und Weise gerieten erstens nicht ausgelastete Hochschulen noch weiter unter Legitimationsdruck. Dies betrifft vor allem strukturschwache Regionen. Zweitens wären die so genannten Orchideenfächern betroffen. Auch ein nach der Kostenintensität der Fächerkategorien differenzierter Finanzausgleich, wie von Zöllner vorgeschlagen, wird dieses Problem nicht vermeiden können, da das Problem der Nicht-Auslastung hierbei ausgeblendet wird. Eine nachfrageorientierte Steuerung wird deshalb in der Tendenz immer die großen, mithin die Mainstream-Fächer unterstützen.Ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot ist über Modelle nachfrageorientierter Bildungsplanung somit nicht zu erreichen. Die Frage, ob ein solches Angebot bildungspolitisch anzustreben ist, obwohl es nicht das automatische Ergebnis eines “freien Bildungsmarktes” darstellt, muss vielmehr politisch entschieden werden. Gerade in strukturschwachen Regionen können Hochschulen wichtige Funktionen für die regionale Entwicklung übernehmen. Insbesondere potentielle Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten werden von einem Hochschulstudium ausgeschlossen, wenn es in ihrer Heimatregion nicht angeboten wird. Für die Linkspartei halten wir daher ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot für ein zentrales bildungspolitisches Ziel.Wir sehen den Vorteilsausgleich auch nicht als eine strategische Möglichkeit für die Linke, den von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientierten Kriterien etwas entgegen zu setzen. Im Gegenteil: Bei einer Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung wird das Studienangebot durch die Marktnachfrage der Studierenden gesteuert. Im Gegenzug verliert die Politik an Gestaltungsmacht. Die von Tobias Schulze positiv hervorgehobene strategische Ausrichtung des Studienangebotes auf die Auslastung begegnet uns ebenso auf anderer Ebene: Diese Nachfrageorientierung bildet auch den Kern des ebenso von Jürgen Zöllner vorangetriebenen Studienkontenmodells. Durch die marktregulierte Allokation der Finanzmittel in jenen Fächern, welche eine hohe studentische Nachfrage vorweisen können, würden kleine Fächer strukturell benachteiligt. Diese Situation verschäft sich durch eine zunehmende Verunsicherung von StudienanfängerInnen im Hinblick auf ihre späteren Berufseinstiegschancen, welche die Studierendenzahlen in den (vermeintlich) anwendungsfernen Fächern weiter sinken lässt. Diese Tendenz lässt sich sicher nicht durch eine Marktregulierung brechen. Ein strategisches linkes Projekt müsste dagegen auf die Demokratisierung der Hochschulen setzen und die kollektiven Interessenvertretungen stärken.Die Nachfrageorientierung blendet außerdem qualitative Aspekte systematisch aus. Durch eine reine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen und eine entsprechende Senkung qualitativer Standards könnten in den großen Hochschulen leicht erhebliche zusätzliche Mittel erreicht werden. Der Vorteilsausgleich bietet somit die Gefahr, Studienplätze auf Kosten der Studienqualität auszubauen. Weiter ist zu befürchten, dass vorhandene Mittel verstärkt in den Bereich des “Hochschulmarketings” verlagert werden, um Studierende anzuwerben. Notwendig wären aber zusätzliche Mittel, die der Qualität von Studium und Lehre zugute kommen.2. Kann mit dem Vorteilsausgleich Studiengebührenfreiheit erhalten werden?Tobias Schulze weist in seinem Diskussionspapier zu Recht darauf hin, dass der von Zöllner vorgeschlagene Finanzausgleich prinzipiell auch ohne Studienkonten eingeführt werden könnte. Dennoch sind Studienkonten in der Vorstellung von Zöllner ein Teil des vorgestellten Konzepts zur künftigen Finanzierung des Studiums. Neben der Einführung von Finanztransfers zwischen den Ländern fordert er auch die Einführung von Studienkonten in den SPD-regierten Ländern. Eine politische Reaktion auf den Zöllnerschen Vorstoß muss daher auch eine Bewertung von Studienkonten beinhalten. Die Linkspartei hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2005 ihre Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren bekräftigt. Der Beschluss stellt klar: „Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.“Jürgen Zöllner stellt sein Modell als Studiengebühren-Verhinderungsmodell dar. Dem muss von der Linkspartei deutlich widersprochen werden. Positiv ist an dem Modell aus dieser Sicht lediglich anzumerken, dass es die Länder nicht zwingt, Studiengebühren einzuführen. Es steht einer Einführung allerdings auch in keiner Weise entgegen. Wer die Gebührenfreiheit des Studiums sichern will, muss daher andere politische Strategien einschlagen. Eine Möglichkeit wäre die von uns geforderte Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz.3. Sichert der Vorteilsausgleich einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern?Die Verteilung der öffentlichen Gelder zur Finanzierung von Studienplätzen erfolgt im Modell des Vorteilsausgleichs anhand einer marktförmigen Regulierung: Geld bekommt, wer sich im „Wettbewerb um die besten Studienplätze“ durchsetzen kann. Tobias Schulze geht davon aus, dass auf mittlere Sicht keine Benachteiligung strukturschwacher Bundesländer zu befürchten ist, da es für die Länder attraktiver würde, das Geld für den Ausgleich in die eigene hochschulische Infrastruktur zu stecken.Außer Acht gelassen werden hier aber die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der verschiedenen „Marktteilnehmer“. Studierende wählen ihre Hochschule nicht nur anhand der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern orientieren sich auch maßgeblich an der Nähe zum Heimatort sowie an der Attraktivität des Hochschulstandorts. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells.Jürgen Zöllner weist in seinem Vorschlag darauf hin, dass Hochschulen in den neuen Ländern den Mangel an Studienplätzen in den Alten Ländern ausgleichen könnten. Ob eine derartige Bildungspolitik der alten Länder unterstützenswert ist, darf hinterfragt werden. Insbesondere soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass die vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angestellten Modellrechnungen in die entgegen gesetzte Richtung weisen: Würde der Vorteilsausgleich im ersten Jahr wie von Zöllner vorgeschlagen nur auf die StudienanfängerInnen bezogen, würden die neuen Länder (ohne Berlin) 5,4 Millionen zahlen, während den alten Ländern (ohne Berlin) 75,4 Millionen zu Gute kämen. Berlin würde 52,2 Millionen erhalten. Der Bund müsste 142,1 Millionen zahlen, da er für die ausländischen Studierenden aufkommen soll.Die Konzeption eines finanziellen Ausgleichs der Hochschulkosten zwischen den Ländern müsste aus linker Perspektive mindestens klare Kriterien definieren, die eine Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen sicherstellen, statt die Bildungsplanung einem ungleichen Markt zu überlassen.Auch müsste bedacht werden, dass die Landeskinderregelung langfristig diejenigen Länder benachteiligt, die beispielsweise durch einen Ausbau der Kinderbetreuung eine Erhöhung der Geburtenrate erreichen bzw. durch Reformen der Schulbildung die Quote der AbiturientInnen und damit die Quote derjenigen, die ein Studium aufnehmen, steigern.BewertungDie Bewertung des Vorteilsausgleichs fällt dann positiv aus, wenn aus vielen schlechten Modellen noch eines der besseren gewählt werden soll. Ein „strategisches Projekt linker Wissenschaftspolitik“ kann es für uns jedoch in keinem Fall sein.Die Linke muss in der Bewertung des Modells aus unserer Sicht abwägen, wie sehr sie sich – vor dem Hintergrund der auch von Tobias Schulze erwarteten Nicht-Realisierbarkeit dieses Modells – auf eine vermeintlich realpolitische Status-quo-Verbesserungs-Diskussion einlassen will.Aus unserer Sicht muss – neben der vermutlich nicht zu vermeidenden Diskussion über das Wie eines Vorteilsausgleichs – vor allem die Frage nach grundsätzlicheren Alternativen auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt, weil sich das Modell in der politischen Debatte nahtlos in den herrschenden Diskurs zu nachfrageorientierten Bildungsfinanzierungsmodellen einordnen lässt.Nele HirschBildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im BundestagWeb: http://www.nele-hirsch.de
Man kann es nennen wie man will …
… die Debatte darum bleibt.
Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.
Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.
Zu den verschiedenen Papieren
Auszug aus dem Newsletter der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der Linkspartei. und des Die Linke. Hochschulgruppennetzwerks Nr. 11/2006 vom 31.03.2006:
“In den letzten Wochen hat sich Debatte um die Finanzierung von Hochschulen in den Ländern erneut entsponnen. Insbesondere das Thema Länderfinanzausgleich wird nun nicht erst seit gestern diskutiert. Dennoch gab es in den letzten Wochen eine rege Beteiligung daran, vor allem aus der Linkspartei. Die verschiedenen Stellungnahmen, Anträge, Anfragen etc. sollen an dieser Stelle dokumentiert werden…
…. 2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
(…)
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2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
Mainz, 15.02.2006
“Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner fordert faire Rahmenbedingungen für einen qualitativen und quantitativen Wettbewerb in Forschung und Lehre ein.
„Wir brauchen die Exzellenzinitiative in der Forschung. Wir brauchen aber ebenso sehr etwas Vergleichbares für die Lehre“, sagte der Koordinator der SPD-geführten Länder in wissenschafts- und bildungspolitischen Fragen heute bei seiner Regierungserklärung im Mainzer Landtag. Darin beschäftigte er sich mit den Perspektiven der Hochschulen angesichts einer Hochschullandschaft, die deutschlandweit zum Beispiel durch die Auswirkungen der Föderalismusreform, die Einführung von Studiengebühren oder den von der Bundesregierung geplanten Hochschulpakt vor den größten Umbrüchen seit Jahrzehnten stehe.
Die seit Humboldt befolgte Einheit von Forschung und Lehre, von Breite und Spitze sei dadurch gefährdet, dass einige Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht würden, weil sie nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stellten. Sie sei auch dadurch gefährdet, dass die Verteilung von Forschungsfördermitteln des Bundes die historisch bedingte Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern vertiefe.
„Es wundert nicht, dass Bayern und Baden-Württemberg die großen Gewinner der Ersten Antragsrunde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind. Mit Hilfe der überregionalen Forschungsförderung des Bundes haben diese beiden Länder bis in die 80er Jahre hinein eine beachtliche Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Forschungskapazitäten deutlich ausgeweitet, während ihr Studienplatzangebot stagniert oder sogar rückläufig ist“, erklärte Zöllner. In Rheinland-Pfalz sei die Zahl der Studierenden von 1994 bis 2004 um 22 Prozent gestiegen – der größte Zuwachs unter allen alten Flächenländern. In diesem Zeitraum verzeichne Baden-Württemberg einen Anstieg um lediglich 2,6 Prozent, während die Quote in Bayern sogar um 2,4 Prozent gesunken sei.
Zöllner betonte, dass er nicht der Gleichmacherei das Wort rede. Es müssten aber Strukturen etabliert werden, die den immer wieder eingeforderten Wettbewerbsföderalismus überhaupt erst ermöglichten. Um den bundesweit wachsenden Bedarf an Studienplätzen befriedigen zu können, schlug Zöllner einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung vor, der auf zwei Säulen beruht. Zum einen müsse der Staat den Hochschulen die notwendigen Basiskosten von besetzten Studienplätzen zur Verfügung stellen. Zum anderen müsse für deren Finanzierung dasjenige Land aufkommen, aus dem die Studierenden kommen, nicht dasjenige, das Studienplätze zur Verfügung stelle. Auf der Grundlage eines solchen Vorteilsausgleichs nach Schweizer Vorbild könnten Hochschulen und Länder miteinander um kluge Köpfe wetteifern.
Rheinland-Pfalz werde jedenfalls bereits im nächsten Jahr, gestützt auf die leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung, eine studienplatzbezogene Finanzierung für seine Hochschulen einführen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir möchten und wir werden zeigen, dass ein solches Finanzierungssystem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördert und somit zur Weiterentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems beiträgt“, so Zöllner. Den rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Christoph Böhr forderte der Minister auf, in seiner Partei Zustimmung für den Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu organisieren. „Nur so können Sie glaubhaft machen, dass Ihr etwas überraschendes Bekenntnis für ein gebührenfreies Studium nicht nur dem Wahltermin im März geschuldet ist“, sagte Zöllner.
Ein entscheidender Durchbruch zur Verbesserung der Lehrsituation an den Hochschulen kann dem Minister zufolge durch den von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigten Hochschulpakt erfolgen. Der Bund könne im Rahmen des Vorteilsausgleichs verfassungskonform zum Beispiel die Kosten für Studierende aus Entwicklungsländern übernehmen – und damit einen erheblichen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehre leisten.
