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und Materialien:
  • Es gibt Angstzonen im Bezirk
    Es gibt Angstzonen im Bezirk
    Zur Drs. V/1641 Keine Reisewarnung für Treptow-Köpenick
    Pressedienst vom 18. Mai 2006
    Zu den verschiedenen Äußerungen, die nichtdeutsche Gäste vor einem Besuch in Treptow-Köpenick waren (Afrikarat, Vors. BT-Innenausschuss), und zur gestrigen Debatte in der BVV erklärt Die Linke.PDS-Fraktion:
    Die Linke.PDS in der Bezirksverordnetenversammlung weist die „Reisewarnungen“ und die Einordnung des gesamten Bezirkes als Angstzone als wenig hilfreich zurück. In vielen Teilen des Bezirks sind Gäste mit nichtdeutscher Herkunft nicht gefährdet. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger heißt sie willkommen. Mit diesen Äußerungen werden die intensiven Aktivitäten, mit denen sich nicht nur die Politik, sondern auch viele Teile Zivilgesellschaft rechtsextremen Erscheinungsformen entgegenstellen, abgewertet. Die Fraktion begrüßt daher den gestern gefassten BVV-Beschluss.
    Dennoch hat der Bezirk mehr als ein Imageproblem. In einzelnen Bereichen etwa in Schöneweide und um den S-Bahnhof Grünau müssen offensichtlich nicht-rechtsextreme Menschen, Menschen mit anderer religiöser oder ethnischer Herkunft mit Übergriffen rechnen. Sie fühlen sich dort unsicher oder meiden diese in den Abendstunden gänzlich. Das ist keine lediglich subjektiv empfundene Gefährdungssituation, sondern wird durch die Statistik der politisch motivierten Kriminalität bestätigt. An diesen beiden Orten sind engagierte Bürgerinnen und Bürger aktiv, die durch interkulturelle und demokratische Angebote, durch städtebauliche Maßnahmen und durch die Errichtung einer soziokulturellen Infrastruktur zur Demokratisierung und Öffnung dieser Räume beitragen wollen. Die Linke.PDS-Fraktion ist der Überzeugung –und das war der strittige Punkt in der gestrigen Plenarsitzung-, dass diese Bereiche selbst als „Angstzonen“ eingeordnet werden müssen. Bedauerlich ist, dass sich eine Reihe von Verordneten offenbar deshalb der Stimme enthalten hat, weil sie selbst einzelne Angstzonen im Bezirks nicht wahrhaben wollen. pw
    Zur Drs. V/1641 Keine Reisewarnung für Treptow-Köpenick

    Pressedienst vom 18. Mai 2006

    Zu den verschiedenen Äußerungen, die nichtdeutsche Gäste vor einem Besuch in Treptow-Köpenick waren (Afrikarat, Vors. BT-Innenausschuss), und zur gestrigen Debatte in der BVV erklärt Die Linke.PDS-Fraktion:

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  • Bürgerbeteiligung qualifizieren
    Bürgerbeteiligung qualifizieren
    Man kann nicht früh genug anfangen…
    Nach dem Bürgerbeteiligungsverfahren im letzten Jahr, möchten wir auch im kommenden Jahr 2007 gemeinsam mit den Bürgern über den Haushalt diskutieren und sie auch an den Entscheidungsprozessen beteiligen.
    Da ein solches Verfahren einiger Zeit bedarf, wollen wir schon heute über das zukünftige Verfahren diskutieren. Deshalb haben wir folgenden Antrag V/1627 in die BVV eingebracht:
    Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend ein Konzept für das Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2008 zu erarbeiten. Die unterschiedlichen Herangehensweisen und Erfahrungen der Bezirke Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn sollten ausgewertet werden und die Ergebnisse der Auswertung sollten in das zu erstellende Konzept einfließen.
    André Schubert und Ernst Welters
    Man kann nicht früh genug anfangen…

    Nach dem Bürgerbeteiligungsverfahren im letzten Jahr, möchten wir auch im kommenden Jahr 2007 gemeinsam mit den Bürgern über den Haushalt diskutieren und sie auch an den Entscheidungsprozessen beteiligen.

    Da ein solches Verfahren einiger Zeit bedarf, wollen wir schon heute über das zukünftige Verfahren diskutieren. Deshalb haben wir folgenden Antrag V/1627 in die BVV eingebracht:

    Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend ein Konzept für das Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2008 zu erarbeiten. Die unterschiedlichen Herangehensweisen und Erfahrungen der Bezirke Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn sollten ausgewertet werden und die Ergebnisse der Auswertung sollten in das zu erstellende Konzept einfließen.

