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und Materialien:
  • Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Entwurf für ein neues HochschulmedizinG
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK
    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.
    1. Entwurf des Gesetzes hier (pdf, 73 KB)
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    2. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Berlin, den 21. März 2005
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl stellt seinen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vor
    Nach der Fusion des Universitätskrankenhauses Benjamin Franklin und der Charite in Mitte, Wedding und Buch zu einer gemeinsamen Gliedkörperschaft von FU und HU soll die neue Struktur auf eine dauerhafte rechtliche Grundlage gestellt und das Vorschaltgesetz abgelöst werden.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen der Charité eine größtmögliche Kontinuität in ihrer Entwicklung sichern, die Partizipation steigern und die Zentrenbildung als Kernelement der Umstrukturierungs- und Sanierungsstrategie der Charité auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage stellen.“
    In dem Gesetzentwurf werden folgende programmatische Leitideen und Eckpunkte formuliert:
    · Die Charité wird zu einem wissenschaftsgeleiteten Zentrum eines innovativen Gesundheitssystems in Berlin entwickelt und bleibt eine gemeinsame Gliedkörperschaft von FU und HU.
    · Die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung wird gesichert (Integrationsmodell mit einer Trennungsrechnung).
    · Die Patientenrechte werden gestärkt.
    · Die Charité richtet ihre Tätigkeiten an den im Deutschen Corporate Government Codex zusammengefassten Regeln für gute Unternehmensführung und –überwachung aus.
    · Das Land soll mehrjährige Vereinbarungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung mit der Charité schließen.
    · Das Land Berlin übereignet der Charité die für den Betrieb erforderlichen Grundstücke, der Überleitungsplan bedarf der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
    Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Stärken des Vorschaltgesetzes zu erhalten und Fragen aus dem Fusionsprozess zu beantworten.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Wir wollen die gewachsenen Gremienstrukturen weitgehend festschreiben, aber Mitbestimmung und unternehmensorientierte Elemente stärken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mehr als bisher eine Mitverantwortung für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung „ihrer“ Charité übernehmen. Die Zentrumsleitung soll kollegial zusammenarbeiten, Zentrumsräte sollen Vorschläge zur wissenschaftlichen Schwerpunktbildung und zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zentrum machen. Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter mit der Charité.“
    Der Gesetzentwurf ist die Grundlage für weitere Abstimmungen in der Koalition und für die Anhörung von Expertinnen und Experten durch den Wissenschaftssenators und die PDS-Fraktion am 7. April, 15 – 18 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin.
    Wissenschaftssenator Thomas Flierl:“ Ich habe meine Ziele und Eckpunkte für das Gesetz vorgestellt, nun wird die weitere Diskussion zeigen, was in der Koalition konsensfähig ist. Ich stelle mich dieser Auseinandersetzung.“
    _____________________
    3. Artikel aus dem Tagesspiegel vom 22.3.2005
    Privatisierung wird es nicht geben
    Flierl legt Entwurf für Medizingesetz vor
    Das neue Berliner Gesetz zur Hochschulmedizin wird der Charité nicht den Weg in eine Privatisierung öffnen. Der Gesetzentwurf, den Wissenschaftssenator Thomas Flierl jetzt veröffentlichte, sieht vor, dass die Charité weiterhin zu Humboldt-Universität und Freier Universität gehört. Der öffentliche Charakter der Charité wird auch dadurch unterstrichen, dass die Universitätsmedizin nicht nur der Rechts-, sondern auch der Fachaufsicht unterworfen wird. Bei der Fachaufsicht kann der Wissenschaftssenator eingreifen, wenn ihm ein Beschluss der Hochschulgremien in der Medizin nicht zweckmäßig erscheint.
    Die Charité bleibt ein öffentliches Krankenhaus im Eigentum des Landes Berlin. Angesichts der hohen finanziellen Unsicherheiten – bis zum Jahr 2010 muss sie 212 Millionen Euro einsparen – ist es wichtig, dass Berlin unbeschränkt haftet. Allerdings werden der Charité auch einige Rechte eingeräumt, die ihr wie unter einer privaten Trägerschaft wirtschaftlichen Spielraum gewähren. Das Land will der Charité die für ihren Betrieb erforderlichen Grundstücke übereignen.
    Die Charité hat eine Neugliederung beschlossen, bei der die 128 Kliniken und Institute in 17 Zentren zusammengefasst werden sollen. Daher sieht das neue Medizingesetz auch die entsprechenden Gremien wie eine Zentrumsleitung und einen Zentrumsrat für die Mitbestimmung der Mitarbeiter und Studenten vor. „Partizipation stört den Prozess der Umstrukturierung nicht, im Gegenteil: Sie stärkt den Zusammenhalt und die Identifikation aller Beteiligter“, erklärte Flierl.
    Die Stellung des Vorstandsvorsitzenden, Detlev Ganten, ist nach dem endgültigen Gesetz nicht mehr ganz so stark wie in dem jetzt gültigen Gesetz. Bisher konnte der Vorstand nicht gegen die Stimme von Detlev Ganten entscheiden. Künftig gibt Gantens Stimme nur noch bei Stimmengleichheit im Vorstand den Ausschlag. Das künftige Gesetz wird das Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen, das unter dem Zeitdruck der Fusion der Hochschulmedizin in Berlin bis heute in Kraft ist. Bis zur parlamentarischen Sommerpause soll es beschlossen sein, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Hans-Gerhard Husung am gestrigen Abend im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“. U. S.
    Umstrukturierung Charité, stärkere Patizipation, CGK