Für einen Systemwechsel plädierte Zöllner auch bei der Forschungsförderung. Er möchte das bisherige System der multilateralen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft als dem größten Drittmittelgeber entsprechend der Einwohnerstärke (Königsteiner Schlüssel) ablösen durch eine Sitzlandfinanzierung seitens der Länder. Das bisherige Finanzierungssystem benachteilige finanzschwache Länder erheblich. Es sei absurd, dass ein Land wie Rheinland-Pfalz Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mit jährlich rund acht Millionen Euro subventioniere. Die Einführung der Sitzlandfinanzierung verbessere dagegen die Situation der finanzschwachen Länder. Sie hätte zur Folge, dass jedes Land künftig anteilig Mittel an die DFG zahlen würde, wie es seiner prozentualen Forderung entspräche.
Kritik übte Zöllner an dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Hochschulbau im Zuge der Föderalismus-Reform. Die Verteilung der Bundesmittel soll nach dem Durchschnittsvolumen der zwischen 2000 und 2003 abgerufenen Mittel erfolgen. Wer in diesem Zeitraum wenig in den Hochschulbau investiert habe, weil zum Beispiel größere Bauprojekte vor oder nach dem Bemessungszeitraum gelegen hätten, erhalte künftig weniger Hochschulbaumittel, als ihm nach der Zahl der Studierenden zustünde. Genau jene Zahl der Studierenden müsse aber die eigentliche Bemessungsgröße sein, so der Minister.”
Die Rede kann man finden unter:
http://www.mwwfk.rlp.de/Aktuelles/Reden/Perspektiven.pdf
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3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
DRUCKSACHE 4 / 4367
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Rahmen des von Bund und Ländern beabsichtigten Hochschulpaktes für eine grundsätzliche Neuordnung der Hochschulfinanzierung auf Basis eines Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern einzusetzen. Mit dem Hochschullastenausgleich soll ein qualitätssteigernder Wettbewerb im Rahmen eines Vollkostenausgleichs zwischen den Hochschulen und den Bundesländern ermöglicht werden, indem
1. die realen fächerspezifischen Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tat¬sächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende gekoppelt werden,
2. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums nicht mehr das Land auf¬kommt, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Stu¬dienberechtigten kommen, und
3. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums ausländischer Studierender der Bund aufkommt.
Die konkrete Umsetzung des Hochschullastenausgleichs kann in Form eines Staats¬vertrages zwischen den Bundesländern erfolgen, der die Feststellung der fächerspezifi¬schen Studienplatzkosten, die Verrechnung zwischen den Bundesländern und die schrittweise Realisierung des Systems im Rahmen des Vollkostenausgleichs verein¬bart.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der bis zum Jahr 2014 um 700.000 steigenden Studierenden¬zahlen und der dadurch notwendig werdenden zusätzli¬chen finanziellen Mittel für die Hochschulen ist eine grundsätzliche Neuordnung der Studienplatzfinanzierung ange¬zeigt. Die bisherigen Strukturen der Hochschulfinanzie¬rung weisen aufgrund der Län¬derkompetenz für Hochschulpolitik erhebliche Disparitä¬ten bei der Studienplatzfinanzie¬rung der Bundesländer auf. So halten etwa die süd¬deutschen Länder Baden-Württem¬berg und Bayern vergleichsweise geringe Studien¬platzkapazitäten zu Lasten der Stadt¬staaten Berlin, Hamburg und Bremen vor. Demgegenüber führt ein System des Hochschullastenausgleichs im Zuge der weiteren Stärkung der Länderkompetenz in der Hochschulpolitik dazu, dass alle Bundesländer ein Interesse am Ausbau der Hochschullandschaft und der Studienplatzkapazitäten besitzen und die bisherigen Mitnahmegewinne vermieden werden. Die Hochschulen erhalten so länderübergreifend kalkulierbare Anreize zum Angebot zusätzlicher und attraktiver Studienplätze, indem sie Einnahmen im Umfang der effektiven Kosten erhalten. Im Rahmen eines Staatsvertrages können die Bundesländer die Details des Hochschullastenausgleichssystems wie die Höhe der nach Fächergruppen differen¬zierten Ausgleichszahlungen, die Verrechnung von Studienkonten und Studiengebüh¬ren und die Verrechnung der Studienplatzfinanzierung zwischen den einzelnen Ländern regeln. Ein vergleichbares System wird erfolgreich in der Schweiz gemäß der inter¬kantonalen Universitätsvereinbarung vom 20.02.1997 praktiziert. Die Grundzüge ent¬sprechender Modelle für Deutschland wurden von Professor Dr. E. Jürgen Zöllner (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz) und von Professor Dr. Gerd Grözinger (Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung) entwickelt. Die rechtzeitige Einführung eines Hochschullastenausgleichs würde es insbesondere Sachsen ermöglichen, trotz zurückgehender Abiturientenzahlen auch über 2010 hinaus die bisherigen Studienplatzkapazitäten zu erhalten oder auszubauen. Durch den Hoch¬schullastenausgleich kann darüber hinaus vermieden werden, dass der im Rahmen der Exzellenzinitiative dringend notwendige Ausbau der Forschungskompetenzen sächsi¬scher Hochschulen zu Lasten der Studienplatzkapazitäten erfolgt. So können die Voraussetzungen für eine auch in Zukunft leistungsfähige sächsische Hochschul- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.
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4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
DRUCKSACHE 4 / 4675
zu Drs 4 /4367
Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS
zu Drs 4/ 4376
Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
Der Landtag möge beschließen, den Antrag wie folgt zu fassen:
„Der Landtag möge beschließen:
Die Staatsregierung wird ersucht,
unverzüglich eine Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2006 vorzulegen, mit der gewährleistet werden soll, dass
• die Studienplatzkosten fächerübergreifend nach drei Kostengruppen (Geisteswissenschaften, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Medizin) differenziert dargestellt und in dieser Weise zwischen den Ländern ausgeglichen werden,
• künftig ausschließlich dasjenige Bundesland die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums trägt, in dem die Studierenden die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Herkunftsprinzip“),
• allein der Bund die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums für die Studierenden übernimmt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
• die finanziellen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung infolge der Haushaltsentwicklung aller Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2006 abgebildet werden,
• für die Jahre 2006 bis 2010 die Beurteilung des künftigen Studienplatzbedarfes der einzelnen Bundesländer auf der Basis der derzeitigen Studienplatzprognosen sowie unter Einbeziehung der auf Grund der Einführung von Studiengebühren oder der angekündigten Einführung von Studiengebühren zu erwartenden Wanderungsbewegungen der Studierenden vorgenommen wird, sowie dabei darzulegen, welche weiteren Schritte zur bundesweiten Umsetzung einer solchen neuen Konzeption für den Hochschulfinanzausgleich, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Hochschulfinanzierungsstaatsvertrag oder einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs, mit welchem zeitlichen Horizont für erforderlich erachtet werden.
gez.Prof. Dr. Peter Porsch
Fraktionsvorsitzender Dresden, 16. März 2005
Begründung:
Die vorgeschlagenen Regelungen bedeuten gegenüber dem ursprünglichen Antrag eine Erweiterung und inhaltliche Präzisierung der zu erarbeitenden Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.
