- Interessant… und eigentlich schon peinlich
BGH zur Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des G8-Gipfels» Pressemitteilung des BGH zur Rechtswidrigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen im Vorfeld des G8-GipfelsMeine juristische Schadenfreude lässt sich schwer verbergen. Zu den rechtswidrigen Maßnahmen bleibt nur Folgendes zu erklären bzw. zu sagen:Das Leben ist keine juristische Examensklausur. Ich habe für die juristischen Klausuren gelehrt bekommen, dass die Zuständigkeit selten ein Problem in der juristischen Prüfung darstellt und wenn, dann wird man schon ganz offensichtlich darauf gestossen – die Begründetheit ist wichtig! (Quelle: Aussagen diverser Jura-Professoren und AG-Leiter). In der Praxis hört man oft “Ich bin nicht zuständig”. Hier liegt das Ganze etwas anders. Tja, sowas kommt von sowas!Schlimm ist nur, dass die Maßnahmen und der dadurch entstandene Eingriff in das Leben der Betroffenen und deren Grundrechte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. In der konkreten Situation ist es egal, ob die Bundesanwaltschaft zuständig ist – aufgrund von behördlichen Hierarchien können obere Behörden ‘ne Menge an sich reißen und Maßnahmen, z.B. Durchsuchungen vollziehen – frei nach dem Motto “Irgendwas bleibt immer hängen”. Durch die Erklärung des BGH, dass etwas rechtswidrig ist, wird ein Teil, manchmal auch nur geringer Teil des Verdachts relativiert – dennoch hat das alles Auswirkungen aufs Berufsleben, auf den Freundeskreis und schlimmer noch auf die Familie.
BGH zur Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des G8-Gipfels
» Pressemitteilung des BGH zur Rechtswidrigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen im Vorfeld des G8-Gipfels
Meine juristische Schadenfreude lässt sich schwer verbergen. Zu den rechtswidrigen Maßnahmen bleibt nur Folgendes zu erklären bzw. zu sagen:
Das Leben ist keine juristische Examensklausur. Ich habe für die juristischen Klausuren gelehrt bekommen, dass die Zuständigkeit selten ein Problem in der juristischen Prüfung darstellt und wenn, dann wird man schon ganz offensichtlich darauf gestossen – die Begründetheit ist wichtig! (Quelle: Aussagen diverser Jura-Professoren und AG-Leiter). In der Praxis hört man oft “Ich bin nicht zuständig”. Hier liegt das Ganze etwas anders. Tja, sowas kommt von sowas!
Schlimm ist nur, dass die Maßnahmen und der dadurch entstandene Eingriff in das Leben der Betroffenen und deren Grundrechte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. In der konkreten Situation ist es egal, ob die Bundesanwaltschaft zuständig ist – aufgrund von behördlichen Hierarchien können obere Behörden ‘ne Menge an sich reißen und Maßnahmen, z.B. Durchsuchungen vollziehen – frei nach dem Motto “Irgendwas bleibt immer hängen”. Durch die Erklärung des BGH, dass etwas rechtswidrig ist, wird ein Teil, manchmal auch nur geringer Teil des Verdachts relativiert – dennoch hat das alles Auswirkungen aufs Berufsleben, auf den Freundeskreis und schlimmer noch auf die Familie.
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