    Der Wissenschaftssenator Thomas Flierl hat ein einen neuen Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Der Entwurf, die Pressemitteilung und ein Artikel aus dem Tagesspiegel dazu kann man hier finden.

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  • Transparenz kommt an.
    Transparenz kommt an.
    Vom Umgang mit den öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin
    Die PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin hat eine Broschüre zum Thema öffentliche Unternehmen herausgebracht. Neben der algemeinen Problematik wurde auch die Entwicklung einzelner Unternehmen des Landes Berlin betrachtet. Zum Inhalt, zur Bestellung und zum Download
    Inhalt der 40 Seiten umfassenden Broschüre:
    • Editorial – Stefan Liebich, MdA
    • Mit Klarheit und mehr Kontrolle. Berlin beginnt, in öffentlichen Unternehmen umzusteuern – Dr. Klaus Lederer/Benjamin Hoff, beide MdA
    • Zu Transparenz verpflichtet. Warum ein Verhaltenskodex notwendig ist – Prof. Hans-Peter Schwintowski, Professor der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
    • Wo einer gibt und einer nimmt. Was gegen Korruption getan werden muss – Werner Rügemer, Journalist
    • Neue Besen kehren gut. Vom Aufräumen bei der BSR – Benjamin Hoff, MdA
    • Das Kind im Brunnen. Vom Erbe bei den Berliner Wasserbetrieben – Dr. Klaus Lederer, MdA
    • Weichenstellungen für die Zukunft. Wie weiter mit der BVG – Jutta Matuschek, MdA
    • Operation Vivantes. Berlins Krankenhausunternehmen soll gesunden – Ingeborg Simon, MdA
    • Ein Finanzier für alle Fälle? Warum die Investitionsbank Berlin umgebaut wurde – Katharina Weise, Juristin und (mittlerweile ehemalige) Praktikantin der PDS-Fraktion
    • Initiativen im Parlament, Dokumentation, Beschlüsse
    __________
    Download (als gezippte pdf-Datei, 2 MB) hier
    Bestellung unter info@pds.parlament-berlin.de
    Vom Umgang mit den öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin

    Die PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin hat eine Broschüre zum Thema öffentliche Unternehmen herausgebracht. Neben der algemeinen Problematik wurde auch die Entwicklung einzelner Unternehmen des Landes Berlin betrachtet. Zum Inhalt, zur Bestellung und zum Download