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5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
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6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
44. Sitzung der 4. Wahlperiode
17. März 2006
Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen in Drs 4/4367
Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
MdL Heike Werner
Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede//
es passiert nicht häufig, dass eine parlamentarische Initiative in diesem Landtag durch aktuelle politische Entwicklungen regelrecht beflügelt wird. Bei dem hier vorliegenden Antrag der Grünen und den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der Koalition ist dies der Fall.
Von der Frankfurter Rundschau, der Zeit über taz bis hin zum Handelsblatt wurde gestern über die gemeinsam von den Wissenschaftsministern Sachsens und Rheinland-Pfalz vorgestellte Idee eines „Hochschulfinanzausgleichs“ berichtet.
Ich begrüße diese Idee außerordentlich, denn bereits Ende der neunziger Jahre haben wir als PDS in Berlin sowie auf Bundesebene einen entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Unter anderem auf die Initiative meiner Partei erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits 1998 ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Hochschulfinanzausgleichs, in dem die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags, welcher den zwischen den Schweizer Kantonen bestehenden Vereinbarungen über Hochschulbeiträge entsprechen würde, bestätigt wurde.
Über den Grundgedanken dieses Modells werden wir hier im Parlament sicherlich schnell Einigkeit herstellen können. Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Künftig wäre es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden.
Kurz: Trittbrettfahren zu Lasten der Länder, die in ihre Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen.
Attraktiv wäre nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundesländern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt wäre ökonomisch und finanziell gleich dreifach spürbar:
• Mehr Studierende würden mehr Einnahmen über den Hochschulfinanzausgleich realisieren,
• Mehr Studierende erbringen höhere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt,
• Investitionen in Hochschulen lohnen sich regionalökonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Über Umwegrentabilität zieht ein investierter Euro im Schnitt drei Euro nach.
Vor diesem Hintergrund sei hier nur am Rande erwähnt, dass ich darum Herr Kollege Gerstenberg ihren Vorschlag von einem „Hochschullastenausgleich“ zu sprechen für nicht glücklich halte. Dieser Begriff provoziert Abwehrreflexe und wird den Hochschulausgaben als Zukunftsausgaben nicht gerecht.
Was mich jedoch erstaunt ist die Tatsache, dass Frau Ludwig es bislang nicht für notwendig erachtete, den Wissenschaftsausschuss des Landtages über ihre Arbeit an einem solchen Modell des Hochschulfinanzausgleichs zu informieren. Immerhin ist dies keine private Idee von Ihnen, Frau Ludwig, sondern die Kultusministerkonferenz hat sie beauftragt. Ich halte diese Nicht-Information in zweifacher Hinsicht für schwierig:
• Einerseits ist es bezeichnend, dass sie den Landtag offensichtlich für so unwichtig halten, dass sie ihn in einer solchen Frage nicht einmal zum Partner ihrer eigenen Konzeption machen und ihr Modell damit stärken wollen. In anderen Landtagen ist das Gegenteil der Fall, bei politisch ambitionierten Projekten versucht der Minister oder die Ministerin ein Bündnis mit dem Ausschuss zu schmieden, um die eigene Position zu stärken. Sie haben sich ersichtlich schon in Richtung Chemnitz verabschiedet.
• Andererseits wird durch ihre Nichtinformation wieder einmal deutlich, wie gering die Möglichkeiten von Landtagen sind, auf das Handeln der Staatsregierung in den Fachministerkonferenzen Einfluss zu nehmen, die nicht umsonst als „exekutive Fachbruderschaften“ bezeichnet werden. Erinnert sei an die gestrige Föderalismusdebatte.
Anrede//
meine Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Antrag der Grünen eingereicht, der bewusst nicht die Idee eines Hochschulfinanzausgleiches torpedieren, sondern qualifizieren soll. Der Antrag ist formuliert vor dem Hintergrund unserer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Modell und strebt im Kern drei Dinge an:
1.) Wir wollen den Ausgleich als einen Hochschulfinanz- und nicht als Lastenausgleich.
2.) Wir wollen, dass die Staatsregierung ein Modell entwickelt oder seit gestern auf Basis des Zöllner/Ludwig-Modells konkrete Berechnungen über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt vornimmt, um eine konkrete Bewertung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Sie werden sicherlich nicht behaupten, dass solche Berechnungen nicht längst in den Schubkästen des Wissenschaftsministerien liegen würden, denn dann wäre es das erste Mal, dass in der KMK ein Finanzmodell erarbeitet wurde, ohne das 16 Landesregierungen und die Bundesregierung Mehr- und Minderausgaben vorher berechnet hätten. Grundlage dieser Darstellung könnten nicht zuletzt die Daten aus der KMK-Studie „Die Mobilität der Studienanfänger und Studierenden in Deutschland von 1980 bis 2003“ sein, die im Dezember 2005 präsentiert wurde.
3.) Wir wollen wissen, ob die aktuellen Verhandlungen über die Bundesstaatsreform oder künftige Länderfinanzausgleichverhandlungen der angemessene Ort einer solchen Initiative sein könnte. Man möge sich vor Augen halten: Die Bundesstaatsreform im Bildungsbereich wird in einer einzigen sechsstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden. Wenig Raum, um ein neues Finanzmodell zu präsentieren.
Aus diesem Grunde werbe ich für die Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, der dem von mehreren Fraktionen gewollten Anliegen Hand und Fuß geben würde.
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7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
HINWEIS: Bei dem Diskussionspapier handelt es sich ausdrücklich um ein DISKUSSIONSpapier, welches nicht unbedingt die Meinung der Fraktion im BT darstellt.
Ein Diskussionspapier von Nele Hirsch
1. Wie funktioniert der Vorteilsausgleich?
Der in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgelegte Vorschlag für eine “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” beinhaltet konzeptionell wenig Neues. Das Modell kombiniert das Modell der – ebenfalls von Zöllner entwickelten – Studienkonten mit Landeskinderregelungen. Grundidee beider Aspekte ist die Ablösung von staatlicher Bildungsplanung durch eine nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung.