    André Schubert und Ernst Welters

  • Bundesparteitag am 29. und 30. April 2006 in Halle/Saale
    Bundesparteitag am 29. und 30. April 2006 in Halle/Saale
    Beschluss: “Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!”
    Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!
    Beschluss der 1. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 29./30.04 2006 in Halle/Saale
    Die Linkspartei.PDS bekennt sich erneut zur Stärkung der Verantwortung der Kommunen, Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden zu leisten und dauerhaft zu garantieren…
    Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse der PDS und der Linkspartei.PDS, insbesondere dem Beschluss für “Eine starke Bürgergesellschaft in starken Kommunen – Kommunalpolitische Leitlinien der Linkspartei” – Beschluss der 3. Tagung des 9. Parteitages der Linkspartei.PDS vom 10. und 11. Dezember 2005 in Dresden, erneuern wir die Positionen für den konsequenten Erhalt kommunalen Eigentums.
    Die Gewährleistung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Dienstleistungen (Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen, Wohnungsversorgung, Personennahverkehr, Energieversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft u. a.) gehört zur existentiellen Grundversorgung der Menschen. Daher steht die Linkspartei.PDS in konsequenter Opposition zur Privatisierungspolitik und bemüht sich, Widerstand gegen drohende Privatisierungen zu motivieren und zu unterstützen.
    Nur in Ausnahmefällen ist die Trennung von kommunalem Eigentum politisch vertretbar:
    Bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung müssen im Rahmen des Stadtumbauprozesses Wohnungen, Ver- und Entsorgungsleistungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur der Entwicklung angepasst werden.
    Zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sollte eine Veräußerung von Wohnungen aus dem Bestand kommunaler Wohnungsgesellschaften nur dann möglich sein, wenn
    - diese auf Wunsch und im Interesse der Mieter als mieternahe Wohnungsprivatisierung erfolgt,
    - der Verkauf an in der Kommune verankerte Genossenschaften erfolgt,
    - wenn wirtschaftlich gesunde kommunale Wohnungsgesellschaften insolvenzbedrohte kommunale Gesellschaften übernehmen,
    insolvenzbedrohte kommunale Wohnungsgesellschaften durch Teilverkäufe im Zusammenhang mit mehrheitlich getragenen Sanierungskonzepten für die Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz beitragen können.
    Beabsichtigte Veräußerungen von kommunalen Unternehmen sind durch die Mitglieder und Mandatsträger der Linkspartei.PDS mit öffentlichen Diskussionsprozessen zu begleiten. Einwohnerinnen und Einwohner sollen über Art und Weise der zu erbringenden Leistungen der Daseinsvorsorge mitentscheiden können. Formen der direkten Demokratie wie Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind dabei hilfreich.
    Anlage
    Diskussionspapier für die Gliederungen der Partei
    Verfasser: Margot Ziemann (Potsdam) u. a.
    Der Komplettverkauf kommunaler Wohnungen ist kein nachhaltiges Rezept zur Lösung der Finanzprobleme der Kommunen.
    Mit dem kompletten Verkauf des städtischen Eigentums an Wohnungen werden trotz der geäußerten Erleichterung über die momentane Entschuldung der Stadt, die wirklichen Ursachen die zur Überschuldung der öffentlichen Haushalte führen, nicht beseitigt oder aufgehoben.
    Dazu bedarf es einer Steuerreform, die diesen Namen auch verdient und den Kommunen langfristig mehr Einnahmen sichert, um ihre sozialen und kommunalen Aufgaben zu erfüllen.
    Private Investmentgesellschaften sind und bleiben der Gewinnerwirtschaftung für ihre Anleger verpflichtet und nicht der sozialen Daseinsvorsorge in den Kommunen. Sie werden sich deshalb auch nur solange an vereinbarte Konditionen halten, wie ihre Renditeerwartungen sich erfüllen.
    Erhalt und Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten ist und bleibt unser Anspruch.
    Ein ausreichender Anteil von kommunalem und genossenschaftlichem Wohneigentum ist dafür eine Voraussetzung. Außerdem können mit dem entsprechenden politischen Willen für die Kommune bezahlbar, Wohnungs- und Obdachlosigkeit verhindert, die Miet- und Betriebskostenentwicklung gedämpft, die Erneuerung durch Stadtumbau und Quartiersmanagement großräumig organisiert werden. Soziale Stadterneuerung und Stadtumbau sind unserer Auffassung nach ohne kommunales Wohneigentum nicht realisierbar.
    Deshalb haben wir uns auch in den Kommunalpolitischen Leitlinien, auf dem letzten Parteitag, darauf geeinigt:
    Eine vollständige Privatisierung der kommunalen Wohnungsunternehmen wird abgelehnt.
    Sie widerspricht im Übrigen auch dem Parteiprogramm der Linkspartei.PDS mit seiner Forderung nach Überwindung der Profitdominanz.
    In dieser Situation halten es die AG Wohnen und die AG Kommunalpolitik für notwendig, eine Reihe von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Herausarbeitung von Lösungen für das soziale Wohnen in Zeiten angespannter Haushalte und zur Herbeiführung einer einheitlichen Position innerhalb der Partei vorzuschlagen.
    Wir sind der Auffassung, sowohl der Vorstand als auch die Gliederungen der Linkspartei sollten sich mit der Frage der Zukunft kommunaler Daseinsvorsorge – eingeschlossen das Politikfeld Wohnen ,dass immer akuter in die kommunalen Belange und damit in die Lebenswirklichkeit vieler Menschen eingreift -, intensiver befassen und in einem öffentlichen Dialog politische Alternativen entwickeln.
    Dazu ist es notwendig:
    Die vollständige Privatisierung kommunaler Unternehmen in einer Stadt oder Kommune sollte verhindert werden, um die notwendigen kommunalpolitischen Gestaltungsspielräume zu erhalten. Über diesen Grundsatz, der in den Kommunalpolitischen Leitlinien der Linkspartei festgelegt ist, sollte in den Gliederungen der PDS stärker informiert und debattiert werden. Wir schlagen dazu die Herausgabe eines Informationsheftes vor, das gemeinsam mit der Bundestagsfraktion inhaltlich entwickelt werden soll.
    Unter den Bedingungen der Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge in einem Umfeld privatisierter Unternehmen kommen der Entwicklung von Formen öffentlicher Einflussnahme und Kontrolle sowie der Stärkung der Bürger/innen – und Verbraucher/innenrechte ein erheblicher Stellenwert zu. Insofern sollte die Linkspartei Transparenz einfordern bzw. selbst herstellen sowie ihre Stadträte und Gemeindevertreter in die Lage versetzen, in den entsprechenden Gremien im Interesse des Gemeinwohls zu entscheiden.
    Überall dort, wo Privatisierungen geplant sind, sollte die Linkspartei öffentliche Diskussionsprozesse initiieren, damit Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, in welcher Art und Weise Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge erbracht werden sollen. Formen der direkten Demokratie – wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – sollten in diesem Zusammenhang genutzt werden.
    Wir schlagen vor, Analyse und Verfassung einer Expertise zu finanzpolitischen und kommunalen Alternativen zum Komplettverkauf von städtischen Gesellschaften durch linke Kommunalwirtschaftler und die Linkspartei.PDS in Regierungsverantwortung anzuregen.
    Gemeinsam mit den Landesverbänden und den Fraktionen in Bundestag und Landtagen sollten Grundsätze der Wohnungsprivatisierung entwickelt werden, die auf Mieterprivatisierung und Genossenschaftsbildung orientieren, auf der Basis der Grundsätze, wie sie in Berlin schon angedacht wurden.
    Der Bundesvorstand wird aufgefordert, in geeigneten Formen einen öffentlichen Diskussionsprozess zu initiieren und in diesem Zusammenhang einen Bundeskongress “Soziales Wohnen” zu organisieren, auf dem Analysen, Expertisen und Alternativen zum Verkauf öffentlichen Eigentums unter Beteiligung von Experten debattiert und ausgetauscht werden können.
    Der mit Stimmen aus der Stadtratsfraktion der Linkspartei.PDS zustande gekommene Komplettverkauf der Dresdner Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (WOBA) hat zu einer Grundsatzdebatte in und über die Linkspartei.PDS geführt. Dieser wird sowohl von einem Großteil der Mitglieder, aber auch von Mieterverbänden und Vereinen wie verantwortungsbewussten Wissenschaftler kritisch beurteilt. Zudem erhöht sich der Druck auf andere kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Erstmalig hat sich in Deutschland eine Stadt mit einem Schlag sämtlicher kommunaler Wohnungen, einschließlich der damit verbundenen Gestaltungsspielräume, beraubt. Die zur Begründung herangezogene Dresdner Sozialcharta ist ohne dingliche Sicherung im Grundbuch bei Teil- oder Gesamtweiterverkäufen unwirksam.
    Zu Rat gezogene Wissenschaftler beurteilen die Folgen eines solchen Komplettverkaufs folgendermaßen:
    Der Komplett-Verkauf öffentlichen Wohnungen ist ein ungeeignetes Mittel zur Sanierung der öffentlichen Haushalte.
    Finanzfonds sind nicht an sozialer Stadtentwicklung, sondern nur an ihrer Gewinn-Maximierung interessiert.
    Eingegangene Verpflichtungen in dieser Hinsicht (Sozial-Charta) sind oft nicht einklagbar. Der Rückkauf durch die Kommune bei Nichteinhaltung ist aufgrund der Finanzlage nicht realistisch. Vertragsstrafen erscheinen in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen zu sein.
    Rendite der Investoren wird von der öffentlichen Hand letztendlich mit Steuerausfällen und höheren Sozialausgaben wie Wohngeld “bezahlt”.
    Langfristig gesehen führt die soziale Entmischung in Wohnvierteln zu höheren öffentlichen Ausgaben für soziale Aufgaben.
    Öffentliche Hand verliert den Handlungsspielraum, um soziale Wohnungsversorgung und soziale Stadtentwicklung und Stadtumbau großräumig zu steuern. Für beides sind öffentliche Wohnungsunternehmen unerlässlich. Kommunen begeben sich dabei der Belegungsrechte für sozial Schwache, die durch den zunehmenden Sozialabbau durch Hartz IV immer mehr werden. Für diese müssen sie dann bei privatisierten Gesellschaften neue Belegungsrechte “ankaufen”. Bundesparteitag am 29. und 30. April 2006 in Halle/Saale
    Beschluss: “Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!”
    Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!
    Beschluss der 1. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 29./30.04 2006 in Halle/Saale
    Die Linkspartei.PDS bekennt sich erneut zur Stärkung der Verantwortung der Kommunen, Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden zu leisten und dauerhaft zu garantieren…
    Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse der PDS und der Linkspartei.PDS, insbesondere dem Beschluss für “Eine starke Bürgergesellschaft in starken Kommunen – Kommunalpolitische Leitlinien der Linkspartei” – Beschluss der 3. Tagung des 9. Parteitages der Linkspartei.PDS vom 10. und 11. Dezember 2005 in Dresden, erneuern wir die Positionen für den konsequenten Erhalt kommunalen Eigentums.
    Die Gewährleistung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Dienstleistungen (Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen, Wohnungsversorgung, Personennahverkehr, Energieversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft u. a.) gehört zur existentiellen Grundversorgung der Menschen. Daher steht die Linkspartei.PDS in konsequenter Opposition zur Privatisierungspolitik und bemüht sich, Widerstand gegen drohende Privatisierungen zu motivieren und zu unterstützen.
    Nur in Ausnahmefällen ist die Trennung von kommunalem Eigentum politisch vertretbar:
    Bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung müssen im Rahmen des Stadtumbauprozesses Wohnungen, Ver- und Entsorgungsleistungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur der Entwicklung angepasst werden.
    Zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sollte eine Veräußerung von Wohnungen aus dem Bestand kommunaler Wohnungsgesellschaften nur dann möglich sein, wenn
    - diese auf Wunsch und im Interesse der Mieter als mieternahe Wohnungsprivatisierung erfolgt,
    - der Verkauf an in der Kommune verankerte Genossenschaften erfolgt,
    - wenn wirtschaftlich gesunde kommunale Wohnungsgesellschaften insolvenzbedrohte kommunale Gesellschaften übernehmen,
    insolvenzbedrohte kommunale Wohnungsgesellschaften durch Teilverkäufe im Zusammenhang mit mehrheitlich getragenen Sanierungskonzepten für die Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz beitragen können.
    Beabsichtigte Veräußerungen von kommunalen Unternehmen sind durch die Mitglieder und Mandatsträger der Linkspartei.PDS mit öffentlichen Diskussionsprozessen zu begleiten. Einwohnerinnen und Einwohner sollen über Art und Weise der zu erbringenden Leistungen der Daseinsvorsorge mitentscheiden können. Formen der direkten Demokratie wie Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind dabei hilfreich.
    Anlage
    Diskussionspapier für die Gliederungen der Partei
    Verfasser: Margot Ziemann (Potsdam) u. a.
    Der Komplettverkauf kommunaler Wohnungen ist kein nachhaltiges Rezept zur Lösung der Finanzprobleme der Kommunen.
    Mit dem kompletten Verkauf des städtischen Eigentums an Wohnungen werden trotz der geäußerten Erleichterung über die momentane Entschuldung der Stadt, die wirklichen Ursachen die zur Überschuldung der öffentlichen Haushalte führen, nicht beseitigt oder aufgehoben.
    Dazu bedarf es einer Steuerreform, die diesen Namen auch verdient und den Kommunen langfristig mehr Einnahmen sichert, um ihre sozialen und kommunalen Aufgaben zu erfüllen.
    Private Investmentgesellschaften sind und bleiben der Gewinnerwirtschaftung für ihre Anleger verpflichtet und nicht der sozialen Daseinsvorsorge in den Kommunen. Sie werden sich deshalb auch nur solange an vereinbarte Konditionen halten, wie ihre Renditeerwartungen sich erfüllen.
    Erhalt und Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten ist und bleibt unser Anspruch.
    Ein ausreichender Anteil von kommunalem und genossenschaftlichem Wohneigentum ist dafür eine Voraussetzung. Außerdem können mit dem entsprechenden politischen Willen für die Kommune bezahlbar, Wohnungs- und Obdachlosigkeit verhindert, die Miet- und Betriebskostenentwicklung gedämpft, die Erneuerung durch Stadtumbau und Quartiersmanagement großräumig organisiert werden. Soziale Stadterneuerung und Stadtumbau sind unserer Auffassung nach ohne kommunales Wohneigentum nicht realisierbar.
    Deshalb haben wir uns auch in den Kommunalpolitischen Leitlinien, auf dem letzten Parteitag, darauf geeinigt:
    Eine vollständige Privatisierung der kommunalen Wohnungsunternehmen wird abgelehnt.
    Sie widerspricht im Übrigen auch dem Parteiprogramm der Linkspartei.PDS mit seiner Forderung nach Überwindung der Profitdominanz.
    In dieser Situation halten es die AG Wohnen und die AG Kommunalpolitik für notwendig, eine Reihe von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Herausarbeitung von Lösungen für das soziale Wohnen in Zeiten angespannter Haushalte und zur Herbeiführung einer einheitlichen Position innerhalb der Partei vorzuschlagen.
    Wir sind der Auffassung, sowohl der Vorstand als auch die Gliederungen der Linkspartei sollten sich mit der Frage der Zukunft kommunaler Daseinsvorsorge – eingeschlossen das Politikfeld Wohnen ,dass immer akuter in die kommunalen Belange und damit in die Lebenswirklichkeit vieler Menschen eingreift -, intensiver befassen und in einem öffentlichen Dialog politische Alternativen entwickeln.
    Dazu ist es notwendig:
    Die vollständige Privatisierung kommunaler Unternehmen in einer Stadt oder Kommune sollte verhindert werden, um die notwendigen kommunalpolitischen Gestaltungsspielräume zu erhalten. Über diesen Grundsatz, der in den Kommunalpolitischen Leitlinien der Linkspartei festgelegt ist, sollte in den Gliederungen der PDS stärker informiert und debattiert werden. Wir schlagen dazu die Herausgabe eines Informationsheftes vor, das gemeinsam mit der Bundestagsfraktion inhaltlich entwickelt werden soll.
    Unter den Bedingungen der Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge in einem Umfeld privatisierter Unternehmen kommen der Entwicklung von Formen öffentlicher Einflussnahme und Kontrolle sowie der Stärkung der Bürger/innen – und Verbraucher/innenrechte ein erheblicher Stellenwert zu. Insofern sollte die Linkspartei Transparenz einfordern bzw. selbst herstellen sowie ihre Stadträte und Gemeindevertreter in die Lage versetzen, in den entsprechenden Gremien im Interesse des Gemeinwohls zu entscheiden.
    Überall dort, wo Privatisierungen geplant sind, sollte die Linkspartei öffentliche Diskussionsprozesse initiieren, damit Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, in welcher Art und Weise Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge erbracht werden sollen. Formen der direkten Demokratie – wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – sollten in diesem Zusammenhang genutzt werden.
    Wir schlagen vor, Analyse und Verfassung einer Expertise zu finanzpolitischen und kommunalen Alternativen zum Komplettverkauf von städtischen Gesellschaften durch linke Kommunalwirtschaftler und die Linkspartei.PDS in Regierungsverantwortung anzuregen.
    Gemeinsam mit den Landesverbänden und den Fraktionen in Bundestag und Landtagen sollten Grundsätze der Wohnungsprivatisierung entwickelt werden, die auf Mieterprivatisierung und Genossenschaftsbildung orientieren, auf der Basis der Grundsätze, wie sie in Berlin schon angedacht wurden.
    Der Bundesvorstand wird aufgefordert, in geeigneten Formen einen öffentlichen Diskussionsprozess zu initiieren und in diesem Zusammenhang einen Bundeskongress “Soziales Wohnen” zu organisieren, auf dem Analysen, Expertisen und Alternativen zum Verkauf öffentlichen Eigentums unter Beteiligung von Experten debattiert und ausgetauscht werden können.
    Der mit Stimmen aus der Stadtratsfraktion der Linkspartei.PDS zustande gekommene Komplettverkauf der Dresdner Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (WOBA) hat zu einer Grundsatzdebatte in und über die Linkspartei.PDS geführt. Dieser wird sowohl von einem Großteil der Mitglieder, aber auch von Mieterverbänden und Vereinen wie verantwortungsbewussten Wissenschaftler kritisch beurteilt. Zudem erhöht sich der Druck auf andere kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Erstmalig hat sich in Deutschland eine Stadt mit einem Schlag sämtlicher kommunaler Wohnungen, einschließlich der damit verbundenen Gestaltungsspielräume, beraubt. Die zur Begründung herangezogene Dresdner Sozialcharta ist ohne dingliche Sicherung im Grundbuch bei Teil- oder Gesamtweiterverkäufen unwirksam.
    Zu Rat gezogene Wissenschaftler beurteilen die Folgen eines solchen Komplettverkaufs folgendermaßen:
    Der Komplett-Verkauf öffentlichen Wohnungen ist ein ungeeignetes Mittel zur Sanierung der öffentlichen Haushalte.
    Finanzfonds sind nicht an sozialer Stadtentwicklung, sondern nur an ihrer Gewinn-Maximierung interessiert.
    Eingegangene Verpflichtungen in dieser Hinsicht (Sozial-Charta) sind oft nicht einklagbar. Der Rückkauf durch die Kommune bei Nichteinhaltung ist aufgrund der Finanzlage nicht realistisch. Vertragsstrafen erscheinen in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen zu sein.
    Rendite der Investoren wird von der öffentlichen Hand letztendlich mit Steuerausfällen und höheren Sozialausgaben wie Wohngeld “bezahlt”.
    Langfristig gesehen führt die soziale Entmischung in Wohnvierteln zu höheren öffentlichen Ausgaben für soziale Aufgaben.
    Öffentliche Hand verliert den Handlungsspielraum, um soziale Wohnungsversorgung und soziale Stadtentwicklung und Stadtumbau großräumig zu steuern. Für beides sind öffentliche Wohnungsunternehmen unerlässlich. Kommunen begeben sich dabei der Belegungsrechte für sozial Schwache, die durch den zunehmenden Sozialabbau durch Hartz IV immer mehr werden. Für diese müssen sie dann bei privatisierten Gesellschaften neue Belegungsrechte “ankaufen”.
    Beschluss: “Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!”

    Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!

    Beschluss der 1. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 29./30.04 2006 in Halle/Saale

    Die Linkspartei.PDS bekennt sich erneut zur Stärkung der Verantwortung der Kommunen, Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden zu leisten und dauerhaft zu garantieren…

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  • Linkspartei.PDS stellt sich vor städtische Unternehmen
    Linkspartei.PDS stellt sich vor städtische Unternehmen
    PE von Steffen Bockhahn (Linkspartei.PDS Rostock)
    19.04.2006: Ein vom Landesrechnungshof in Auftrag gegebenes Gutachten fordert massive Stelleneinsparungen bei städtischen Unternehmen. Die Linke.PDS lehnt das aus verschiedenen Gründen ab.
    Medienberichten zufolge empfiehlt ein Gutachten für den Landesrechnungshof der Hansestadt Rostock, dass die kommunalen Unternehmen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger stark einschränken sollen. Dazu erklärt Steffen Bockhahn, finanzpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Linkspartei.PDS:
    “Der empfohlene Kurs spiegelt die Logik eines Buchhalters wider. Die Haushaltslage ist schlecht, also müssen Kosten gesenkt und Gewinne gesteigert werden. Für ein Wirtschaftsunternehmen könnten solche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll sein. Doch die Hansestadt Rostock ist eben kein Unternehmen. Sie ist eine Kommune, die gewisse Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Stadt anzubieten hat. Dafür zahlen wir schließlich auch Steuern. Wer vorschlägt bei der RSAG derart zu streichen, muss dazu sagen, dass das bedeutet, dass Busse und Bahnen in Zukunft sehr selten fahren. Wer bei der WIRO derart viele Stellen streichen will, muss dazu sagen, dass die Mieterinnen und Mieter dadurch nicht weniger Miete zahlen. Sie werden für das gleiche Geld deutlich weniger Service bekommen. Das kann nicht gewollt sein. Zum einen wird Rostock damit weniger lebenswert, zum anderen werden sich selbst tragende Arbeitsplätze vernichtet. So etwas lehnen wir entschieden ab.”
    PE von Steffen Bockhahn (Linkspartei.PDS Rostock)

    19.04.2006: Ein vom Landesrechnungshof in Auftrag gegebenes Gutachten fordert massive Stelleneinsparungen bei städtischen Unternehmen. Die Linke.PDS lehnt das aus verschiedenen Gründen ab.

    Medienberichten zufolge empfiehlt ein Gutachten für den Landesrechnungshof der Hansestadt Rostock, dass die kommunalen Unternehmen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger stark einschränken sollen. Dazu erklärt Steffen Bockhahn, finanzpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion der Linkspartei.PDS:

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  • Reform der Kommunalfinanzen
    Reform der Kommunalfinanzen
    Aktueller Begriff
    Ein “Aktueller Begriff”, der sich mit den verschiedenen Möglichkeiten und Reformvorschlägen seitens der einzelnen Akteure hinsichtlich der Finanzierung von Kommunen auseinandersetzt. Die politische Initiativen im Bundestag werden ebenfalls kurz dargestellt.
    Internetseite des Bundestages – Analysen und Gutachten: Reform der Kommunalfinanzen vom 24. Januar 2006 (pdf)
    Aktueller Begriff

    Ein “Aktueller Begriff”, der sich mit den verschiedenen Möglichkeiten und Reformvorschlägen seitens der einzelnen Akteure hinsichtlich der Finanzierung von Kommunen auseinandersetzt. Die politische Initiativen im Bundestag werden ebenfalls kurz dargestellt.

    Internetseite des Bundestages – Analysen und Gutachten: Reform der Kommunalfinanzen vom 24. Januar 2006 (pdf)

  • Aktueller Begriff
    Aktueller Begriff
    Hintergrundwissen zu aktuellen Themen
    Wie ich feststellen musste, ist diese großartige Wissensquelle außerhalb des Bundestages noch weitgehend unbekannt. Der sogenannte “Aktuelle Begriff” ist eine Art lexikarische Begriffsbeschreibung, die politisch neutral ist, aber Hintergrundwissen zu den aktuellen politischen Problemen in aller Kürze vermittelt. Und wer mehr wissen möchte, bekommt auch ein paar Quellen zur Hand.
    Definitiv sehr lehrreich und auch online für den Bürger verfügbar:
    Internetseite des Bundestages – Analysen und Gutachten
    Hintergrundwissen zu aktuellen Themen

    Wie ich feststellen musste, ist diese großartige Wissensquelle außerhalb des Bundestages noch weitgehend unbekannt. Der sogenannte “Aktuelle Begriff” ist eine Art lexikarische Begriffsbeschreibung, die politisch neutral ist, aber Hintergrundwissen zu den aktuellen politischen Problemen in aller Kürze vermittelt. Und wer mehr wissen möchte, bekommt auch ein paar Quellen zur Hand.