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  • Ich will nach Hause!
    Ich will nach Hause!
    sagt ein Berliner in Porto
    Eine ziemlich alltägliche Situation und Geschichte aus Portugal be- und geschrieben von Kaspar Zucker
    Ich lasse das Breiner Haus hinter mir. Ich gehe die Rua de Rosario Richtung
    Fluss, um mit dem 24er Bus nach Foz zu fahren. Es ist eine lange Fahrt.
    Mindestens 30 Minuten reine Fahrt. Obwohl es eine schöne Strecke ist,
    entlang dem Duoro durch die Ribeira bis zur Flussmündung in den Atlantik,
    unter der Arrabida Brücke durch, kommt es mir immer lang vor. Eine halbe
    Stunde reine Fahrt ist für portuensische Verhältnisse auch nicht kurz, aber
    eigentlich bin ich in Berlin ja mehr gewöhnt. Es ist Freitagnachmittag und
    ich möchte eigentlich nur nach Hause meine Tasche ablegen, ein wenig ruhen
    und wieder in die Stadt zurück. Eigentlich gibt es heute nichts besonderes,
    aber wie immer trifft man sich beim “Piolho” (piojo – Laus). Das Café, dass
    in der Innenstadt am Praca de Gomes Teixerra (Prassa dä gomes
    teyschera) liegt, ist die erste Anlaufstelle für Studenten, Partyfreudige,
    Einheimische und die Erasmusstudenten aus aller Welt in, mais ou menos,
    meinem Alter “to have a beer” und um Informationen über die Veranstaltungen
    des Abends zu bekommen.
    Ich sitze an der Haltestelle. Die alte Dame neben mir hat mir den Platz
    freigemacht und ihre Tüten auf den Boden gestellt. Wenig später stehen zwei
    weitere ältere Damen dabei und bald darauf ein Herr in den Fünfzigern, gut
    gekleidet mit Halbglatze. Keiner sagt was bis die erste Dame sich über den
    verspäteten Bus mokiert. Innerhalb von zwei Minuten ist aus dieser
    kurzeitigen Idylle ein Stammtisch geworden. Natürlich ist der Mann am
    lautesten, und natürlich redet er auch am meisten. Ich verstehe nur
    Bruchstücke von dem, was sie sagen aber der charmante Typ scheint die Damen
    gut zu unterhalten. Sie lachen viel und werden offenbar genauestens
    informiert.
    Der Mann hält einen Busfahrplan in der Hand, tippt mit seinem
    Finger so doll auf die Ankunftszeit, dass das Informationsblatt eigentlich
    reißen müsste und schreit dabei, als wolle er den Damen nichts Gutes.
    Mutti, er war wie Horstmeier. Horstmeier ist ein Freund meiner Mutter, jemand
    Wichtiges beim öffentlichen Rundfunk und wird bei uns immer nur nach dem
    Nachnamen genannt. Er wirkt manchmal ein wenig autoritär, aber soweit ich
    ihn beurteile, ist er einer von den Guten, zumindest links. Ich glaube er
    ist arrogant, nicht untypisch für diese Journalisten, und kann auch sehr
    dominant sein, weiß aber was zu tun ist wenn “Scheiße” ist. “Das Auto hat
    schon wieder ne Delle? Ruf Horsti an.” heißt es immer.
    Mittlerweile ist noch ein zweiter, noch älterer Herr dazu gekommen. Er steht
    aber nur wortlos auf einmal in der Runde. Als ich mich Minuten später wieder
    zu ihnen drehe ist er genau so plötzlich auch wieder verschwunden. Der
    “Horstmeiertyp” ist mittlerweile so außer sich, dass er die Hotline der
    Busgesellschaft anruft um sich zu beschweren und zu fragen, ob denn der Bus
    noch komme. Er erläutert der Dame am Telefon, dass er bereits eine Stunde
    warte und fragt ob es sich denn lohne noch länger zu warten. Ich glaube
    aber, nach dem Gespräch ist er so schlau wie vorher.
    Auf einmal bekommt er einen Anruf seines Vaters, der offenbar sehnsüchtig
    auf ihn wartet und mit einem kurzen “Armwinker” verabschiedet er sich
    telefonierend von seinen Gesprächsgenossinnen. Auch mir wurde es langsam zu
    viel. Ich war kurz davor die Damen zu fragen, ob man sich nicht ein Taxi
    teilen solle, aber damit hätte ich wohl das Klischee der schrägen
    Westeuropäer mehr als erfüllt. Kurzer Hand mache ich mich wieder auf den Weg
    zurück zum Breiner Haus, lasse meine Tasche bei Kai und verbringe den Rest
    des Abends dort um direkt von hier aus ins Piolho zu gehen.
    So ist das manchmal in Portugal.
    sagt ein Berliner in Porto

