- Nicht aus Mangel an Beweisen…
Nicht aus Mangel an Beweisen…Strafverfahren gegen Protestierer gegen Naziaufmarsch eingestelltEs gibt politische Aktivitäten, die haben ihre Nachwirkungen. Oft handelt es sich um strafrechtliche Verfahren. Anlässlich der Proteste gegen Naziaufmärsche am 1. Dezember 2007 erließ die Staatsanwaltschaft Anklagen gegen einige der Protestierer. In einem Fall sogar wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.Das Verfahren wurde eingestellt. Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern vielmehr, da es mehr als genug Beweise gab. Absurderweise führten zwei von der Polizei aufgenommene Videos zur Einstellung des Verfahrens.» Artikel zu dem Verfahren im Neuen Deutschland vom 18.7.2008 von Jörg MeyerAuf den Videos war haargenau zu sehen, dass keine Handlung des Angeklagten den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllte, geschweige denn den eines schweren Landfriedensbruchs. Bei mir entstand der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage ausschließlich auf Grundlage der Berichte einiger Polizisten angefertigt hatte. Anscheinend nicht ohne Grund soll jedoch das Beweismittel der Zeugenaussage eines der schwächsten im strafrechtlichen Verfahren sein.Zynischerweise muss man fast schon sagen, dass die Überwachungsvideos der Polizei fast schon ein Glücksfall für den Angeklagten waren. Das wäre aber zu kurz gegriffen: Die Videos wären nicht nötig und zu der Anklage hätte es nicht kommen müssen, wenn die Berichte der Polizisten eher den Tatsachen auf den Videos entsprochen hätten.Die Videos boten aber noch ein weiteres kleines Highlight: Amüsiert nahm ich die Kommentare der zwei Polizisten, die jeweils die Videos drehten, zu ein und derselben Situation wahr. Auf den Bilder drängten und schubsten mehrere behelmte Polizisten die Protestierer nach hinten und nahmen anschließend ein Transparent weg:Kommentar Video 1 (etwas weiter entfernt): “Die Kollegen begleiten die Demonstranten auf den Gehweg…”Kommentar Video 2 (sehr nah am Geschehen): “Wir drängen jetzt die Leute auf den Gehweg ab…”Soviel zu den Interpretationsmöglichkeiten…
Strafverfahren gegen Protestierer gegen Naziaufmarsch eingestellt
Es gibt politische Aktivitäten, die haben ihre Nachwirkungen. Oft handelt es sich um strafrechtliche Verfahren. Anlässlich der Proteste gegen Naziaufmärsche am 1. Dezember 2007 erließ die Staatsanwaltschaft Anklagen gegen einige der Protestierer. In einem Fall sogar wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.
Das Verfahren wurde eingestellt. Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern vielmehr, da es mehr als genug Beweise gab. Absurderweise führten zwei von der Polizei aufgenommene Videos zur Einstellung des Verfahrens.
» Artikel zu dem Verfahren im Neuen Deutschland vom 18.7.2008 von Jörg Meyer
Auf den Videos war haargenau zu sehen, dass keine Handlung des Angeklagten den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllte, geschweige denn den eines schweren Landfriedensbruchs. Bei mir entstand der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage ausschließlich auf Grundlage der Berichte einiger Polizisten angefertigt hatte. Anscheinend nicht ohne Grund soll jedoch das Beweismittel der Zeugenaussage eines der schwächsten im strafrechtlichen Verfahren sein.
Zynischerweise muss man fast schon sagen, dass die Überwachungsvideos der Polizei fast schon ein Glücksfall für den Angeklagten waren. Das wäre aber zu kurz gegriffen: Die Videos wären nicht nötig und zu der Anklage hätte es nicht kommen müssen, wenn die Berichte der Polizisten eher den Tatsachen auf den Videos entsprochen hätten.
Die Videos boten aber noch ein weiteres kleines Highlight: Amüsiert nahm ich die Kommentare der zwei Polizisten, die jeweils die Videos drehten, zu ein und derselben Situation wahr. Auf den Bilder drängten und schubsten mehrere behelmte Polizisten die Protestierer nach hinten und nahmen anschließend ein Transparent weg:
Kommentar Video 1 (etwas weiter entfernt): “Die Kollegen begleiten die Demonstranten auf den Gehweg…”
Kommentar Video 2 (sehr nah am Geschehen): “Wir drängen jetzt die Leute auf den Gehweg ab…”
Soviel zu den Interpretationsmöglichkeiten…
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