    Definitiv sehr lehrreich und auch online für den Bürger verfügbar:

    » Internetseite des Bundestages – Analysen und Gutachten

  • Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Länderfinanzausgleich – Hochschullastenausgleich – Hochschulvorteilsausgleich – Hochschulfinanzausgleich
    Man kann es nennen wie man will …
    … die Debatte darum bleibt.
    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.
    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.
    Zu den verschiedenen Papieren
    Auszug aus dem Newsletter der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik in der Linkspartei. und des Die Linke. Hochschulgruppennetzwerks Nr. 11/2006 vom 31.03.2006:
    “In den letzten Wochen hat sich Debatte um die Finanzierung von Hochschulen in den Ländern erneut entsponnen. Insbesondere das Thema Länderfinanzausgleich wird nun nicht erst seit gestern diskutiert. Dennoch gab es in den letzten Wochen eine rege Beteiligung daran, vor allem aus der Linkspartei. Die verschiedenen Stellungnahmen, Anträge, Anfragen etc. sollen an dieser Stelle dokumentiert werden…
    …. 2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    (…)
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    2. 15.2.2006: Regierungserklärung von Wissenschaftsminister Professor Dr. Zöllner – Rheinland- Pfalz führt studienplatzbezogene Hochschulfinanzierung ein
    Mainz, 15.02.2006
    “Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner fordert faire Rahmenbedingungen für einen qualitativen und quantitativen Wettbewerb in Forschung und Lehre ein.
    „Wir brauchen die Exzellenzinitiative in der Forschung. Wir brauchen aber ebenso sehr etwas Vergleichbares für die Lehre“, sagte der Koordinator der SPD-geführten Länder in wissenschafts- und bildungspolitischen Fragen heute bei seiner Regierungserklärung im Mainzer Landtag. Darin beschäftigte er sich mit den Perspektiven der Hochschulen angesichts einer Hochschullandschaft, die deutschlandweit zum Beispiel durch die Auswirkungen der Föderalismusreform, die Einführung von Studiengebühren oder den von der Bundesregierung geplanten Hochschulpakt vor den größten Umbrüchen seit Jahrzehnten stehe.
    Die seit Humboldt befolgte Einheit von Forschung und Lehre, von Breite und Spitze sei dadurch gefährdet, dass einige Länder ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nicht gerecht würden, weil sie nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stellten. Sie sei auch dadurch gefährdet, dass die Verteilung von Forschungsfördermitteln des Bundes die historisch bedingte Kluft zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern vertiefe.
    „Es wundert nicht, dass Bayern und Baden-Württemberg die großen Gewinner der Ersten Antragsrunde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind. Mit Hilfe der überregionalen Forschungsförderung des Bundes haben diese beiden Länder bis in die 80er Jahre hinein eine beachtliche Forschungsinfrastruktur aufbauen können. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Forschungskapazitäten deutlich ausgeweitet, während ihr Studienplatzangebot stagniert oder sogar rückläufig ist“, erklärte Zöllner. In Rheinland-Pfalz sei die Zahl der Studierenden von 1994 bis 2004 um 22 Prozent gestiegen – der größte Zuwachs unter allen alten Flächenländern. In diesem Zeitraum verzeichne Baden-Württemberg einen Anstieg um lediglich 2,6 Prozent, während die Quote in Bayern sogar um 2,4 Prozent gesunken sei.
    Zöllner betonte, dass er nicht der Gleichmacherei das Wort rede. Es müssten aber Strukturen etabliert werden, die den immer wieder eingeforderten Wettbewerbsföderalismus überhaupt erst ermöglichten. Um den bundesweit wachsenden Bedarf an Studienplätzen befriedigen zu können, schlug Zöllner einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung vor, der auf zwei Säulen beruht. Zum einen müsse der Staat den Hochschulen die notwendigen Basiskosten von besetzten Studienplätzen zur Verfügung stellen. Zum anderen müsse für deren Finanzierung dasjenige Land aufkommen, aus dem die Studierenden kommen, nicht dasjenige, das Studienplätze zur Verfügung stelle. Auf der Grundlage eines solchen Vorteilsausgleichs nach Schweizer Vorbild könnten Hochschulen und Länder miteinander um kluge Köpfe wetteifern.
    Rheinland-Pfalz werde jedenfalls bereits im nächsten Jahr, gestützt auf die leistungs- und belastungsorientierte Mittelverteilung, eine studienplatzbezogene Finanzierung für seine Hochschulen einführen und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir möchten und wir werden zeigen, dass ein solches Finanzierungssystem den Wettbewerb zwischen den Hochschulen fördert und somit zur Weiterentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems beiträgt“, so Zöllner. Den rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Christoph Böhr forderte der Minister auf, in seiner Partei Zustimmung für den Vorteilsausgleich zwischen den Ländern zu organisieren. „Nur so können Sie glaubhaft machen, dass Ihr etwas überraschendes Bekenntnis für ein gebührenfreies Studium nicht nur dem Wahltermin im März geschuldet ist“, sagte Zöllner.
    Ein entscheidender Durchbruch zur Verbesserung der Lehrsituation an den Hochschulen kann dem Minister zufolge durch den von Bundesministerin Dr. Annette Schavan angekündigten Hochschulpakt erfolgen. Der Bund könne im Rahmen des Vorteilsausgleichs verfassungskonform zum Beispiel die Kosten für Studierende aus Entwicklungsländern übernehmen – und damit einen erheblichen Beitrag zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehre leisten.
    Für einen Systemwechsel plädierte Zöllner auch bei der Forschungsförderung. Er möchte das bisherige System der multilateralen Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft als dem größten Drittmittelgeber entsprechend der Einwohnerstärke (Königsteiner Schlüssel) ablösen durch eine Sitzlandfinanzierung seitens der Länder. Das bisherige Finanzierungssystem benachteilige finanzschwache Länder erheblich. Es sei absurd, dass ein Land wie Rheinland-Pfalz Länder wie Bayern und Baden-Württemberg mit jährlich rund acht Millionen Euro subventioniere. Die Einführung der Sitzlandfinanzierung verbessere dagegen die Situation der finanzschwachen Länder. Sie hätte zur Folge, dass jedes Land künftig anteilig Mittel an die DFG zahlen würde, wie es seiner prozentualen Forderung entspräche.
    Kritik übte Zöllner an dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel für den Hochschulbau im Zuge der Föderalismus-Reform. Die Verteilung der Bundesmittel soll nach dem Durchschnittsvolumen der zwischen 2000 und 2003 abgerufenen Mittel erfolgen. Wer in diesem Zeitraum wenig in den Hochschulbau investiert habe, weil zum Beispiel größere Bauprojekte vor oder nach dem Bemessungszeitraum gelegen hätten, erhalte künftig weniger Hochschulbaumittel, als ihm nach der Zahl der Studierenden zustünde. Genau jene Zahl der Studierenden müsse aber die eigentliche Bemessungsgröße sein, so der Minister.”
    Die Rede kann man finden unter:
    http://www.mwwfk.rlp.de/Aktuelles/Reden/Perspektiven.pdf
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    3. 15.3.2006: Antrag der Grünen im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4367
    Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht, sich im Rahmen des von Bund und Ländern beabsichtigten Hochschulpaktes für eine grundsätzliche Neuordnung der Hochschulfinanzierung auf Basis eines Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern einzusetzen. Mit dem Hochschullastenausgleich soll ein qualitätssteigernder Wettbewerb im Rahmen eines Vollkostenausgleichs zwischen den Hochschulen und den Bundesländern ermöglicht werden, indem
    1. die realen fächerspezifischen Finanzierungskosten von Studienplätzen an die tat¬sächliche Inanspruchnahme dieser Plätze durch Studierende gekoppelt werden,
    2. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums nicht mehr das Land auf¬kommt, das Studienplätze zur Verfügung stellt, sondern das Land, aus dem die Stu¬dienberechtigten kommen, und
    3. für die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums ausländischer Studierender der Bund aufkommt.
    Die konkrete Umsetzung des Hochschullastenausgleichs kann in Form eines Staats¬vertrages zwischen den Bundesländern erfolgen, der die Feststellung der fächerspezifi¬schen Studienplatzkosten, die Verrechnung zwischen den Bundesländern und die schrittweise Realisierung des Systems im Rahmen des Vollkostenausgleichs verein¬bart.
    Begründung:
    Vor dem Hintergrund der bis zum Jahr 2014 um 700.000 steigenden Studierenden¬zahlen und der dadurch notwendig werdenden zusätzli¬chen finanziellen Mittel für die Hochschulen ist eine grundsätzliche Neuordnung der Studienplatzfinanzierung ange¬zeigt. Die bisherigen Strukturen der Hochschulfinanzie¬rung weisen aufgrund der Län¬derkompetenz für Hochschulpolitik erhebliche Disparitä¬ten bei der Studienplatzfinanzie¬rung der Bundesländer auf. So halten etwa die süd¬deutschen Länder Baden-Württem¬berg und Bayern vergleichsweise geringe Studien¬platzkapazitäten zu Lasten der Stadt¬staaten Berlin, Hamburg und Bremen vor. Demgegenüber führt ein System des Hochschullastenausgleichs im Zuge der weiteren Stärkung der Länderkompetenz in der Hochschulpolitik dazu, dass alle Bundesländer ein Interesse am Ausbau der Hochschullandschaft und der Studienplatzkapazitäten besitzen und die bisherigen Mitnahmegewinne vermieden werden. Die Hochschulen erhalten so länderübergreifend kalkulierbare Anreize zum Angebot zusätzlicher und attraktiver Studienplätze, indem sie Einnahmen im Umfang der effektiven Kosten erhalten. Im Rahmen eines Staatsvertrages können die Bundesländer die Details des Hochschullastenausgleichssystems wie die Höhe der nach Fächergruppen differen¬zierten Ausgleichszahlungen, die Verrechnung von Studienkonten und Studiengebüh¬ren und die Verrechnung der Studienplatzfinanzierung zwischen den einzelnen Ländern regeln. Ein vergleichbares System wird erfolgreich in der Schweiz gemäß der inter¬kantonalen Universitätsvereinbarung vom 20.02.1997 praktiziert. Die Grundzüge ent¬sprechender Modelle für Deutschland wurden von Professor Dr. E. Jürgen Zöllner (Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz) und von Professor Dr. Gerd Grözinger (Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich-Böll-Stiftung) entwickelt. Die rechtzeitige Einführung eines Hochschullastenausgleichs würde es insbesondere Sachsen ermöglichen, trotz zurückgehender Abiturientenzahlen auch über 2010 hinaus die bisherigen Studienplatzkapazitäten zu erhalten oder auszubauen. Durch den Hoch¬schullastenausgleich kann darüber hinaus vermieden werden, dass der im Rahmen der Exzellenzinitiative dringend notwendige Ausbau der Forschungskompetenzen sächsi¬scher Hochschulen zu Lasten der Studienplatzkapazitäten erfolgt. So können die Voraussetzungen für eine auch in Zukunft leistungsfähige sächsische Hochschul- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden.
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    4. 16.3.2006: Änderungsantrag der Linkspartei. im Sächsischen Landtag – Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    DRUCKSACHE 4 / 4675
    zu Drs 4 /4367
    Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS
    zu Drs 4/ 4376
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    Der Landtag möge beschließen, den Antrag wie folgt zu fassen:
    „Der Landtag möge beschließen:
    Die Staatsregierung wird ersucht,
    unverzüglich eine Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 3. Quartals 2006 vorzulegen, mit der gewährleistet werden soll, dass
    die Studienplatzkosten fächerübergreifend nach drei Kostengruppen (Geisteswissenschaften, Natur- und Ingenieurswissenschaften, Medizin) differenziert dargestellt und in dieser Weise zwischen den Ländern ausgeglichen werden,
    künftig ausschließlich dasjenige Bundesland die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums trägt, in dem die Studierenden die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben („Herkunftsprinzip“),
    allein der Bund die staatlichen Finanzierungskosten des Studiums für die Studierenden übernimmt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
    die finanziellen Auswirkungen für die Hochschulfinanzierung infolge der Haushaltsentwicklung aller Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2006 abgebildet werden,
    für die Jahre 2006 bis 2010 die Beurteilung des künftigen Studienplatzbedarfes der einzelnen Bundesländer auf der Basis der derzeitigen Studienplatzprognosen sowie unter Einbeziehung der auf Grund der Einführung von Studiengebühren oder der angekündigten Einführung von Studiengebühren zu erwartenden Wanderungsbewegungen der Studierenden vorgenommen wird, sowie dabei darzulegen, welche weiteren Schritte zur bundesweiten Umsetzung einer solchen neuen Konzeption für den Hochschulfinanzausgleich, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Hochschulfinanzierungsstaatsvertrag oder einer entsprechenden Anpassung des Länderfinanzausgleichs, mit welchem zeitlichen Horizont für erforderlich erachtet werden.
    gez.Prof. Dr. Peter Porsch
    Fraktionsvorsitzender Dresden, 16. März 2005
    Begründung:
    Die vorgeschlagenen Regelungen bedeuten gegenüber dem ursprünglichen Antrag eine Erweiterung und inhaltliche Präzisierung der zu erarbeitenden Konzeption für einen zukunftsfähigen Hochschulfinanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern.
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    5. 17.3.2006: Pressemitteilung von Benjamin Hoff – Hochschulfinanzausgleich – eine begrüßenswerte Idee
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
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    6. 17.3.2006: Rede von Heike Werner im Sächsischen Landtag – Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    44. Sitzung der 4. Wahlperiode
    17. März 2006
    Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen in Drs 4/4367
    Thema: Hochschullastenausgleich zwischen den Bundesländern
    MdL Heike Werner
    Beachten: Es gilt das gesprochene Wort!
    Anrede//
    es passiert nicht häufig, dass eine parlamentarische Initiative in diesem Landtag durch aktuelle politische Entwicklungen regelrecht beflügelt wird. Bei dem hier vorliegenden Antrag der Grünen und den Änderungsanträgen meiner Fraktion und der Koalition ist dies der Fall.
    Von der Frankfurter Rundschau, der Zeit über taz bis hin zum Handelsblatt wurde gestern über die gemeinsam von den Wissenschaftsministern Sachsens und Rheinland-Pfalz vorgestellte Idee eines „Hochschulfinanzausgleichs“ berichtet.
    Ich begrüße diese Idee außerordentlich, denn bereits Ende der neunziger Jahre haben wir als PDS in Berlin sowie auf Bundesebene einen entsprechenden Hochschulfinanzausgleich vorgeschlagen. Unter anderem auf die Initiative meiner Partei erarbeitete der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits 1998 ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Hochschulfinanzausgleichs, in dem die Rechtmäßigkeit eines Staatsvertrags, welcher den zwischen den Schweizer Kantonen bestehenden Vereinbarungen über Hochschulbeiträge entsprechen würde, bestätigt wurde.
    Über den Grundgedanken dieses Modells werden wir hier im Parlament sicherlich schnell Einigkeit herstellen können. Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Künftig wäre es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden.
    Kurz: Trittbrettfahren zu Lasten der Länder, die in ihre Hochschulen investieren, würde sich nicht mehr lohnen.
    Attraktiv wäre nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundesländern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt wäre ökonomisch und finanziell gleich dreifach spürbar:
    Mehr Studierende würden mehr Einnahmen über den Hochschulfinanzausgleich realisieren,
    Mehr Studierende erbringen höhere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt,
    Investitionen in Hochschulen lohnen sich regionalökonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Über Umwegrentabilität zieht ein investierter Euro im Schnitt drei Euro nach.