Das Modell soll folgendermaßen funktionieren: Zwischen den Ländern erfolgen Ausgleichszahlungen für alle Studierenden, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, das heißt: Jedes Land zahlt für diejenigen Landeskinder, die in einem anderen Bundesland studieren, an letzteres einen “Vorteilsausgleich”. Die Höhe kann dabei nach Fächergruppen variieren: für Studierende in kostenintensiven Fächern wie beispielsweise Medizin würden die Länder mehr Geld erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum (Regelstudienzeit plus x) geleistet. Sie reduzieren sich um die Höhe von eventuell geforderten Studiengebühren am Ort des Studiums.
Laut Zöllner gewährleistet dieses Modell einen “leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bundesländern”. Die Länder würden zudem nicht gezwungen, allgemeine Erststudiumsgebühren einzuführen, sondern könnten sich auch auf Studienkonten verständigen.
2. Kritik am Vorteilsausgleich
Das Modell lässt jegliche gesamtstaatliche Bildungsplanung außen vor. Welche Fächer angeboten werden bestimmt sich in diesem Modell allein über die Nachfrage. Was sich für die Hochschulen nicht rechnet, wird nicht angeboten. Studierende werden wie “Spielfiguren” betrachtet, welche vollkommen ohne Mobilitätshindernisse zwischen Hochschulen und Bundesländern wechseln können.
Studienkonten werden dabei als Möglichkeit propagiert, die Gebührenfreiheit des Studiums zu sichern. Dabei wird verschwiegen, dass Studienkonten ebenso eine Form von Studiengebühren darstellen: Sie definieren das Studium grundsätzlich als kostenpflichtig, wobei jedeR StudierendeR ein Konto mit einer bestimmten Anzahl an Semestern oder Lehrveranstaltungen unentgeltlich erhält. Von diesem Modell werden materiell zwar weniger Studierende betroffen sein als von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester, da zumindest eine gewisse Zeit lang gebührenfrei studiert werden kann. Bildungsideologisch machen sie jedoch kaum einen Unterschied zu allgemeinen Studiengebühren: Bildung wird auch bei diesem Modell als knappes Gut betrachtet. Je nach Ausgestaltung benachteiligen Studienkonten vor allem Studierende mit Kind, mit Nebenjob, mit Pflegefällen in der Familie oder anderen zeitlichen Einschränkungen (bei einer Semesterabbuchung) oder Studierende, die entweder über den Tellerrand schauen, interdisziplinär studieren und Seminare jenseits des Mainstreams belegen wollen oder Lehrveranstaltungen wiederholen müssen – was insbesondere zu Studienbeginn in überdurchschnittlichem Maß Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten betrifft. (bei einer Lehrveranstaltungsabbuchung).
Studienkonten bringen Studierende gegenüber der Hochschule zudem in die Position von KundInnen. Das Modell ist mit der Vorstellung verbunden, dass Studierende die Hochschule durch ihre Nachfrage mittels finanziellen Drucks steuern. Dies steht im Widerspruch zu einer demokratischen Steuerung der Hochschulen, die Studierende nicht als KundInnen, sondern als Mitglieder der Hochschule begreift, welche mittels garantierter demokratischer Mitspracherechte deren Entwicklung mitgestalten.
Die Begrenzung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf die Regelstudienzeit plus x schafft zusätzlich einen Anreiz für die Hochschulen, Studierende nach eben dieser Zeit zu exmatrikulieren, da sie dann ‘kein Geld mehr bringen’. Dieses Problem wird unter anderem vom Schweizerischen Studierendenverband VSS-UNES beklagt, welcher seit längerem mit einer ähnlichen Regelung im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konfrontiert ist.
Darüber hinaus würde das vorgelegte Modell strukturschwache Bundesländer, die mit Abwanderung konfrontiert sind, benachteiligen. Studierende wählen ihre Hochschule schließlich nicht nur aufgrund der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern beispielsweise auch anhand der Attraktivität des Hochschulstandorts aus, wie unter anderem die Studien des Deutschen Studentenwerkes belegen. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass zwischen der Universität in Cottbus und den Universitäten in München oder Hamburg tatsächlich ein “fairer Wettbewerb” bestünde. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells. Die gezielte politische Förderung von Studienkapazitäten in strukturschwachen Regionen würde also durch ein Regulierungsmodell mit gegenteiliger Tendenz abgelöst.
3. Politische Bewertung
Es wäre falsch, das Modell als einen realpolitischen Vorstoß zu werten, der zumindest “das Schlimmste” verhindern kann und der deshalb Unterstützung verdient. Die unionsgeführten Bundesländer dürften schließlich keinerlei Interesse daran haben, zukünftig mit Ausgleichszahlungen konfrontiert zu werden, wenn Studierende aus ihrem Bundesland in studiengebührenfreie Bundesländer abwandern. Die politische Durchsetzbarkeit tendiert also gegen Null.
Umso unverständlicher ist es, dass ein konsequenter politischer Anspruch fehlt: Nichts spräche beispielsweise dagegen im Zuge der aktuellen Föderalismus-Debatte, anstelle eines “Wettbewerbs zwischen den Ländern” Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Hochschulkapazitäten und etwaiger Gebühren für den Bund zu fordern. Zöllner beschränkt sich in seinem Modell allerdings darauf, der Bund möge die Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende übernehmen.
Von der Linkspartei sollte das Modell abgelehnt werden. Wer eine umfassende Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern will und sich eine demokratische Steuerung zum Ziel setzt, darf sich nicht der herrschenden Sachzwanglogik unterordnen. Eine konsequente Antwort auf die bestehende Problematik wäre die Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz. Dies könnte eine zentrale Forderung der LINKEN bei der Debatte um Hochschulsteuerung und -öffnung im Rahmen der Föderalismusreform sein. Begründet werden kann die Forderung unter anderem auch formal mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Im Rahmen dieses Paktes ist die Bundesrepublik 1976 die Verpflichtung eingegangen, die Gebührenfreiheit im Hochschulstudium zu gewährleisten.
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8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
Stefan Liebich (Linkspartei.PDS): Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?
Präsident Momper: Bitte, Herr Senator Dr. Flierl!
Dr. Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden- Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden- württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
Präsident Momper: Der Kollege Liebich hat keine Nachfrage.
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9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
Von Tobias Schulze
1. Die aktuelle Debatte
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen, namentlich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, haben ein Modell zu einem Finanzausgleich im Hochschulbereich in die KMK-Debatten eingebracht. Dieses Modell war in ähnlicher Form vom langjährigen wissenschaftspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benjamin Hoff, bereits in den 90er Jahren zur Diskussion gestellt worden. Auch der sozialistische Wissenschaftssenator von Berlin, Thomas Flierl, unterstützt diesen Vorschlag. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, lehnt in einem noch nicht mit der Fraktion abgestimmten Diskussionspapier das vorgeschlagene Modell hingegen ab. Dieses Papier will einen Diskussionsbeitrag aus Berliner Sicht liefern und dabei auf die Argumentation von Nele Hirsch eingehen.
