- Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Online-Durchsuchung
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeEin Artikel der Beschwerdeführerin zu ihren Gefühlen nach dem Urteil auf telepolis: » “Ein neues Grundrecht: Ein wenig wie Kinderkriegen”———–Tja, im IT-Alter müssen nun die Staatsrechts- und Grundrechtsbücher ergänzt werden. Gut ist: Es gibt ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Nicht so gut ist: Es gibt dennoch Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Das geht aus dem » Urteil des Bundesverfassungsgerichts (» Pressemitteilung) hervor.Ähnlich wie in dem Kommentar » hier schätze ich ein, dass es vielmehr Probleme in der Durchsetzung dieses neuen Grundrechtes bzw. bei der Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen/Schranken geben wird. Ich bin mir sicher, dass sich hier die Strafverteidiger und Verwaltungsrechtsanwälte dieses Landes mit der juristischen Kontrolle der Online-Durchsuchung ein neues, spannendes Themenfeld erarbeiten können.
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
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Tja, im IT-Alter müssen nun die Staatsrechts- und Grundrechtsbücher ergänzt werden. Gut ist: Es gibt ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Nicht so gut ist: Es gibt dennoch Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Das geht aus dem » Urteil des Bundesverfassungsgerichts (» Pressemitteilung) hervor.
Ähnlich wie in dem Kommentar » hier schätze ich ein, dass es vielmehr Probleme in der Durchsetzung dieses neuen Grundrechtes bzw. bei der Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen/Schranken geben wird. Ich bin mir sicher, dass sich hier die Strafverteidiger und Verwaltungsrechtsanwälte dieses Landes mit der juristischen Kontrolle der Online-Durchsuchung ein neues, spannendes Themenfeld erarbeiten können.
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