    Vor diesem Hintergrund sei hier nur am Rande erwähnt, dass ich darum Herr Kollege Gerstenberg ihren Vorschlag von einem „Hochschullastenausgleich“ zu sprechen für nicht glücklich halte. Dieser Begriff provoziert Abwehrreflexe und wird den Hochschulausgaben als Zukunftsausgaben nicht gerecht.
    Was mich jedoch erstaunt ist die Tatsache, dass Frau Ludwig es bislang nicht für notwendig erachtete, den Wissenschaftsausschuss des Landtages über ihre Arbeit an einem solchen Modell des Hochschulfinanzausgleichs zu informieren. Immerhin ist dies keine private Idee von Ihnen, Frau Ludwig, sondern die Kultusministerkonferenz hat sie beauftragt. Ich halte diese Nicht-Information in zweifacher Hinsicht für schwierig:
    Einerseits ist es bezeichnend, dass sie den Landtag offensichtlich für so unwichtig halten, dass sie ihn in einer solchen Frage nicht einmal zum Partner ihrer eigenen Konzeption machen und ihr Modell damit stärken wollen. In anderen Landtagen ist das Gegenteil der Fall, bei politisch ambitionierten Projekten versucht der Minister oder die Ministerin ein Bündnis mit dem Ausschuss zu schmieden, um die eigene Position zu stärken. Sie haben sich ersichtlich schon in Richtung Chemnitz verabschiedet.
    Andererseits wird durch ihre Nichtinformation wieder einmal deutlich, wie gering die Möglichkeiten von Landtagen sind, auf das Handeln der Staatsregierung in den Fachministerkonferenzen Einfluss zu nehmen, die nicht umsonst als „exekutive Fachbruderschaften“ bezeichnet werden. Erinnert sei an die gestrige Föderalismusdebatte.
    Anrede//
    meine Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Antrag der Grünen eingereicht, der bewusst nicht die Idee eines Hochschulfinanzausgleiches torpedieren, sondern qualifizieren soll. Der Antrag ist formuliert vor dem Hintergrund unserer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Modell und strebt im Kern drei Dinge an:
    1.) Wir wollen den Ausgleich als einen Hochschulfinanz- und nicht als Lastenausgleich.
    2.) Wir wollen, dass die Staatsregierung ein Modell entwickelt oder seit gestern auf Basis des Zöllner/Ludwig-Modells konkrete Berechnungen über die Auswirkungen auf den Landeshaushalt vornimmt, um eine konkrete Bewertung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Sie werden sicherlich nicht behaupten, dass solche Berechnungen nicht längst in den Schubkästen des Wissenschaftsministerien liegen würden, denn dann wäre es das erste Mal, dass in der KMK ein Finanzmodell erarbeitet wurde, ohne das 16 Landesregierungen und die Bundesregierung Mehr- und Minderausgaben vorher berechnet hätten. Grundlage dieser Darstellung könnten nicht zuletzt die Daten aus der KMK-Studie „Die Mobilität der Studienanfänger und Studierenden in Deutschland von 1980 bis 2003“ sein, die im Dezember 2005 präsentiert wurde.
    3.) Wir wollen wissen, ob die aktuellen Verhandlungen über die Bundesstaatsreform oder künftige Länderfinanzausgleichverhandlungen der angemessene Ort einer solchen Initiative sein könnte. Man möge sich vor Augen halten: Die Bundesstaatsreform im Bildungsbereich wird in einer einzigen sechsstündigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden. Wenig Raum, um ein neues Finanzmodell zu präsentieren.
    Aus diesem Grunde werbe ich für die Zustimmung zu dem Antrag meiner Fraktion, der dem von mehreren Fraktionen gewollten Anliegen Hand und Fuß geben würde.
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    7. 21.3.2006: Diskussionspapier von Nele Hirsch – Das Zöllner-Modell: Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich
    HINWEIS: Bei dem Diskussionspapier handelt es sich ausdrücklich um ein DISKUSSIONSpapier, welches nicht unbedingt die Meinung der Fraktion im BT darstellt.
    Ein Diskussionspapier von Nele Hirsch
    1. Wie funktioniert der Vorteilsausgleich?
    Der in der vergangenen Woche vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner vorgelegte Vorschlag für eine “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” beinhaltet konzeptionell wenig Neues. Das Modell kombiniert das Modell der – ebenfalls von Zöllner entwickelten – Studienkonten mit Landeskinderregelungen. Grundidee beider Aspekte ist die Ablösung von staatlicher Bildungsplanung durch eine nachfrageorientierte Bildungsfinanzierung.
    Das Modell soll folgendermaßen funktionieren: Zwischen den Ländern erfolgen Ausgleichszahlungen für alle Studierenden, die nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, das heißt: Jedes Land zahlt für diejenigen Landeskinder, die in einem anderen Bundesland studieren, an letzteres einen “Vorteilsausgleich”. Die Höhe kann dabei nach Fächergruppen variieren: für Studierende in kostenintensiven Fächern wie beispielsweise Medizin würden die Länder mehr Geld erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum (Regelstudienzeit plus x) geleistet. Sie reduzieren sich um die Höhe von eventuell geforderten Studiengebühren am Ort des Studiums.
    Laut Zöllner gewährleistet dieses Modell einen “leistungsorientierten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bundesländern”. Die Länder würden zudem nicht gezwungen, allgemeine Erststudiumsgebühren einzuführen, sondern könnten sich auch auf Studienkonten verständigen.
    2. Kritik am Vorteilsausgleich
    Das Modell lässt jegliche gesamtstaatliche Bildungsplanung außen vor. Welche Fächer angeboten werden bestimmt sich in diesem Modell allein über die Nachfrage. Was sich für die Hochschulen nicht rechnet, wird nicht angeboten. Studierende werden wie “Spielfiguren” betrachtet, welche vollkommen ohne Mobilitätshindernisse zwischen Hochschulen und Bundesländern wechseln können.
    Studienkonten werden dabei als Möglichkeit propagiert, die Gebührenfreiheit des Studiums zu sichern. Dabei wird verschwiegen, dass Studienkonten ebenso eine Form von Studiengebühren darstellen: Sie definieren das Studium grundsätzlich als kostenpflichtig, wobei jedeR StudierendeR ein Konto mit einer bestimmten Anzahl an Semestern oder Lehrveranstaltungen unentgeltlich erhält. Von diesem Modell werden materiell zwar weniger Studierende betroffen sein als von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester, da zumindest eine gewisse Zeit lang gebührenfrei studiert werden kann. Bildungsideologisch machen sie jedoch kaum einen Unterschied zu allgemeinen Studiengebühren: Bildung wird auch bei diesem Modell als knappes Gut betrachtet. Je nach Ausgestaltung benachteiligen Studienkonten vor allem Studierende mit Kind, mit Nebenjob, mit Pflegefällen in der Familie oder anderen zeitlichen Einschränkungen (bei einer Semesterabbuchung) oder Studierende, die entweder über den Tellerrand schauen, interdisziplinär studieren und Seminare jenseits des Mainstreams belegen wollen oder Lehrveranstaltungen wiederholen müssen – was insbesondere zu Studienbeginn in überdurchschnittlichem Maß Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten betrifft. (bei einer Lehrveranstaltungsabbuchung).
    Studienkonten bringen Studierende gegenüber der Hochschule zudem in die Position von KundInnen. Das Modell ist mit der Vorstellung verbunden, dass Studierende die Hochschule durch ihre Nachfrage mittels finanziellen Drucks steuern. Dies steht im Widerspruch zu einer demokratischen Steuerung der Hochschulen, die Studierende nicht als KundInnen, sondern als Mitglieder der Hochschule begreift, welche mittels garantierter demokratischer Mitspracherechte deren Entwicklung mitgestalten.
    Die Begrenzung der Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs auf die Regelstudienzeit plus x schafft zusätzlich einen Anreiz für die Hochschulen, Studierende nach eben dieser Zeit zu exmatrikulieren, da sie dann ‘kein Geld mehr bringen’. Dieses Problem wird unter anderem vom Schweizerischen Studierendenverband VSS-UNES beklagt, welcher seit längerem mit einer ähnlichen Regelung im Rahmen der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konfrontiert ist.
    Darüber hinaus würde das vorgelegte Modell strukturschwache Bundesländer, die mit Abwanderung konfrontiert sind, benachteiligen. Studierende wählen ihre Hochschule schließlich nicht nur aufgrund der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern beispielsweise auch anhand der Attraktivität des Hochschulstandorts aus, wie unter anderem die Studien des Deutschen Studentenwerkes belegen. Es wäre eine Illusion zu glauben, dass zwischen der Universität in Cottbus und den Universitäten in München oder Hamburg tatsächlich ein “fairer Wettbewerb” bestünde. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells. Die gezielte politische Förderung von Studienkapazitäten in strukturschwachen Regionen würde also durch ein Regulierungsmodell mit gegenteiliger Tendenz abgelöst.
    3. Politische Bewertung
    Es wäre falsch, das Modell als einen realpolitischen Vorstoß zu werten, der zumindest “das Schlimmste” verhindern kann und der deshalb Unterstützung verdient. Die unionsgeführten Bundesländer dürften schließlich keinerlei Interesse daran haben, zukünftig mit Ausgleichszahlungen konfrontiert zu werden, wenn Studierende aus ihrem Bundesland in studiengebührenfreie Bundesländer abwandern. Die politische Durchsetzbarkeit tendiert also gegen Null.
    Umso unverständlicher ist es, dass ein konsequenter politischer Anspruch fehlt: Nichts spräche beispielsweise dagegen im Zuge der aktuellen Föderalismus-Debatte, anstelle eines “Wettbewerbs zwischen den Ländern” Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Hochschulkapazitäten und etwaiger Gebühren für den Bund zu fordern. Zöllner beschränkt sich in seinem Modell allerdings darauf, der Bund möge die Ausgleichszahlungen für ausländische Studierende übernehmen.
    Von der Linkspartei sollte das Modell abgelehnt werden. Wer eine umfassende Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern will und sich eine demokratische Steuerung zum Ziel setzt, darf sich nicht der herrschenden Sachzwanglogik unterordnen. Eine konsequente Antwort auf die bestehende Problematik wäre die Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz. Dies könnte eine zentrale Forderung der LINKEN bei der Debatte um Hochschulsteuerung und -öffnung im Rahmen der Föderalismusreform sein. Begründet werden kann die Forderung unter anderem auch formal mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Im Rahmen dieses Paktes ist die Bundesrepublik 1976 die Verpflichtung eingegangen, die Gebührenfreiheit im Hochschulstudium zu gewährleisten.
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    8. 23.3.2006: Mündliche Anfrage von Stefan Liebich im Abgeordnetenhaus
    Stefan Liebich (Linkspartei.PDS): Ich habe eine Frage an Senator Flierl: Mich interessiert, wie der Senat zu dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz und/oder Sachsen steht, zu einem neuen System der Hochschulfinanzierung zu kommen. Wie bewerten Sie das allgemein und konkret mit Blick auf die Einnahmesituation des Landes Berlin?
    Präsident Momper: Bitte, Herr Senator Dr. Flierl!
    Dr. Flierl, Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Liebich! Ich begrüße diese Initiative außerordentlich. Der Kollege Zöllner hat zusammen mit der Kollegin aus Sachsen jetzt einen Vorschlag vorgestellt und durchgerechnet, der ungefähr seit zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe der KMK diskutiert wird.
    Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
    Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden- Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden- württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
    Präsident Momper: Der Kollege Liebich hat keine Nachfrage.
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    9. 28.3.2006: Stellungnahme von Tobias Schulze – Vorteilsausgleich im Hochschulbereich: ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik.
    Von Tobias Schulze
    1. Die aktuelle Debatte
    Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen, namentlich der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Zöllner, haben ein Modell zu einem Finanzausgleich im Hochschulbereich in die KMK-Debatten eingebracht. Dieses Modell war in ähnlicher Form vom langjährigen wissenschaftspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benjamin Hoff, bereits in den 90er Jahren zur Diskussion gestellt worden. Auch der sozialistische Wissenschaftssenator von Berlin, Thomas Flierl, unterstützt diesen Vorschlag. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, lehnt in einem noch nicht mit der Fraktion abgestimmten Diskussionspapier das vorgeschlagene Modell hingegen ab. Dieses Papier will einen Diskussionsbeitrag aus Berliner Sicht liefern und dabei auf die Argumentation von Nele Hirsch eingehen.
    2. Das Modell
    Grundsätzliches Ziel des Länderfinanzsausgleichs ist eine Finanzierung von Studienplätzen nach dem Herkunftslandprinzip. Nicht mehr die Länder, in die viele Studierwillige wechseln, sondern die Länder, aus denen diese kommen, sollen die Kosten der Studienplätze tragen. Vorbild ist das Schweizer Modell, das zwischen den Kantonen umverteilt.
    Es sollen für unterschiedlich kostenintensive Fächer unterschiedliche Kostengruppen gebildet werden. Basisvoraussetzung dafür ist, die durchschnittlichen Studienplatzkosten statt der bisherigen Kapazitätsberechnung als Grundlage für die Finanzierung zu verwenden. Der genaue Berechnungsmodus müsste Gegenstand von Verhandlungen auf Ebene der Kultusminister sein. Studiengebühren, die im jeweiligen Land erhoben werden, sollen von den umzuverteilenden Mitteln abgezogen werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Ansätzen in der Frage individueller Kostenbeteiligung zu erreichen.
    Modellrechnungen zeigen, dass neun der sechzehn Länder Nettoimporteure von Studierenden sind (am stärksten Berlin, Hamburg, Sachsen und Bayern in dieser Reihenfolge). In der Modellrechnung würde das Land Berlin nach derzeitigem Stand auf Mehreinnahmen von etwa 52 Mio. im ersten Jahr und etwa 204 Mio. Euro nach vollständiger Einführung des Modells hoffen können. Dies wären zusätzliche Mittel in Höhe von über 20 % bezogen auf die Gesamtausgaben im Hochschulbereich, die ausschließlich für die Lehre aufgewendet werden könnten.
    3. Zur Kritik am Modell
    a. Fehlen staatlicher Bildungsplanung
    Kritisiert wird, dass die studentische Nachfrage alleiniges Kriterium für die Schaffung bzw. Abschaffung von Studienplätzen sei. Dies ist nur bedingt richtig, denn zu den Mitteln für die Studienplätze erhalten die Hochschulen auch weiterhin Mittel für die Forschung sowie die Kosten für Sachmittel. Trotzdem ist mit einer stärkeren strategischen Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung zu rechnen. Daran sehen wir nichts Negatives, denn die von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien sind in jedem Fall die schlechtere Alternative. Dies gilt ebenso für die derzeitige Fehlallokation im Wettbewerb zwischen Geistes-/Sozial- bzw. Natur-/Technikwissenschaften. Während erstere, obwohl massiv nachgefragt, ausbluten, bekommen letztere zum Teil seit Jahren ihre Studienplätze nicht besetzt und machen wenig Anstalten, daran etwas zu ändern, weil die verwertungsorientierte Ausrichtung ihre Finanzierung über die Forschung absichert. Erfahrungen, wie schnell die Hochschulen auf veränderte Nachfrage reagieren können und müssen, werden erst in Zukunft gewonnen. Anzunehmen ist jedoch, dass den Hochschulen eher eine Langfristplanung finanzielle Vorteile verspricht, da kurzfristige Moden kaum im Studienangebot abzubilden sind.
    b. Verknüpfung mit Studienkonten/Zwangsexmatrikulationen
    Nele Hirsch kritisiert weiter, dass das Modell zwingend mit einem Studienkontenmodell verknüpft werden müsse. Dies geht jedoch aus der Darstellung des in die KMK eingebrachten Modells keineswegs hervor. Da nicht etwa Mikroeinheiten wie Semesterwochenstunden oder ECTS-Points, sondern die durchschnittlichen Studienplatzkosten die zu verrechnende Einheit bilden sollen, ist den Ländern die Freiheit gegeben, interne Steuerungsprozesse der Hochschulen eigenständig zu regeln. Deshalb greift die von mir ansonsten geteilte Kritik am Studienkontenmodell an dieser Stelle nicht. Sollte in der KMK-Debatte der Vorteilsausgleich der Hebel der SPD sein, um überregulierte Kontensysteme sowie Langzeitstudiengebühren durchsetzen zu wollen, muss auf einer Trennung dieser Projekte bestanden werden. Der Finanzausgleich kann ohne Studienkonten eingeführt werden.