2. Das Modell
Grundsätzliches Ziel des Länderfinanzsausgleichs ist eine Finanzierung von Studienplätzen nach dem Herkunftslandprinzip. Nicht mehr die Länder, in die viele Studierwillige wechseln, sondern die Länder, aus denen diese kommen, sollen die Kosten der Studienplätze tragen. Vorbild ist das Schweizer Modell, das zwischen den Kantonen umverteilt.
Es sollen für unterschiedlich kostenintensive Fächer unterschiedliche Kostengruppen gebildet werden. Basisvoraussetzung dafür ist, die durchschnittlichen Studienplatzkosten statt der bisherigen Kapazitätsberechnung als Grundlage für die Finanzierung zu verwenden. Der genaue Berechnungsmodus müsste Gegenstand von Verhandlungen auf Ebene der Kultusminister sein. Studiengebühren, die im jeweiligen Land erhoben werden, sollen von den umzuverteilenden Mitteln abgezogen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Ansätzen in der Frage individueller Kostenbeteiligung zu erreichen.
Modellrechnungen zeigen, dass neun der sechzehn Länder Nettoimporteure von Studierenden sind (am stärksten Berlin, Hamburg, Sachsen und Bayern in dieser Reihenfolge). In der Modellrechnung würde das Land Berlin nach derzeitigem Stand auf Mehreinnahmen von etwa 52 Mio. im ersten Jahr und etwa 204 Mio. Euro nach vollständiger Einführung des Modells hoffen können. Dies wären zusätzliche Mittel in Höhe von über 20 % bezogen auf die Gesamtausgaben im Hochschulbereich, die ausschließlich für die Lehre aufgewendet werden könnten.
3. Zur Kritik am Modell
a. Fehlen staatlicher Bildungsplanung
Kritisiert wird, dass die studentische Nachfrage alleiniges Kriterium für die Schaffung bzw. Abschaffung von Studienplätzen sei. Dies ist nur bedingt richtig, denn zu den Mitteln für die Studienplätze erhalten die Hochschulen auch weiterhin Mittel für die Forschung sowie die Kosten für Sachmittel. Trotzdem ist mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung zu rechnen. Daran sehen wir nichts Negatives, denn die von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien sind in jedem Fall die schlechtere Alternative. Dies gilt ebenso für die derzeitige Fehlallokation im Wettbewerb zwischen Geistes-/Sozial- bzw. Natur-/Technikwissenschaften. Während erstere, obwohl massiv nachgefragt, ausbluten, bekommen letztere zum Teil seit Jahren ihre Studienplätze nicht besetzt und machen wenig Anstalten, daran etwas zu ändern, weil die verwertungsorientierte Ausrichtung ihre Finanzierung über die Forschung absichert. Erfahrungen, wie schnell die Hochschulen auf veränderte Nachfrage reagieren können und müssen, werden erst in Zukunft gewonnen. Anzunehmen ist jedoch, dass den Hochschulen eher eine Langfristplanung finanzielle Vorteile verspricht, da kurzfristige Moden kaum im Studienangebot abzubilden sind.
b. Verknüpfung mit Studienkonten/Zwangsexmatrikulationen
Nele Hirsch kritisiert weiter, dass das Modell zwingend mit einem Studienkontenmodell verknüpft werden müsse. Dies geht jedoch aus der Darstellung des in die KMK eingebrachten Modells keineswegs hervor. Da nicht etwa Mikroeinheiten wie Semesterwochenstunden oder ECTS-Points, sondern die durchschnittlichen Studienplatzkosten die zu verrechnende Einheit bilden sollen, ist den Ländern die Freiheit gegeben, interne Steuerungsprozesse der Hochschulen eigenständig zu regeln. Deshalb greift die von mir ansonsten geteilte Kritik am Studienkontenmodell an dieser Stelle nicht. Sollte in der KMK-Debatte der Vorteilsausgleich der Hebel der SPD sein, um überregulierte Kontensysteme sowie Langzeitstudiengebühren durchsetzen zu wollen, muss auf einer Trennung dieser Projekte bestanden werden. Der Finanzausgleich kann ohne Studienkonten eingeführt werden.
Ebensowenig gehört die von mir ebenfalls geteilte Kritik an der Zwangsexmatrikulation in diesen Diskurs. Im Modell des Länderfinanzausgleichs geht es um die Zahlung pro Studienplatz. In welcher Zeit die Studierenden die Studienangebote wahrnehmen, ob sie die Möglichkeit zum Teilzeitstudium bekommen, ob Zwangsexmatrikulationen für die Hochschulen ökonomisch vorteilhaft sind, die Gestaltung dieser Bedingungen liegt weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Länder und wird durch die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Vereinbarungen (Landeshochschulrecht, Hochschulverträge etc.) geregelt. Auch bisher wird die Finanzierung der Lehre an den Kosten für einen Studienplatz in der Regelstudienzeit berechnet. Dass trotzdem länger studiert wird, hängt mit einem „gestreckten“ Studienverlauf zusammen, der durch Erwerbsarbeit, schlechte Studienbedingungen o.ä. bedingt ist. Die Hochschulen forcieren erst dann Zwangsexmatrikulationen wenn ihnen durch zu lange Verweildauern der Studierenden finanzielle Einbußen drohen, wie das etwa in Berlin im System der Leistungsbezogenen Mittelvergabe der Fall ist. Mit dem Hochschulfinanzausgleich hat dies jedoch nichts zu tun, da das Geberland nicht für die Steuerungsmechanismen im Bereich Lehre zuständig wäre, obwohl es die Mittel zahlt.
c. Benachteiligung strukturschwacher Länder
Nele Hirsch führt aus, dass strukturschwache Länder (in Zöllners Berechnungsmodell wären das am stärksten Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) mit unattraktiven Studienstandorten Probleme hätten, diese Standorte weiter zu finanzieren, obwohl Hochschulen wichtige infrastrukturelle Bedeutung hätten.
Aus meiner Sicht tritt auf mittlere Sicht das Gegenteil ein. Es ist ohne Zweifel richtig, dass bei der Einführung die oben genannten Länder zusätzlich zu den eigenen Hochschulausgaben auch noch Studienplätze in anderen Ländern finanzieren müssten.