    Eine ziemlich alltägliche Situation und Geschichte aus Portugal be- und geschrieben von Kaspar Zucker

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  • Zum Verbot rechtsextremer Kameradschaften in Berlin
    Zum Verbot rechtsextremer Kameradschaften in Berlin
    Presserklärung des innenpolitischen Sprechers Steffen Zillich der PDS-Fraktion im AHB
    sowie weitere Informationen zum Verbot und zu Rechtsextremismus
    PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus
    9. März 2005
    Rechtliche Spielräume gegen Rechtsextreme werden in Berlin konsequent genutzt
    Der Innen- und Rechtsexperte Steffen Zillich erklärt:
    Das Verbot der Kameradschaften Tor und Berliner Alternative Südost trifft die beiden aktivsten und gefährlichsten Gruppierungen der Berliner Rechtsextremisten.
    Damit wurde die Strategie der Berliner Polizei, die rechtlichen Spielräume beim Vorgehen gegen Rechtsextreme auszunutzen, konsequent und besonnen fortgeführt.
    Dass dieses Verbot erfolgen konnte, ist auch ein Erfolg zivilgesellschaftlichen Engagements insbesondere in Treptow Köpenick, wodurch das Treiben der Kameradschaften in den Blickpunkt öffentlichen Interesses gerückt und die Polizei auf bestimmte Aktivitäten der Kameradschaften, insbesondere im Zusammenhang mit Horst-Wessel-Plakaten, aufmerksam gemacht wurde.
    Mit dem Verbot hat der Senat dem Berliner Rechtsextremismus einen deutlichen Schlag versetzt. Wir wissen aber auch, dass die Aktivitäten der Rechtsextremen damit nicht beendet sein werden. Deshalb bleibt es von herausragender Bedeutung, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus zu führen und beim tagtäglichen zivilgesellschaftlichen Engagement nicht nachzulassen.
    Die Erfahrungen – auch aus vergangenen Verbotsverfahren – zeigen: Polizeiliches und administratives Handeln kann und muss Rechtsextreme erfolgreich behindern. Langfristige Immunisierung gegen die Aktivitäten und Ideen von Rechtsextremisten wird nur durch die gesellschaftliche Auseinandersetzung gelingen.
    steffen.zillich@pds.parlament-berlin.de
    weitere Informationen hier (Link)
    Presserklärung des innenpolitischen Sprechers Steffen Zillich der PDS-Fraktion im AHB

    sowie weitere Informationen zum Verbot und zu Rechtsextremismus

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  • Der Thor der Toren
    Der Thor der Toren
    Jan Thomsen in der Berliner Zeitung vom 10.03. 2005 zum Verbot rechstextremer Kameradschaften
    Interessant ist seine differenzierte Sicht und die dementsprechenden Schlussfolgerungen hinsichtlich eines Verbots von rechtsextremen Gruppen, Parteien etc.
    Zum Artikel hier:
    Der Thor der Toren

    Jan Thomsen in der Berliner Zeitung vom 10.03. 2005 zum Verbot rechstextremer Kameradschaften

    Interessant ist seine differenzierte Sicht und die dementsprechenden Schlussfolgerungen hinsichtlich eines Verbots von rechtsextremen Gruppen, Parteien etc.