    Ebensowenig gehört die von mir ebenfalls geteilte Kritik an der Zwangsexmatrikulation in diesen Diskurs. Im Modell des Länderfinanzausgleichs geht es um die Zahlung pro Studienplatz. In welcher Zeit die Studierenden die Studienangebote wahrnehmen, ob sie die Möglichkeit zum Teilzeitstudium bekommen, ob Zwangsexmatrikulationen für die Hochschulen ökonomisch vorteilhaft sind, die Gestaltung dieser Bedingungen liegt weiterhin in der Kompetenz der einzelnen Länder und wird durch die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Vereinbarungen (Landeshochschulrecht, Hochschulverträge etc.) geregelt. Auch bisher wird die Finanzierung der Lehre an den Kosten für einen Studienplatz in der Regelstudienzeit berechnet. Dass trotzdem länger studiert wird, hängt mit einem „gestreckten“ Studienverlauf zusammen, der durch Erwerbsarbeit, schlechte Studienbedingungen o.ä. bedingt ist. Die Hochschulen forcieren erst dann Zwangsexmatrikulationen wenn ihnen durch zu lange Verweildauern der Studierenden finanzielle Einbußen drohen, wie das etwa in Berlin im System der Leistungsbezogenen Mittelvergabe der Fall ist. Mit dem Hochschulfinanzausgleich hat dies jedoch nichts zu tun, da das Geberland nicht für die Steuerungsmechanismen im Bereich Lehre zuständig wäre, obwohl es die Mittel zahlt.
    c. Benachteiligung strukturschwacher Länder
    Nele Hirsch führt aus, dass strukturschwache Länder (in Zöllners Berechnungsmodell wären das am stärksten Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) mit unattraktiven Studienstandorten Probleme hätten, diese Standorte weiter zu finanzieren, obwohl Hochschulen wichtige infrastrukturelle Bedeutung hätten.
    Aus meiner Sicht tritt auf mittlere Sicht das Gegenteil ein. Es ist ohne Zweifel richtig, dass bei der Einführung die oben genannten Länder zusätzlich zu den eigenen Hochschulausgaben auch noch Studienplätze in anderen Ländern finanzieren müssten.
    Auf mittlere Frist werden die Länder dann doch eher das gleiche Geld in die eigene hochschulische Infrastruktur stecken, um die von Nele Hirsch angesprochenen regionalwirtschaftlichen Effekte von Hochschulen auch selbst einzufahren und nicht den Nehmerländern zu überlassen. Die Langzeitwirkung des Modells soll ja gerade seine eigene Abschaffung durch ein bedarfsdeckendes Angebot an Studienplätzen in allen Ländern sein.
    Sollten in diesem Fall Studienplätze in Berlin und München begehrter sein als in Cottbus oder Oldenburg, ist es nicht zu ändern. Die Verknappung von Studienangeboten in Berlin, um dann eventuell freie Studienplätze in Cottbus zu füllen, liegt in niemandes Interesse.
    Es geht um ein Anreizsystem, das die Schaffung von neuen, nachgefragten Studienplätzen für alle Länder attraktiv macht. Sobald jemand ein Studium aufnehmen möchte, gäbe es eine Finanzierungsquelle für seinen Studienplatz: sein Heimatbundesland. Tendenziell ist damit auch der Anstieg des Studierendenzahlen in Westdeutschland in den nächsten Jahren und Abwuchs im Osten lösbar, wobei natürlich die schwierige Frage der Attraktivität der ostdeutschen Provinzstädte als Studienstandorte nicht geleugnet werden soll. Diese bleibt aber ohne oder mit Finanzausgleich bestehen.
    d. Bewertung
    Nele Hirsch bewertet das Modell negativ und kritisiert Implikationen, die den Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen entgegenlaufen. Dem soll hier ausdrücklich widersprochen werden.
    Hochschulbildung ist in der Bundesrepublik ein knappes Gut, es muss nicht erst, wie Nele kritisiert, zu einem solchen gemacht werden. Das hat nichts mit Sachzwanglogik zu tun, sondern mit Realitätswahrnahme. Der Status Quo in der Hochschulfinanzierung muss von der Linken kritisiert, an seiner Überwindung muss gearbeitet werden: Sechs Länder stehlen sich aus der Verantwortung für die Finanzierung von Studienangeboten und hoffen darauf, dass ihre AbiturientInnen schon irgendwo unterkommen. Dies trifft am meisten Länder wie Berlin und Sachsen, die aus historischen Gründen einen großen Bestand an Studienplätzen, aber zu wenig Mittel zu ihrer Finanzierung haben. Nicht umsonst sind es die Netto-Studierenden-Importeure, in denen Studiengebühren besonders attraktiv für die Landespolitik sind. Der Status quo der Hochschulfinanzierung befördert die Individualisierung von Studienkosten, also die Einführung von Studiengebühren!
    Aus meiner Sicht kommt es deshalb auf das Wie, nicht auf das Ob einer Umsetzung des Modells an. Und da gebe ich den Zweiflern, an seiner Durchsetzungsfähigkeit für die ganz nahe Zukunft ja durchaus recht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieses Projekt in Angriff genommen und entwickelt werden muss, gerade von der Linken. Richtig umgesetzt, wäre es ein bildungs-, wissenschafts- und sozialpolitischer Fortschritt.
    Tobias Schulze
    Koordinator der LAG Wissenschaftspolitik der Linkspartei.PDS Berlin
    Fraktionsmitarbeiter für Wissenschaftspolitik
    Kontakt:
    Mail: tschulze@linkspartei-pds-fraktion-berlin.de
    Fon : 030/2325-2512
    Fax : 030/2325-2539
    :::::::::::::::::::::::::::::::::::
    10. 30.3.2006: Erwiderung von Nele Hirsch auf die Stellungnahme von Tobias Schulze
    *Erwiderung auf das Diskussionspapier von Tobias Schulze*
    In seinem Diskussionspapier widerspricht Tobias Schulze unserer Auffassung, dass das von Jürgen Zöllner in die Diskussion gebrachte Modell “Studienplatzfinanzierung durch Vorteilsausgleich” linken Ansprüchen an ein demokratisches und soziales Hochschulwesen zuwider läuft. Er plädiert dafür, das Modell als ein strategisches Projekt für linke Wissenschaftspolitik zu betrachten. Auf die von ihm – teils in Erwiderung auf unsere vorherige Argumentation – zur Untermauerung dieser These genannten Argumente für den Vorteilsausgleich soll im Folgenden eingegangen werden.
    1. Führt der Vorteilsausgleich zu einer qualitativen und quantitativen Entwicklung des Studienangebots?
    Das Modell des Vorteilsausgleichs tritt mit dem Versprechen an, die Schaffung neuer Studienplätze zu fördern – was zweifelsohne dringend notwendig ist. Laut Tobias Schulze führt eine “stärkere strategische Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung” zudem zu einer positiven Entwicklung des Studienangebots, weil die “von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen auf wirtschaftliche Verwertbarkeit orientierten Kriterien” auf jeden Fall noch schlechter seien. Beiden Punkten muss widersprochen werden.
    Der Vorteilsausgleich verlässt sich für die Schaffung eines breiten Studienangebotes auf die Steuerungseffekte des Marktes. Die Schaffung von Studienplätzen wird den Ländern mit dem Argument schmackhaft gemacht, sie würden “sich rechnen”. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus eine Delegitimierung von Studienplätzen, die sich eben nicht rechnen. Dies trifft beim Anlegen von Durchschnittskosten für den Finanzausgleich auf all diejenigen Studienplätze zu, die im Rahmen nicht ausgelasteter Studiengänge angeboten werden.
    Auf diese Art und Weise gerieten erstens nicht ausgelastete Hochschulen noch weiter unter Legitimationsdruck. Dies betrifft vor allem strukturschwache Regionen. Zweitens wären die so genannten Orchideenfächern betroffen. Auch ein nach der Kostenintensität der Fächerkategorien differenzierter Finanzausgleich, wie von Zöllner vorgeschlagen, wird dieses Problem nicht vermeiden können, da das Problem der Nicht-Auslastung hierbei ausgeblendet wird. Eine nachfrageorientierte Steuerung wird deshalb in der Tendenz immer die großen, mithin die Mainstream-Fächer unterstützen.
    Ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot ist über Modelle nachfrageorientierter Bildungsplanung somit nicht zu erreichen. Die Frage, ob ein solches Angebot bildungspolitisch anzustreben ist, obwohl es nicht das automatische Ergebnis eines “freien Bildungsmarktes” darstellt, muss vielmehr politisch entschieden werden. Gerade in strukturschwachen Regionen können Hochschulen wichtige Funktionen für die regionale Entwicklung übernehmen. Insbesondere potentielle Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten werden von einem Hochschulstudium ausgeschlossen, wenn es in ihrer Heimatregion nicht angeboten wird. Für die Linkspartei halten wir daher ein flächendeckend breit gefächertes Studienangebot für ein zentrales bildungspolitisches Ziel.
    Wir sehen den Vorteilsausgleich auch nicht als eine strategische Möglichkeit für die Linke, den von der konservativen Wissenschaftspolitik angebotenen an wirtschaftlicher Verwertbarkeit orientierten Kriterien etwas entgegen zu setzen. Im Gegenteil: Bei einer Ausrichtung des Studienangebots auf die Auslastung wird das Studienangebot durch die Marktnachfrage der Studierenden gesteuert. Im Gegenzug verliert die Politik an Gestaltungsmacht. Die von Tobias Schulze positiv hervorgehobene strategische Ausrichtung des Studienangebotes auf die Auslastung begegnet uns ebenso auf anderer Ebene: Diese Nachfrageorientierung bildet auch den Kern des ebenso von Jürgen Zöllner vorangetriebenen Studienkontenmodells. Durch die marktregulierte Allokation der Finanzmittel in jenen Fächern, welche eine hohe studentische Nachfrage vorweisen können, würden kleine Fächer strukturell benachteiligt. Diese Situation verschäft sich durch eine zunehmende Verunsicherung von StudienanfängerInnen im Hinblick auf ihre späteren Berufseinstiegschancen, welche die Studierendenzahlen in den (vermeintlich) anwendungsfernen Fächern weiter sinken lässt. Diese Tendenz lässt sich sicher nicht durch eine Marktregulierung brechen. Ein strategisches linkes Projekt müsste dagegen auf die Demokratisierung der Hochschulen setzen und die kollektiven Interessenvertretungen stärken.
    Die Nachfrageorientierung blendet außerdem qualitative Aspekte systematisch aus. Durch eine reine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen und eine entsprechende Senkung qualitativer Standards könnten in den großen Hochschulen leicht erhebliche zusätzliche Mittel erreicht werden. Der Vorteilsausgleich bietet somit die Gefahr, Studienplätze auf Kosten der Studienqualität auszubauen. Weiter ist zu befürchten, dass vorhandene Mittel verstärkt in den Bereich des “Hochschulmarketings” verlagert werden, um Studierende anzuwerben. Notwendig wären aber zusätzliche Mittel, die der Qualität von Studium und Lehre zugute kommen.
    2. Kann mit dem Vorteilsausgleich Studiengebührenfreiheit erhalten werden?
    Tobias Schulze weist in seinem Diskussionspapier zu Recht darauf hin, dass der von Zöllner vorgeschlagene Finanzausgleich prinzipiell auch ohne Studienkonten eingeführt werden könnte. Dennoch sind Studienkonten in der Vorstellung von Zöllner ein Teil des vorgestellten Konzepts zur künftigen Finanzierung des Studiums. Neben der Einführung von Finanztransfers zwischen den Ländern fordert er auch die Einführung von Studienkonten in den SPD-regierten Ländern. Eine politische Reaktion auf den Zöllnerschen Vorstoß muss daher auch eine Bewertung von Studienkonten beinhalten. Die Linkspartei hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2005 ihre Ablehnung gegenüber jeglicher Form von Studiengebühren bekräftigt. Der Beschluss stellt klar: „Das betrifft allgemeine Studiengebühren ebenso wie Verwaltungs- und Langzeitgebühren, Studienkonten, Bildungsspar- und Bildungsgutscheinsysteme.“
    Jürgen Zöllner stellt sein Modell als Studiengebühren-Verhinderungsmodell dar. Dem muss von der Linkspartei deutlich widersprochen werden. Positiv ist an dem Modell aus dieser Sicht lediglich anzumerken, dass es die Länder nicht zwingt, Studiengebühren einzuführen. Es steht einer Einführung allerdings auch in keiner Weise entgegen. Wer die Gebührenfreiheit des Studiums sichern will, muss daher andere politische Strategien einschlagen. Eine Möglichkeit wäre die von uns geforderte Verankerung der Gebührenfreiheit im Grundgesetz.
    3. Sichert der Vorteilsausgleich einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern?
    Die Verteilung der öffentlichen Gelder zur Finanzierung von Studienplätzen erfolgt im Modell des Vorteilsausgleichs anhand einer marktförmigen Regulierung: Geld bekommt, wer sich im „Wettbewerb um die besten Studienplätze“ durchsetzen kann. Tobias Schulze geht davon aus, dass auf mittlere Sicht keine Benachteiligung strukturschwacher Bundesländer zu befürchten ist, da es für die Länder attraktiver würde, das Geld für den Ausgleich in die eigene hochschulische Infrastruktur zu stecken.
    Außer Acht gelassen werden hier aber die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der verschiedenen „Marktteilnehmer“. Studierende wählen ihre Hochschule nicht nur anhand der fachlichen Qualität und Ausstattung, sondern orientieren sich auch maßgeblich an der Nähe zum Heimatort sowie an der Attraktivität des Hochschulstandorts. Da Hochschulen nicht nur ein Kostenfaktor sind, sondern ebenso ein wichtiger Faktor regionaler Entwicklung und die Studierenden ebenso ein wichtiger Faktor der regionalen Wirtschaft, wären strukturstarke Länder, die neben diesen Vorteilen die Zahlungen aus dem Vorteilsausgleich erhielten, die finanziellen Gewinner des Modells.
    Jürgen Zöllner weist in seinem Vorschlag darauf hin, dass Hochschulen in den neuen Ländern den Mangel an Studienplätzen in den Alten Ländern ausgleichen könnten. Ob eine derartige Bildungspolitik der alten Länder unterstützenswert ist, darf hinterfragt werden. Insbesondere soll hier aber darauf hingewiesen werden, dass die vom Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur angestellten Modellrechnungen in die entgegen gesetzte Richtung weisen: Würde der Vorteilsausgleich im ersten Jahr wie von Zöllner vorgeschlagen nur auf die StudienanfängerInnen bezogen, würden die neuen Länder (ohne Berlin) 5,4 Millionen zahlen, während den alten Ländern (ohne Berlin) 75,4 Millionen zu Gute kämen. Berlin würde 52,2 Millionen erhalten. Der Bund müsste 142,1 Millionen zahlen, da er für die ausländischen Studierenden aufkommen soll.
    Die Konzeption eines finanziellen Ausgleichs der Hochschulkosten zwischen den Ländern müsste aus linker Perspektive mindestens klare Kriterien definieren, die eine Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen sicherstellen, statt die Bildungsplanung einem ungleichen Markt zu überlassen.
    Auch müsste bedacht werden, dass die Landeskinderregelung langfristig diejenigen Länder benachteiligt, die beispielsweise durch einen Ausbau der Kinderbetreuung eine Erhöhung der Geburtenrate erreichen bzw. durch Reformen der Schulbildung die Quote der AbiturientInnen und damit die Quote derjenigen, die ein Studium aufnehmen, steigern.
    Bewertung
    Die Bewertung des Vorteilsausgleichs fällt dann positiv aus, wenn aus vielen schlechten Modellen noch eines der besseren gewählt werden soll. Ein „strategisches Projekt linker Wissenschaftspolitik“ kann es für uns jedoch in keinem Fall sein.
    Die Linke muss in der Bewertung des Modells aus unserer Sicht abwägen, wie sehr sie sich – vor dem Hintergrund der auch von Tobias Schulze erwarteten Nicht-Realisierbarkeit dieses Modells – auf eine vermeintlich realpolitische Status-quo-Verbesserungs-Diskussion einlassen will.
    Aus unserer Sicht muss – neben der vermutlich nicht zu vermeidenden Diskussion über das Wie eines Vorteilsausgleichs – vor allem die Frage nach grundsätzlicheren Alternativen auf der Tagesordnung bleiben. Nicht zuletzt, weil sich das Modell in der politischen Debatte nahtlos in den herrschenden Diskurs zu nachfrageorientierten Bildungsfinanzierungsmodellen einordnen lässt.
    Nele Hirsch
    Bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag
    Web: http://www.nele-hirsch.de
    Man kann es nennen wie man will …