Auf mittlere Frist werden die Länder dann doch eher das gleiche Geld in die eigene hochschulische Infrastruktur stecken, um die von Nele Hirsch angesprochenen regionalwirtschaftlichen Effekte von Hochschulen auch selbst einzufahren und nicht den Nehmerländern zu überlassen. Die Langzeitwirkung des Modells soll ja gerade seine eigene Abschaffung durch ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen in allen Ländern sein.
Sollten in diesem Fall Studienplätze in Berlin und München begehrter sein als in Cottbus oder Oldenburg, ist es nicht zu ändern. Die Verknappung von Studienangeboten in Berlin, um dann eventuell freie Studienplätze in Cottbus zu füllen, liegt in niemandes Interesse.
Es geht um ein Anreizsystem, das die Schaffung von neuen, nachgefragten Studienplätzen für alle Länder attraktiv macht. Sobald jemand ein Studium aufnehmen möchte, gäbe es eine Finanzierungsquelle für seinen Studienplatz: sein Heimatbundesland. Tendenziell ist damit auch der Anstieg des Studierendenzahlen in Westdeutschland in den nächsten Jahren und Abwuchs im Osten lösbar, wobei natürlich die schwierige Frage der Attraktivität der ostdeutschen Provinzstädte als Studienstandorte nicht geleugnet werden soll. Diese bleibt aber ohne oder mit Finanzausgleich bestehen.
d. Bewertung
Nele Hirsch bewertet das Modell negativ und kritisiert Implikationen, die den Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen entgegenlaufen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden.
Hochschulbildung ist in der Bundesrepublik ein knappes Gut, es muss nicht erst, wie Nele kritisiert, zu einem solchen gemacht werden. Das hat nichts mit Sachzwanglogik zu tun, sondern mit Realitätswahrnahme. Der Status Quo in der Hochschulfinanzierung muss von der Linken kritisiert, an seiner Überwindung muss gearbeitet werden: Sechs Länder stehlen sich aus der Verantwortung für die Finanzierung von Studienangeboten und hoffen darauf, dass ihre AbiturientInnen schon irgendwo unterkommen. Dies trifft am meisten Länder wie Berlin und Sachsen, die aus historischen Gründen einen großen Bestand an Studienplätzen, aber zu wenig Mittel zu ihrer Finanzierung haben. Nicht umsonst sind es die Netto-Studierenden-Importeure, in denen Studiengebühren besonders attraktiv für die Landespolitik sind. Der Status quo der Hochschulfinanzierung befördert die Individualisierung von Studienkosten, also die Einführung von Studiengebühren!
Aus meiner Sicht kommt es deshalb auf das Wie, nicht auf das Ob einer Umsetzung des Modells an. Und da gebe ich den Zweiflern, an seiner Durchsetzungsfähigkeit für die ganz nahe Zukunft ja durchaus recht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Projekt in Angriff genommen und entwickelt werden muss, gerade von der Linken. Richtig umgesetzt, wäre es ein bildungs-, wissenschafts- und sozialpolitischer Fortschritt.
Tobias Schulze
Koordinator der LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei.PDS Berlin
Fraktionsmitarbeiter für Wissenschaftspolitik
Kontakt:
Mail: tschulze@linkspartei-pds-fraktion-berlin.de
Fon : 030/2325-2512
Fax : 030/2325-2539
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10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
*Erwiderung auf das Diskussionspapier von Tobias Schulze*
In seinem Diskussionspapier widerspricht Tobias Schulze unserer Auffassung, dass das von Jürgen Zöllner in die Diskussion gebrachte Modell “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” linken Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen zuwider läuft. Er plädiert dafür, das Modell als ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik zu betrachten. Auf die von ihm – teils in Erwiderung auf unsere vorherige Argumentation – zur Untermauerung dieser These genannten Argumente für den Vorteilsausgleich soll im Folgenden eingegangen werden.
1. Führt der Vorteilsausgleich zu einer qualitativen und quantitativen Entwicklung des Studienangebots?
Das Modell des Vorteilsausgleichs tritt mit dem Versprechen an, die Schaffung neuer Studienplätze zu fördern – was zweifelsohne dringend notwendig ist. Laut Tobias Schulze führt eine “stärkere strategische Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung” zudem zu einer positiven Entwicklung des Studienangebots, weil die “von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien” auf jeden Fall noch schlechter seien. Beiden Punkten muss widersprochen werden.
Der Vorteilsausgleich verlässt sich für die Schaffung eines breiten Studienangebotes auf die Steuerungseffekte des Marktes. Die Schaffung von Studienplätzen wird den Ländern mit dem Argument schmackhaft gemacht, sie würden “sich rechnen”. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus eine Delegitimierung von Studienplätzen, die sich eben nicht rechnen. Dies trifft beim Anlegen von Durchschnittskosten für den Finanzausgleich auf all diejenigen Studienplätze zu, die im Rahmen nicht ausgelasteter Studiengänge angeboten werden.
Auf diese Art und Weise gerieten erstens nicht ausgelastete Hochschulen noch weiter unter Legitimationsdruck. Dies betrifft vor allem strukturschwache Regionen. Zweitens wären die so genannten Orchideenfächern betroffen. Auch ein nach der Kostenintensität der Fächerkategorien differenzierter Finanzausgleich, wie von Zöllner vorgeschlagen, wird dieses Problem nicht vermeiden können, da das Problem der Nicht-Auslastung hierbei ausgeblendet wird. Eine nachfrageorientierte Steuerung wird deshalb in der Tendenz immer die großen, mithin die Mainstream-Fächer unterstützen.
Ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot ist über Modelle nachfrageorientierter Bildungsplanung somit nicht zu erreichen. Die Frage, ob ein solches Angebot bildungspolitisch anzustreben ist, obwohl es nicht das automatische Ergebnis eines “freien Bildungsmarktes” darstellt, muss vielmehr politisch entschieden werden. Gerade in strukturschwachen Regionen können Hochschulen wichtige Funktionen für die regionale Entwicklung übernehmen. Insbesondere potentielle Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten werden von einem Hochschulstudium ausgeschlossen, wenn es in ihrer Heimatregion nicht angeboten wird. Für die Linkspartei halten wir daher ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot für ein zentrales bildungspolitisches Ziel.