    Zum Artikel hier: » Der Thor der Toren

  • Unser Spiel
    O nosso jogo – Our game
    What goes off in the main city? – Seit geraumer Zeit spiele ich mit Freunden in Portugal ein Wortspiel in mehreren Sprachen. Ich habe gemerkt, dass auch Leute hier in Deutschland dieses Spiel spielen. Zur Förderung der Internationalisierung :) und zum Sprachenlernen möchte ich es hier veröffentlichen und alle einladen, daran teilzunehmen.
    So gehts: Man nehme einen umgangssprachlichen Begriff oder Ausdruck aus einer Sprache und übersetze ihn wortwörtlich in eine andere (”sponge over it”). Missglückte Übersetzungsversuche (”equal goes it lose”) oder neue Wortkreationen sind auch erlaubt (”bastelar”). Hauptsache ist, dass es irgendwie witzig ist oder war. Das wichtigste ist, dass man dann die Übersetzung auch tatsächlich in seinen Wortschatz aufnimmt und gebraucht. Zumindest kann man jede Menge Verwirrung bei Muttersprachlern verursachen.
    Viel Spaß!
    Wer neue Kreationen hat, kann mir diese gerne senden.

    What goes off in the main city? – Seit geraumer Zeit spiele ich mit Freunden in Portugal ein Wortspiel in mehreren Sprachen. Ich habe gemerkt, dass auch Leute hier in Deutschland dieses Spiel spielen. Zur Förderung der Internationalisierung :) und zum Sprachenlernen möchte ich es hier veröffentlichen und alle einladen, daran teilzunehmen.