    … die Debatte darum bleibt.

    Ich hatte bereits vor einiger Zeit Stellungnahmen zu einem Länderfinanzausgleich zur Finanzierung von Hochschulen dokumentiert (siehe hier…). Und die Diskussion kam zusätzlich in Schwung. So gab es u.a. Diskussionspapiere, kleine Anfragen, Anträge etc. Im Rahmen des Newsletters der BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik hatte ich diese einmal zusammengestellt und sollen hier ebenfalls dem geneigten Leser zur Kenntnis gegeben werden.

    Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass sich bereits in der Vergangenheit Menschen aus der Linkspartei.PDS intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, so v.a. Benjamin-Immanuel Hoff, auf dessen Internetseite (siehe unter Links) zahlreiche, weitere Artikel zu diesem Thema zu finden sind.

    Zu den verschiedenen Papieren

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  • Berlin hat sich zur Hauptstadt der Transparenz entwickelt
    Berlin hat sich zur Hauptstadt der Transparenz entwickelt
    PM aus dem Abgeordnetenhaus Berlin
    Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
    Das Berliner Parlament hat ein Korruptionsregistergesetz verabschiedet. Damit wird es künftig rechtssicher und unbürokratisch möglich sein, Korruption in der Stadt wirkungsvoll zu bekämpfen. …
    Die rot-rote Koalition setzt damit ihren Weg fort, Berlin, das zu Zeiten der Großen Koalition den traurigen Ruf genoss, »Hauptstadt von Korruption und Filz« zu sein, zu einer Stadt der Transparenz und öffentlichen Kontrolle des Verwaltungs- und unternehmerischen Handelns zu entwickeln.
    Dazu hat Rot-Rot in dieser Legislaturperiode u.a. die Richtlinien für die Landesbeteiligungen Berlins neu gefasst, den deutschen Corporate Governance Kodex zum Maßstab stadtunternehmerischen Handelns gemacht, die Beteiligungsberichterstattung qualifiziert, ein Monitoring zur Lage der öffentlichen Stadtwirtschaft eingeführt und damit Controlling erstmals ermöglicht. Ein Beteiligungsausschuss des Abgeordnetenhauses befasst sich mit den Betrieben Berlins. Zum Beispiel bei Flughafen BBI wurde mit der weltweit agierenden Antikorruptionsorganisation Transparency International zusammengearbeitet. Verbessert wurde außerdem die Kontrolle Berlins über die Aufsichtsräte, Vorstände wurden ausgewechselt, in einzelnen Unternehmen beträchtliche Aufräumarbeiten geleistet. Offensiv hat sich die Stadtpolitik in den vergangenen fünf Jahren Klientelismus, Selbstbedienungsmentalität und Misswirtschaft gestellt. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden. Dafür tritt die Linkspartei.PDS-Fraktion ein.
    PM aus dem Abgeordnetenhaus Berlin

    Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

    Das Berliner Parlament hat ein Korruptionsregistergesetz verabschiedet. Damit wird es künftig rechtssicher und unbürokratisch möglich sein, Korruption in der Stadt wirkungsvoll zu bekämpfen. …

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  • Verkauf der Woba in Dresden
    Verkauf der Woba in Dresden
    Kritik
    Ein äußerst kritischer Text von mir zu linker Politik und den Verkauf des gesamten kommunalen Wohnungsbestandes in Dresden ist in Arbeit. Derzeit setze ich mich auch mit “Heuschrecken” wie REITs (Real Estate Investment Trusts) und deren Auswirkungen auf den Wohnungsbestand bzw. – markt auseinander. Vor dem Hintergrund dessen, ist der Verkauf fatal.
    Solange der Text aber noch nicht fertig ist, will ich hier die Auseinandersetzung in der Linkspartei. PDS durch ein paar Links dokumentieren:
    Ich teile die Meinung der Newsletter-Redaktion:
    Newsletter des fds vom 20.3.2006 – WOBA-Verkauf – Debatte Teil 1
    Newsletter des fds vom 20.3.2006 – WOBA-Verkauf – Debatte Teil 2
    Noch mehr Informationen zu der Debatte findet man derzeit auf den Titelseiten von:
    Linkspartei.PDS Sachsen
    Linkspartei.PDS Dresden
    Kritik

    Ein äußerst kritischer Text von mir zu linker Politik und den Verkauf des gesamten kommunalen Wohnungsbestandes in Dresden ist in Arbeit. Derzeit setze ich mich auch mit “Heuschrecken” wie REITs (Real Estate Investment Trusts) und deren Auswirkungen auf den Wohnungsbestand bzw. – markt auseinander. Vor dem Hintergrund dessen, ist der Verkauf fatal.

    Solange der Text aber noch nicht fertig ist, will ich hier die Auseinandersetzung in der Linkspartei. PDS durch ein paar Links dokumentieren:

    Ich teile die Meinung der Newsletter-Redaktion:

    Newsletter des fds vom 20.3.2006 – WOBA-Verkauf – Debatte Teil 1

    Newsletter des fds vom 20.3.2006 – WOBA-Verkauf – Debatte Teil 2

    Noch mehr Informationen zu der Debatte findet man derzeit auf den Titelseiten von:

    » Linkspartei.PDS Sachsen

    » Linkspartei.PDS Dresden

  • Radio Oxigénio – Música para respirar
    Radio Oxigénio – Música para respirar
    Datum: 17.3.2006
    Keine CD, sondern ein Radiosender ist diesmal mein Favorit – Radio Oxigénio. Musik zum Atmen – Música para respirar ist der Slogan. Ein portugiesischer Sender, den ich jedesmal bei meinen Besuchen in Lissabon hoch und runter gehört habe. Soul, Funk, Elektro aus der ganzen Welt – alles mit dabei. Nun gibt es den Ohrenschmaus über Live-Stream, so dass er auch in Deutschland verfügbar ist. Und wer kein portugiesisch versteht, sollte den Sender trotzdem hören. Er zeichnet sich durch wenige Wortbeiträge aus. Witzig ist es dennoch, morgens Nachrichten über die Unterbrechungen der gelben oder grünen Linie der Metro oder den Stau auf irgendwelchen Brücken in Lissabon zu hören. Nicht zuletzt: Und irgendwie entspricht die Musik immer meiner Stimmung. Oder anders herum…???
    Der Link > Radio Oxigénio 102.6 – zum Hören des Live-Streams oben rechts auf das Radio klicken
    Datum: 17.3.2006

    Keine CD, sondern ein Radiosender ist diesmal mein Favorit – Radio Oxigénio. Musik zum Atmen – Música para respirar ist der Slogan. Ein portugiesischer Sender, den ich jedesmal bei meinen Besuchen in Lissabon hoch und runter gehört habe. Soul, Funk, Elektro aus der ganzen Welt – alles mit dabei. Nun gibt es den Ohrenschmaus über Live-Stream, so dass er auch in Deutschland verfügbar ist. Und wer kein portugiesisch versteht, sollte den Sender trotzdem hören. Er zeichnet sich durch wenige Wortbeiträge aus. Witzig ist es dennoch, morgens Nachrichten über die Unterbrechungen der gelben oder grünen Linie der Metro oder den Stau auf irgendwelchen Brücken in Lissabon zu hören. Nicht zuletzt: Und irgendwie entspricht die Musik immer meiner Stimmung. Oder anders herum…???

    Der Link » Radio Oxigénio 102.6 – zum Hören des Live-Streams oben rechts auf das Radio klicken

  • Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Nicht unbedingt zu Lasten der Studierenden
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich
    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…
    Artikel:
    »  FAZ vom 16.3.2006: Herkunftsländer sollen Uni bezahlen
    » Handelsblatt vom 16.3.2006: Neue Finanzierung soll Unis helfen
    ________________
    PM vom 17.3.2006:
    Der Linkspartei-Abgeordnete Benjamin-Immanuel Hoff erklaert:
    Das von den Wissenschaftsministern Zoellner (Rheinland-Pfalz, SPD) und Ludwig (Sachsen, SPD) praesentierte Modell eines Hochschulfinanzausgleichs ist ausdruecklich zu begruessen.
    Das Modell ist geeignet, die Finanzminister zum Umdenken zu bewegen. Kuenftig waere es nicht mehr attraktiv, Hochschulkosten einzusparen und stattdessen um Absolventen zu werben, die woanders ausgebildet wurden. Attraktiv waere nun, in den Hochschulausbau zu investieren, um Studierende aus anderen Bundeslaendern anzuwerben und Einnahmen zu realisieren. Der Effekt waere oekonomisch und finanziell gleich dreifach spuerbar: 1. wuerden mehr Studierende mehr Einnahmen ueber den Hochschulfinanzausgleich realisieren, 2. erbringen mehr Studierende eine hoehere Kaufkraft, da es sich um eine mobile und kauflustige Klientel handelt und 3. lohnen sich Investitionen in Hochschulen regionaloekonomisch und kreislaufwirtschaftlich. Ein investierter Euro zieht im Schnitt drei Euro nach.
    Berlin verzeichnete allein im Jahr 2003 einen Importueberschuss von 2.996 Studienanfaengern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb von Berlin erwarben. Wenn man als Mittelwert der Studienplatzkosten mit nur 5.000 Euro rechnen wuerde, ergaebe dies fuer Berlin Einnahmen in Hoehe von 14,98 Mio. Euro. Wenn man nun die von Zoellner und Ludwig vorgeschlagenen 12.000 Euro pro Medizinstudenten von ausserhalb zugrunde legt, ergaebe sich fuer alle zugewanderten Medizinstudenten, also nicht nur die Studienanfaenger (Gesamtzahl im Jahr 2003: 2.617), ohne Verrechnung der zu zahlenden Betraege eine Einnahmesumme von 31,404 Mio. Euro.
    Hier kann mit Fug und Recht gefordert werden: Senator Sarrazin, Senator Flierl – uebernehmen Sie!
    Alternativen zur derzeitigen Studienfinanzierung – Schweizer Modell/Finanzausgleich