Wir sehen den Vorteilsausgleich auch nicht als eine strategische Möglichkeit für die Linke, den von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientierten Kriterien etwas entgegen zu setzen. Im Gegenteil: Bei einer Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung wird das Studienangebot durch die Marktnachfrage der Studierenden gesteuert. Im Gegenzug verliert die Politik an Gestaltungsmacht. Die von Tobias Schulze positiv hervorgehobene strategische Ausrichtung des Studienangebotes auf die Auslastung begegnet uns ebenso auf anderer Ebene: Diese Nachfrageorientierung bildet auch den Kern des ebenso von Jürgen Zöllner vorangetriebenen Studienkontenmodells. Durch die marktregulierte Allokation der Finanzmittel in jenen Fächern, welche eine hohe studentische Nachfrage vorweisen können, würden kleine Fächer strukturell benachteiligt. Diese Situation verschäft sich durch eine zunehmende Verunsicherung von StudienanfängerInnen im Hinblick auf ihre späteren Berufseinstiegschancen, welche die Studierendenzahlen in den (vermeintlich) anwendungsfernen Fächern weiter sinken lässt. Diese Tendenz lässt sich sicher nicht durch eine Marktregulierung brechen. Ein strategisches linkes Projekt müsste dagegen auf die Demokratisierung der Hochschulen setzen und die kollektiven Interessenvertretungen stärken.
Die Nachfrageorientierung blendet außerdem qualitative Aspekte systematisch aus. Durch eine reine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen und eine entsprechende Senkung qualitativer Standards könnten in den großen Hochschulen leicht erhebliche zusätzliche Mittel erreicht werden. Der Vorteilsausgleich bietet somit die Gefahr, Studienplätze auf Kosten der Studienqualität auszubauen. Weiter ist zu befürchten, dass vorhandene Mittel verstärkt in den Bereich des “Hochschulmarketings” verlagert werden, um Studierende anzuwerben. Notwendig wären aber zusätzliche Mittel, die der Qualität von Studium und Lehre zugute kommen.
2. Kann mit dem Vorteilsausgleich Studiengebührenfreiheit erhalten werden?
Tobias Schulze weist in seinem Diskussionspapier zu Recht darauf hin, dass der von Zöllner vorgeschlagene Finanzausgleich prinzipiell auch ohne Studienkonten eingeführt werden könnte. Dennoch sind Studienkonten in der Vorstellung von Zöllner ein Teil des vorgestellten Konzepts zur künftigen Finanzierung des Studiums. Neben der Einführung von Finanztransfers zwischen den Ländern fordert er auch die Einführung von Studienkonten in den SPD-regierten Ländern. Eine politische Reaktion auf den Zöllnerschen Vorstoß muss daher auch eine Bewertung von Studienkonten beinhalten. Die Linkspartei hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2005 ihre Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren bekräftigt. Der Beschluss stellt klar: „Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.“
Jürgen Zöllner stellt sein Modell als Studiengebühren-Verhinderungsmodell dar. Dem muss von der Linkspartei deutlich widersprochen werden. Positiv ist an dem Modell aus dieser Sicht lediglich anzumerken, dass es die Länder nicht zwingt, Studiengebühren einzuführen. Es steht einer Einführung allerdings auch in keiner Weise entgegen. Wer die Gebührenfreiheit des Studiums sichern will, muss daher andere politische Strategien einschlagen. Eine Möglichkeit wäre die von uns geforderte Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz.
3. Sichert der Vorteilsausgleich einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern?
Die Verteilung der öffentlichen Gelder zur Finanzierung von Studienplätzen erfolgt im Modell des Vorteilsausgleichs anhand einer marktförmigen Regulierung: Geld bekommt, wer sich im „Wettbewerb um die besten Studienplätze“ durchsetzen kann. Tobias Schulze geht davon aus, dass auf mittlere Sicht keine Benachteiligung strukturschwacher Bundesländer zu befürchten ist, da es für die Länder attraktiver würde, das Geld für den Ausgleich in die eigene hochschulische Infrastruktur zu stecken.
Außer Acht gelassen werden hier aber die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der verschiedenen „Marktteilnehmer“. Studierende wählen ihre Hochschule nicht nur anhand der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern orientieren sich auch maßgeblich an der Nähe zum Heimatort sowie an der Attraktivität des Hochschulstandorts. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells.
Jürgen Zöllner weist in seinem Vorschlag darauf hin, dass Hochschulen in den neuen Ländern den Mangel an Studienplätzen in den Alten Ländern ausgleichen könnten. Ob eine derartige Bildungspolitik der alten Länder unterstützenswert ist, darf hinterfragt werden. Insbesondere soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass die vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angestellten Modellrechnungen in die entgegen gesetzte Richtung weisen: Würde der Vorteilsausgleich im ersten Jahr wie von Zöllner vorgeschlagen nur auf die StudienanfängerInnen bezogen, würden die neuen Länder (ohne Berlin) 5,4 Millionen zahlen, während den alten Ländern (ohne Berlin) 75,4 Millionen zu Gute kämen. Berlin würde 52,2 Millionen erhalten. Der Bund müsste 142,1 Millionen zahlen, da er für die ausländischen Studierenden aufkommen soll.
Die Konzeption eines finanziellen Ausgleichs der Hochschulkosten zwischen den Ländern müsste aus linker Perspektive mindestens klare Kriterien definieren, die eine Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen sicherstellen, statt die Bildungsplanung einem ungleichen Markt zu überlassen.
Auch müsste bedacht werden, dass die Landeskinderregelung langfristig diejenigen Länder benachteiligt, die beispielsweise durch einen Ausbau der Kinderbetreuung eine Erhöhung der Geburtenrate erreichen bzw. durch Reformen der Schulbildung die Quote der AbiturientInnen und damit die Quote derjenigen, die ein Studium aufnehmen, steigern.
Bewertung
Die Bewertung des Vorteilsausgleichs fällt dann positiv aus, wenn aus vielen schlechten Modellen noch eines der besseren gewählt werden soll. Ein „strategisches Projekt linker Wissenschaftspolitik“ kann es für uns jedoch in keinem Fall sein.
Die Linke muss in der Bewertung des Modells aus unserer Sicht abwägen, wie sehr sie sich – vor dem Hintergrund der auch von Tobias Schulze erwarteten Nicht-Realisierbarkeit dieses Modells – auf eine vermeintlich realpolitische Status-quo-Verbesserungs-Diskussion einlassen will.
Aus unserer Sicht muss – neben der vermutlich nicht zu vermeidenden Diskussion über das Wie eines Vorteilsausgleichs – vor allem die Frage nach grundsätzlicheren Alternativen auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt, weil sich das Modell in der politischen Debatte nahtlos in den herrschenden Diskurs zu nachfrageorientierten Bildungsfinanzierungsmodellen einordnen lässt.
Nele Hirsch
Bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
Web: http://www.nele-hirsch.de
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