    Nicht erst seit gestern wird dieses Modell diskutiert. Dennoch ging es immer wieder unter, nicht zuletzt aufgrund der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern. Als Linke. haben war es immer eine mögliche Alternative zur heutigen Studienfinanzierung behandelt – vor allem in Berlin, wo überdurchschnittlich viele Studierenden ihre Hochschulreife in anderen Bundesländern erwerben, hier studieren und danach wieder aus Berlin weggehen. Leider wurde diese Forderung nicht wahrgenommen bzw. wollte man sie nicht wahrnehmen. Zwei Artikel und eine PM…

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  • Transparenz nun auch bei Bundestagsabgeordneten
    Transparenz nun auch bei Bundestagsabgeordneten
    Nebeneinkünfte müssen offen gelegt werden
    Der Kürschner, die “Bundestagsbibel”, gibt Auskunft über die Leben der Abgeordneten (siehe hier >>>). Aber nur soweit sie das gerne möchten. Nunmehr stehen Bundestagsabgeordnete aber auch in der Pflicht ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Woanders ist das bereits normal, so z.B. in Berlin. Für einige im Bundestag aber eben nicht. Deshalb klagen sie nun gegen diese Verpflichtung.
    Eine spöttisch-intelligente Auseinandersetzung mit dem Thema lieferte Matthias Krupa in seiner Glosse in der Zeit:
    “So nebenbei”
    Und da ich ja Transparenz fordere, möchte ich sie auch bieten. Hier noch ein Artikel über die klagenden Abgeordneten, die damit anscheinend nicht so gut umgehen können:
    “Abgeordnete ziehen vor das Verfassungsgericht” – Berliner Morgenpost vom 1. März 2006
    Zu den Hintergründen der Regelung:
    FAZ vom 30. Juni 2005 – “Bundestag verschärft Regeln für Nebentätigkeiten”
    Nebeneinkünfte müssen offen gelegt werden

    Der Kürschner, die “Bundestagsbibel”, gibt Auskunft über die Leben der Abgeordneten (siehe hier »). Aber nur soweit sie das gerne möchten. Nunmehr stehen Bundestagsabgeordnete aber auch in der Pflicht ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Woanders ist das bereits normal, so z.B. in Berlin. Für einige im Bundestag aber eben nicht. Deshalb klagen sie nun gegen diese Verpflichtung.

    Eine spöttisch-intelligente Auseinandersetzung mit dem Thema lieferte Matthias Krupa in seiner Glosse in der Zeit:

    » “So nebenbei”

    Und da ich ja Transparenz fordere, möchte ich sie auch bieten. Hier noch ein Artikel über die klagenden Abgeordneten, die damit anscheinend nicht so gut umgehen können:

    » “Abgeordnete ziehen vor das Verfassungsgericht” – Berliner Morgenpost vom 1. März 2006

    Zu den Hintergründen der Regelung:

    » FAZ vom 30. Juni 2005 – “Bundestag verschärft Regeln für Nebentätigkeiten”

  • Weitere Privatisierung kommunaler Wohnungen gestoppt
    Weitere Privatisierung kommunaler Wohnungen gestoppt
    PM von Stefan Liebich
    Nachdem eine ähnliche Debatte bereits in Dresden für jede Menge Ärger und Unruhe in der Linkspartei gesorgt hat und man ja gerade auch der Linkspartei.PDS in Berlin gerne immer wieder pauschal vorwürft, dass sie “neoliberal” sei, da sie ja alles verkaufen würde, nun das. Sie stoppt die Privatisierung. Da müsste doch der eine oder andere vom Vorur… äh Glauben abfallen.
    Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:
    Der rot-rote Senat hat sich heute darauf verständigt, zur Sanierung der von Insolvenz bedrohten Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) zunächst keine weiteren Verkäufe an private Investoren vorzunehmen. Es bleibt bei der Veräußerung von 1.700 Wohnungen in der Dammwegsiedlung. Darüber hinaus soll einer kommunalen Wohnungsgesellschaft – vorgeschlagen wurde die HOWOGE – die Möglichkeit eingeräumt werden, 1.300 Wohnungen aus dem Bestand der WBM zu erwerben. Die Wohnungen bleiben damit Eigentum der öffentlichen Hand, was die Linkspartei.PDS ausgesprochen begrüßt.
    Es war gut, dass die rot-rote Koalition das ursprünglich vorgeschlagene Sanierungskonzept für die WBM, das eine Privatisierung von 10.000 bis 15.000 Wohnungen vorschlug, noch einmal einer Prüfung unterzogen hat. Dabei ist deutlich geworden, dass Fragen über die Notwendigkeit weiterer Verkäufe und des weiteren Umgangs mit der WBM einer weiteren Klärung bedürfen. Wir gehen davon aus, dass dazu von der Koalition auch an einem Gesamtkonzept für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften weiter gearbeitet wird, das die Sicherung eines kommunalen Wohnungsbestandes zum Ziel hat, der ein sinnvolles Angebot in allen Bezirken Berlins beinhaltet. Verabredet wurde, dieses Konzept bis Ende 2006 vorzulegen.
    PM von Stefan Liebich

    Nachdem eine ähnliche Debatte bereits in Dresden für jede Menge Ärger und Unruhe in der Linkspartei gesorgt hat und man ja gerade auch der Linkspartei.PDS in Berlin gerne immer wieder pauschal vorwürft, dass sie “neoliberal” sei, da sie ja alles verkaufen würde, nun das. Sie stoppt die Privatisierung. Da müsste doch der eine oder andere vom Vorur… äh Glauben abfallen.

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  • Gut und böse
    Gut und böse
    liegen manchmal nah beieinander
    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.
    Föderalismusreform: Verbesserungen sind sinnvoll Der Fraktionsvorsitzende Stefan Liebich erklärt:
    Mit dem Paket zur Föderalismusreform ist im Interesse Berlins eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Die Linkspartei.PDS sieht in der Aufnahme der Hauptstadtklausel ins Grundgesetz einen großen Erfolg.
    Kritisch betrachten wir jedoch die bislang verabredeten Vorschläge zur Bildungspolitik, zur Entkopplung von Strafrecht und Strafvollzugsrecht sowie zur Umweltpolitik. Insbesondere in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik verschärft sich mit der weiteren Verlagerung von Kompetenzen an die Länder der Widerspruch zwischen Kleinstaaterei in der Ausbildung und dem Anspruch an die Bundesbürgerinnen und Bürger, länderübergreifend mobil zu sein. In der Hochschullandschaft würden zudem die Asymmetrien zwischen den »reichen« und »armen« Ländern verstärkt.
    Angesichts der breiten Kritik zu diesen Themen halten wir Verbesserungen bei der Föderalismusreform für sinnvoll. Hier sind die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien gefordert zu Lösungen zu kommen, die dem Gesamtprojekt nützen.
    liegen manchmal nah beieinander

    In dem vorgelegten Entwurf zur Föderalismusreform wird das vor allem für das Land Berlin deutlich. Kurz und knapp werden die Vor- und Nachteile in der folgenden PM dargestellt.

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  • Erst dagegen, jetzt dafür – aber mit Fehlstart
    Erst dagegen, jetzt dafür – aber mit Fehlstart
    Die Berliner CDU und ihre Bürgerbegehren
    Ein interessantes Beispiel wie die Berliner CDU nunmehr Bürgerbegehren, deren Möglichkeit gegen die Stimmen der Konservativen im Abgeordnetenhaus letztes Jahr eingeführt worden ist, für sich nutzt. Angesichts ihrer ursprünglichen Ablehnung muss man auch nicht erwarten können, dass die CDU Ahnung davon hat, was direkte Demokratie ist und wie ein Bürgerbegehren abläuft. Wie gut, dass sie bereits 2 oder 3 weitere in anderen Bezirken gestartet hat. Eine Pressemitteilung
    Fehlstart für CDU mit Pflügers ungültiger Unterschrift
    Der Sprecher für Regional-, Kommunal- und Verwaltungspolitik Peter-Rudolf Zotl erklärt:
    Die CDU hat das von ihr initiierte Bürgerbegehren gegen die Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße mit der Unterschrift ihres designierten Spitzenkandidaten für die Berlinwahl, Friedbert Pflüger, begonnen.
    Doch das war ein klassischer Fehlstart, denn Pflügers Unterschrift ist ungültig.
    Laut Gesetz ist ein »Bürgerbegehren zustande gekommen, wenn es innerhalb von 6 Monaten seit der Anzeige von drei vom Hundert zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten unterstützt wurde.
    Unterschriftsberechtigt sind nur die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur Bezirksverordnetenversammlung besitzen.« Nichts von dem trifft auf Herrn Pflüger zu, dessen Erstwohnsitz in Hannover und dessen zweiter Berliner Wohnsitz nicht in Friedrichshain- Kreuzberg liegt.
    Es ist auch nicht bekannt, dass die Mitglieder des CDU-Landesvorstandes, die alle das Begehren unterzeichnet haben, ihren Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg und die Wahlberechtigung zur dortigen BVV haben.
    Die Berliner CDU und ihre Bürgerbegehren

    Ein interessantes Beispiel wie die Berliner CDU nunmehr Bürgerbegehren, deren Möglichkeit gegen die Stimmen der Konservativen im Abgeordnetenhaus letztes Jahr eingeführt worden ist, für sich nutzt. Angesichts ihrer ursprünglichen Ablehnung muss man auch nicht erwarten können, dass die CDU Ahnung davon hat, was direkte Demokratie ist und wie ein Bürgerbegehren abläuft. Wie gut, dass sie bereits 2 oder 3 weitere in anderen Bezirken gestartet hat. Eine Pressemitteilung

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  • Seeed – Next
    Datum: 5.2.2006
    Klingelingeling… macht es die ganze Zeit in meinem Ohr. Wenn andere Deutschland sind, bin ich unabhängiges Berlin. Und diese Band gehört defintiv zu meinem Berlin. Mit Dickes B. haben sie für mich die beste Definition dieser Stadt zum Besten gegeben. Das nunmehr dritte Album ist Wahnsinn. In den Videos fahren sie durch den Großstadtdschungel (an der Spree) von Kreuzberg/Treptow – kennt doch jeder. Oder sie lassen einen Gorilla/Orang-Utan, halt ‘nen Affen als fast treulosen Ehemann durch die Bars ziehen. Grandios. Die Musik und die Texte passen wie die Faust aufs Auge. “Aufstehn” ist völlig ruhig und gelassen – das Beste für einen Berliner Chill-Sommer. “Stand up” (ich weiß nicht ob es Zufall ist, dass sie zwei Titel mit dem gleichen Namen auf dem Album haben) dagegen setzt das Tanzbein in Schwung. Am besten ist aber “Ding”. Letztlich werden unsere – nicht nur alltäglichen – Probleme des Treuseins sehr intelligent und geschickt beschrieben. Wer das Lied als Anstiftung zum Untreu-Sein bzw. als “Sicht auf die Frau als Objekt” versteht, sollte noch einmal genau hinhören. Die große Kunst besteht im Widerstehen der Versuchung… der Musik von Seeed und der in unserem Leben. Und mal ehrlich: Wer kennt diese nicht? Seeed ist aber klar im Vorteil – man darf sich der Versuchung ohne Probleme hingeben. Klingelingeling…
    Datum: 5.2.2006

    Klingelingeling… macht es die ganze Zeit in meinem Ohr. Wenn andere Deutschland sind, bin ich unabhängiges Berlin. Und diese Band gehört defintiv zu meinem Berlin. Mit Dickes B. haben sie für mich die beste Definition dieser Stadt zum Besten gegeben. Das nunmehr dritte Album ist Wahnsinn. In den Videos fahren sie durch den Großstadtdschungel (an der Spree) von Kreuzberg/Treptow – kennt doch jeder. Oder sie lassen einen Gorilla/Orang-Utan, halt ‘nen Affen als fast treulosen Ehemann durch die Bars ziehen. Grandios. Die Musik und die Texte passen wie die Faust aufs Auge. “Aufstehn” ist völlig ruhig und gelassen – das Beste für einen Berliner Chill-Sommer. “Stand up” (ich weiß nicht ob es Zufall ist, dass sie zwei Titel mit dem gleichen Namen auf dem Album haben) dagegen setzt das Tanzbein in Schwung. Am besten ist aber “Ding”. Letztlich werden unsere – nicht nur alltäglichen – Probleme des Treuseins sehr intelligent und geschickt beschrieben. Wer das Lied als Anstiftung zum Untreu-Sein bzw. als “Sicht auf die Frau als Objekt” versteht, sollte noch einmal genau hinhören. Die große Kunst besteht im Widerstehen der Versuchung… der Musik von Seeed und der in unserem Leben. Und mal ehrlich: Wer kennt diese nicht? Seeed ist aber klar im Vorteil – man darf sich der Versuchung ohne Probleme hingeben. Klingelingeling…

  • Pro Elterngeld
    Pro Elterngeld
    Familienpolitik in der Linkspartei
    Ein paar interessante und diskutierenswerte Überlegungen hat Falk Neubert, Mitglied im Sächsischen Landtag und familienpolitischer Sprecher der Linkspartei.PDS, dazu angestellt.
    Das Diskussionspapier als pdf-Datei zum herunterladen:
    Pro Elterngeld – Überlegungen zur Familienpolitik der Linkspartei – von Falk Neubert
    Familienpolitik in der Linkspartei

    Ein paar interessante und diskutierenswerte Überlegungen hat Falk Neubert, Mitglied im Sächsischen Landtag und familienpolitischer Sprecher der Linkspartei.PDS, dazu angestellt.

    Das Diskussionspapier als pdf-Datei zum herunterladen:

    » Pro Elterngeld – Überlegungen zur Familienpolitik der Linkspartei – von Falk Neubert

  • Bürgerhaushalt Lichtenberg
    Bürgerhaushalt Lichtenberg
    Zweite zentrale Bürgerversammlung
    Heute nahm ich als objektive Beobachterin an der zweiten zentralen und damit abschließenden Bürgerversammlung zum Bürgerhaushalt in Lichtenberg teil. Beeindruckt war ich von der Anzahl der Menschen (ca. 450-500) auf der Versammlung und deren umfangreiches Interesse am Haushalt. Und von jung bis alt war alles mit dabei. Deshalb hier ein paar Erfahrungen von der Bürgerversammlung:
    Zunächst gab es einen Bericht von Christina Emmrich, Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg. Ca. 4000 Bürger Lichtenbergs haben sich am gesamten Verfahren beteiligt. Christina Emmrich stellte noch einmal fest, dass man sich darauf geeinigt hatte, dass die steuerbaren Produkte, d.h. solche, die keine Investitionen, Zuwendungen oder Pflichtaufgaben sind und in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen, zur Disposition standen. Dabei konnten die Bürger über die Verteilung von 30 Mio. € entscheiden.
    Auf der Bürgerversammlung gab es 42 Vorschläge, über die die Bürger zu entscheiden hatten. Im Grunde gab es wesentlich mehr Vorschläge, aber viele gingen über die steuerbaren Produkte hinaus. Nichts desto trotz versprach Christina Emmrich, dass die weiteren Vorschläge mit in die Arbeit aufgenommen werden. So habe das Bezirksamt bereits einen aufgegriffen und einen Beschluss zur Einrichtung von Hundesauslaufgebieten gefasst.
    Im April 2006 wird die BVV Lichtenberg endgültig über die Vorschläge entscheiden. Zuvor werden diese in den Ausschüssen behandelt. Die Termine und Orte der Sitzungen werden ebenso veröffentlicht, so dass sich die Bürger auch hier wieder einbringen können. Mitte Mai 2006 wird es einen große Rechenschaftslegung, wahrscheinlich in Form einer weiteren Bürgerversammlung geben.
    Im Anschluss gab es noch einmal eine Erklärung zum Verfahren und einige Ergebnisse wurden vorgestellt. Alles begann im Internet mit Vorschlägen zum Haushalt. Aus 922 Diskussions beiträgen wurden 46 konkrete Vorschläge. Nachdem die Verwaltung diese auf ihre Steuerbarkeit und mögliche Doppelungen prüfte, gab es noch 20 Vorschläge.
    Daraufhin kam es zur ersten zentralen Bürgerversammlung, auf der 140 schriftliche Vorschläge eingereicht worden waren. Zudem kam es auf der Versammlung direkt zu weiteren 181 Vorschlägen.
    Dies Vorschläge wurden in die 5 dezentralen Bürgerversammlung (in den 5 Ortsteilen) diskutiert und es wurden 5 sog. TOP 20-Listen erstellt. Letzendlich handelte es sich um insgesamt 99 Vorschläge aus den dezentralen Bürgerversammlung. Ein Redaktionsteam, welches sich aus Bürgern, die auf den dezentralen Bürgerversammlungen gewählt worden sind, setzte sich mit diesen auseinander. Auch hier wurde wieder überprüft, ob die es sich tatsächlich um Vorschläge zu steuerbaren Produkten handelte. Es blieben 34 Vorschläge über.
    20 Vorschläge aus dem Internet und 34 aus den Bürgerversammlungen wurden erneut von der Verwaltung überprüft. Aufgrund von Doppelungen aus den beiden Verfahren blieben 42 endgültige Vorschläge über.
    Diese wurden erneut ins Internet gestellt. Außerdem wurden diese in Fragebögen aufgenommen, die an zufällig ausgewählte Bürger des Bezirkes versandt worden sind. Nicht zuletzt waren diese nun auch Thema auf der zweiten zentralen Bürgerversammlung. Die Bürger sollten nun durch Punktvergabe anzeigen, welche Themen ihnen wichtig waren. Dabei konnte man höchstens 5 Punkte für einen Vorschlag vergeben.
    Ergebnis waren Top 20-Listen aus dem Internet und den Fragebögen, die auch auf der >> Internetseite des Bezirks zum Bürgerhaushalt veröffentlicht werden.
    Um auch eine Top 20-Liste aus der Bürgerversammlung zu erhalten, mussten die Bürger abermals Punkte vergeben. Dies geschah durch Aufkleber, die auf die im Raum aufestellten Tafeln mit den Vorschlägen geklebt wurden. Zuvor wurde den Bürgern durch das Redaktionsteam und eine Vertreterin der Verwaltung nochmals ausführlich erklärt, warum einige Vorschläge nicht mit aufgenommen worden sind.
    4 Bereiche wurden nicht mit einbezogen. Dahin gehend gab es Vorschläge des Redaktionsteams und auch Aussagen des Bezirksamts.
    1. Investitionsmittel
    Diese werden vom Haushalt getrennt beschlossen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um den Ausbau von Radwegen. Die Investitionen bis 2007 wurden bereits 2003 beschlossen.
    Vorschlag des Redaktionsteams: Zukünftig sollen Investitionen auch mit in den Bürgerhaushalt einbezogen werden. Bisherige Vorschläge zu Investitionen sollen dennoch von Verwaltung mit in die Arbeit einbezogen werden.
    2. Zuwendungen
    Hierbei handelt es sich um projektbezogene Förderung, vor allem für freie Träger.
    Vorschlag des Redaktionsteams: Auch diese sollen künftig durch die Bürger beeinflussbar sein und Vorschläge hierzu ebenso berücksichtigt werden.
    3. Nichtzuständigkeit
    Aufgrund gesetzlicher Grundlagen ist der Bezirk für einige finanzielle Entscheidungen nicht zuständig, stattdessen jedoch u.a. die Senatsverwaltung. Hierauf hat der Bezirk und somit auch nicht die Bürger Einfluss, so dass auch kein Vorschlag seitens des Redaktionsteams vorlag.
    4. Nicht steuerbare Aufgaben
    Dabei handelt es sich um Produkte, die Pflichtaufgaben des Bezirkes sind. Dazu gehören vor allem die individuellen Ansprüche der Bürger an den Staat. Als Beispiel kann hier Wohngeld angeführt werden. Stellt ein Bürger einen Wohngeldantrag, so muss ihm Wohngeld gewährt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Bezirk hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Anspruchsteller und auch nicht auf die Höhe der individuellen Zahlungen, da diese meist gesetzlich festgelegt sind.
    Nachdem die Bürger dann nach ihren Prioritäten die Punkte vergeben hatten, wurden die Listen aus der Internet- und der Fragebogenaktion vorgestellt. Platz 1 belegten bei den Fragebögen die “Verbesserung der Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen” und im Internet der “Radwegeplan”.
    Zum Schluss wurden die Tafeln im Raum ausgewertet und eine Top 20-Liste erstellt, die im Anschluss mit den anderen Listen dem Bezirksverordnetenvorsteher von Lichtenberg zur Beratung übergeben wurden. Platz 5 belegte der Ausbau einer Skateranlage in einem Jugendklub, Platz 4 die Verbesserung des Medienetats in Bibliotheken, Platz 3 der Erhalt des denkmalgeschützten Schulgebäudes im Römerweg, Platz 2 der Erhalt zweier öffentlicher Sportanlagen und Platz 1 die Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Musikschule.
    Aus den Erfahrungen, die ich im Laufe der Zeit bei diesem Verfahren in Lichtenberg gewonnen habe, werde ich auch meine Schlussfolgerungen für Treptow-Köpenick ziehen, die ich demnächst hier auch veröffentlichen werde.
    Last but not least möchte ich noch einmal auf die umfangreiche Internetseite des Bezirks Lichtenberg zu ihrem Bürgerhaushalt verweisen, wo das gesamte Verfahren sehr übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt wird.
    www.buergerhaushalt- lichtenberg.de
    Zweite zentrale Bürgerversammlung

    Heute nahm ich als objektive Beobachterin an der zweiten zentralen und damit abschließenden Bürgerversammlung zum Bürgerhaushalt in Lichtenberg teil. Beeindruckt war ich von der Anzahl der Menschen (ca. 450-500) auf der Versammlung und deren umfangreiches Interesse am Haushalt. Und von jung bis alt war alles mit dabei. Deshalb hier ein paar Erfahrungen von der Bürgerversammlung:

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  • “Zukunft der Demokratie”
    “Zukunft der Demokratie”
    Workshop der Rosa-Luxemburg-Stiftung
    Am 10. und 11. Februar veranstaltet die Rosa-Luxemburg-Stiftung einen interessanten Workshop zum Thema Demokratie. Dabei soll es auch um Demokratietheorien, aber ebenso um die praktischen Auswirkungen gehen.
    Die Ankündigung und ein paar Leitfragen zu dem Workshop gibt es
    Liebe Kolleginnen und Kollegen
    wir werden am 10. und 11. Februar einen Workshop zum Thema „Zukunft der Demokratie“ veranstalten.
    Anliegen des Workshops ist es, vor dem Hintergrund der realen Bedingungen und der offiziellen „Demokratiepolitik“ die Wege zur Schaffung eines Raumes zu bestimmen, in dem PolitikerInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen und BürgerInnen gemeinsam politische Partizipationsstrategien erarbeiten und deren Umsetzung betreiben. Im Mittelpunkt stehen damit gleichgewichtig die Gestaltung politischer Kultur und die Erfassung neuer Wege der Konstituierung politischer Macht. Es geht dabei nicht um eine punktuelle Herrschafts-/Machtkritik im polemischen Sinne, sondern um die Erfassung der Dialektik von Macht und Partizipation, um Bedingungen der Erringung gesellschaftlicher Hegemonie, um die Dialektik von Selbstorganisation und Organisation, Selbstbestimmung und Fremdbestimmung im politischen Handeln. Dies schließt die Betrachtung der Interessenwidersprüche innerhalb aller Akteursgruppen ein. An dem Workshop werden Kollegen unserer Projekte aus Mexiko und Brasilien teilnehmen.
    Leitfragen:
    + Was heißt „Schaffung eines gemeinsamen Raumes“ für BürgerInnen, PolitkerInnen und Verwaltung?
    + Wie realisiert sich heute politische Macht? Welche Kanäle und welche Methoden sind bestimmend? (Veränderung von Kräfteverhältnissen und Herrschaftsmechanismen)
    + Transparenz als Schaffung von Möglichkeiten (offensive und aktivierende Informationspolitik über Beteiligungsrechte und Inhalte, Abläufe, Verfahren; Möglichkeiten des Informationszuganges)
    + Welchen Stellenwert können bzw. sollen direktdemokratische Elemente im politischen System der Gegenwart haben?
    + Welche praktischen Erfahrungen der Weiterentwicklung des demokratischen politischen Systems sind von besonderer Bedeutung?
    + Grenzen und Möglichkeiten in Regierung, Opposition, Partei und außerparlamentarischer Bewegung (Unterschiedlichkeiten und Widersprüche)
    + Wie kann man mit den Grenzen umgehen?
    + Was bedeutet Veränderung der politischen Kultur? (Solidarität; Akzeptanz moralischer Pflichten, Staatsbürger-Privatbürger)
    + Wie kann eine umfassende Teilnahme ALLER Bevölkerungsschichten an derartigen Prozessen gewährleistet werden? (Schaffung von Voraussetzungen; Faktoren, die Partizipation fördern bzw. behindern)
    + Welche Rollen können bzw. sollten die Gewerkschaften und Personalvertretungen des Öffentlichen Dienstes in diesem Zusammenhang spielen?
    + Welche Rolle kann Bildung, insbesondere Politische Bildung in diesem Kontext spielen?
    Diese Fragen sollen sowohl auf einer theoretischen Ebene, wie auch als Fragen praktischen politischen Handelns behandelt werden – z.B. an Hand der Erfahrungen von Bürgerhaushalt- Projekten in Berlin, den Demokratie-Gesetzen in Berlin oder denen im Kampf um die Demokratisierung von Entscheidungsprozessen in Brasilien und Mexiko.
    Wir würden Sie/euch bitten, den Termin vorzumerken. In den nächsten Tagen wird die Einladung zuschicken, der dann auch nähere Angaben zu den Beteiligten, zum Veranstaltungsort etc. zu entnehmen sein werden.
    Selbstverständlich kann diese Ankündigung auch an andere Interessierte weitergegeben werden. Aktuelle Informationen und Materialien zum Thema sind auf der Projektwebsite der Rosa- Luxemburg-Stiftung www.partizipativerhaushalt.de zu finden.
    Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen zum neuen Jahr
    Dr. Lutz Brangsch
    Bereichsleiter Politische Bildung
    Tel. + 49 030 44310120
    Fax +49 030 44310222
    Mobil +49 0173 70 23 040
    e-mail brangsch@rosalux.de
    Workshop der Rosa-Luxemburg-Stiftung

    Am 10. und 11. Februar veranstaltet die Rosa-Luxemburg-Stiftung einen interessanten Workshop zum Thema Demokratie. Dabei soll es auch um Demokratietheorien, aber ebenso um die praktischen Auswirkungen gehen.

    Die Ankündigung und ein paar Leitfragen zu dem Workshop gibt es hier

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  • Gloria Estefan und Quincy Jones
    Gloria Estefan und Quincy Jones
    Datum: Dezember 2005/Januar 2006
    Nix neues… Aber ich glaube jeder kennt die Situation. Man sitzt oder wartet irgendwo und hört ein Lied. Man kennt es und irgendwie passt es einfach so gut in die Situation, dass man es plötzlich mag. Oder man hat es eine Weile nicht gehört und plötzlich wird die Sympathie wieder wachgerufen. So geschehen mit Gloria Estefan und “Dr. Beat”. Einfach in einer netten Jugendklub-Disco in Skopje gehört und rums – da war es wieder.
    Und dann wäre da noch Quincy Jones und “Ai no corrida”. Ich habe fast einen Monat nach dem Lied gesucht, da wir den Titel nicht richtig verstanden hatten. Wir wussten lediglich, dass Quincy Jones es gesungen hat. Naja, und nun läuft es hoch und runter – und erinnert mich an ein “Mittagessen” und Zusammensein mit Freunden in einem Imbiss am Busbahnhof.
    Datum: Dezember 2005/Januar 2006

    Nix neues… Aber ich glaube jeder kennt die Situation. Man sitzt oder wartet irgendwo und hört ein Lied. Man kennt es und irgendwie passt es einfach so gut in die Situation, dass man es plötzlich mag. Oder man hat es eine Weile nicht gehört und plötzlich wird die Sympathie wieder wachgerufen. So geschehen mit Gloria Estefan und “Dr. Beat”. Einfach in einer netten Jugendklub-Disco in Skopje gehört und rums – da war es wieder.

    Und dann wäre da noch Quincy Jones und “Ai no corrida”. Ich habe fast einen Monat nach dem Lied gesucht, da wir den Titel nicht richtig verstanden hatten. Wir wussten lediglich, dass Quincy Jones es gesungen hat. Naja, und nun läuft es hoch und runter – und erinnert mich an ein “Mittagessen” und Zusammensein mit Freunden in einem Imbiss am Busbahnhof.