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  • Studiengebühren in Hamburg
    Studiengebühren in Hamburg
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier
    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html
    Beschluss vom 31. Januar 2005, 6 E 4707/04, nicht rechtskräftig,
    Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung, soweit diese eine
    Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb der Freien und Hansestadt
    Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Gründe:
    I.
    Der Antragsteller wendet sich gegen die Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren.
    Der Antragsteller ist mit Hauptwohnung in xxx gemeldet und war im Sommersemester
    2004 an der Hamburger xxx eingeschrieben.
    Mit Bescheid vom 25. März 2004 zog die Antragsgegnerin den Antragsteller für das
    Sommersemester 2004 zu einer Studiengebühr nach § 4 der Studiengebührsatzung der
    xxx vom 4. Februar 2004 (Amtl.Anz. S. xxx) –Studiengebührensatzung- i.V.m. § 6 Abs. 7
    Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (GVBl. S.171) in der Fassung vom
    27. Mai 2003 (GVBl. S. 138, 170, 228) -HmbHG- in Höhe von 500,- Euro heran. Zur Begründung
    führte sie aus, daß der Antragsteller nach der von ihm angegebenen Studienadresse
    nicht in Hamburg oder der Metropolregion nach der Metropolregion-Verordnung-
    Hochschulen vom 5. August 2003 (GVBl. S. 451) – MetroVO-H- gemeldet sei und deshalb
    nicht gemäß § 2 der Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 6 HmbHG über ein einmaliges
    Studienguthaben verfüge.
    Mit E-Mail vom 19.4.2004 teilte der Antragsteller der Antragsgegnerin mit, er finde es bedauerlich,daß es keine Regelung für Teilzeitstudenten gebe. Eine hälftige Belastung
    durch die Studiengebühren hätte er vielleicht für tragbar gehalten. Mit Schreiben vom 24.
    April 2004 erhob der Antragsteller Widerspruch gegen den Gebührenbescheid mit den
    „Anträgen:
    1.) Aufhebung des Gebührenbescheides wegen Unzulässigkeit
    2.) Die Studiengebühr auf 250,00 Euro je Semester festzusetzen.
    3.) Erlaß der Studiengebühren für zwei Semester nach § 5, 2 Punkt 7 lt. Studiengebührensatzung
    der HWP vom 04.02.2004“
    Der Antragsteller berief sich im weiteren darauf, daß die Studiengebührensatzung der
    HWP beruhend auf § 6 HmbHG mit § 27 Abs. 4 HRG unvereinbar sei. Ferner verstoße die
    Hamburgische Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Ein sachgerechter Grund für die unterschiedliche Behandlung der Studierenden, die innerhalb der Metropolregion ihren Hauptwohnsitz
    hätten und denen, die nicht dort wohnten, sei nicht erkennbar. Der Antragsgegnerin
    würden jedenfalls keine höheren Kosten für Studierende entstehen, die außerhalb
    dieser Metropolregion ihren Wohnsitz hätten.
    Zugleich mit dem Widerspruch beantragte der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung.
    Mit Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 wies die Antragsgegnerin den Widerspruch
    des Antragstellers als unbegründet zurück. Der Antragsteller sei nach § 4 der
    Studiengebührensatzung i.V.m. § 6 Abs. 7 HmbHG gebührenpflichtig. Diese Vorschriften
    verstießen nicht gegen § 27 Abs. 4 HRG, weil nach den Feststellungen der Antragsgegnerin
    nach Einführung des Studienguthabenmodells höchstens 20 % der Studierenden
    in Hamburg studiengebührenpflichtig seien. Das durch § 27 Abs. 4 HRG vorgegeben
    Regel-Ausnahme-Verhältnis sei somit eingehalten worden.
    Weiterhin sei die Studiengebührenpflicht für solche Studierende, die ihren Hauptwohnsitz
    außerhalb Hamburgs oder der Metropolregion hätten, sachlich gerechtfertigt. Das Land
    Hamburg stelle nämlich proportional erheblich mehr Studienplätze bereit, als es seinem
    Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und auch an seinem Steuerbehalt entspreche.
    Dies würde Hamburg zu einem sogenannten Studienimportland machen. Vor
    diesem Hintergrund sei es legitim, von Studierenden aus anderen Bundesländern, die von
    dieser überobligatorischen Leistung profitierten, einen moderaten und nicht kostendeckenden
    Anteil an diesen Aufwendungen zu fordern.
    Darüber hinaus sei die Wirkung der Differenzierung nach dem Wohnort gering, weil sich
    jeder Studierende, welcher in Hamburg ein Studium aufnehme, grundsätzlich durch An-
    meldung in der Stadt oder der Metropolregion die Vorteile des Studienguthabens verschaffen
    könne.
    Gründe für eine Befreiung von der Studiengebühr oder den Erlaß der Studiengebühr gemäß
    § 5 der Studiengebührensatzung seien nicht ersichtlich, zumal keine Gründe vorgetragen
    oder Belege vorgelegt worden seien.
    Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wies die Antragsgegnerin ab.
    Am 24. September 2004 hat der Antragsteller Klage (6 K 4706/04) erhoben und zugleich
    den vorliegenden Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
    Der Antragsteller beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Klage gegen den Gebührenbescheidvom 25. März 2004 anzuordnen.
    Die Antragsgegnerin beantragt,den Antrag abzulehnen.
    Sie verweist zur Begründung auf ihren Widerspruchsbescheid.
    Nachdem sich der Antragsteller nicht zum Wintersemester 04/05 zurückgemeldet hat, ist
    er mit Bescheid vom 4. Oktober 2004 exmatrikuliert worden.
    II.
    1. Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Kammer das gesamte Vorbringen des
    Antragstellers dahin versteht, daß er mit Widerspruch und Klage in erster Linie die vollständige
    Aufhebung des Gebührenbescheides vom 25. März 2004 erreichen will. Seinen
    im Widerspruchsschreiben gestellten „Antrag“, die Studiengebühr auf 250,- Euro je Semester festzusetzen, sieht die Kammer vor dem Hintergrund seiner übrigen Äußerungen
    als sein nur hilfsweise verfolgtes Begehren an.
    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers
    gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 25. März 2004 sowie
    den Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 anzuordnen, ist zulässig. Bei der im
    Streit befindlichen Studiengebühr handelt es sich um eine öffentliche Abgabe im Sinne
    von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, bei deren Anforderung die aufschiebende Wirkung
    der Anfechtungsklage entfällt (vgl. VG Gera, Beschl. v. 27.8.2004, Az.: 2 E 1066/04 GE,
    zitiert nach Juris; VG Köln, Beschl. v. 26.4.2004, Az.: 6 L 721/04, in NVWBl. 2004, 392
    ff.). Der Zulässigkeit steht nicht § 80 Abs. 6 VwGO entgegen. Die Antragsgegnerin hat
    nämlich den Antrag des Antragstellers auf Aussetzung der Vollziehung mit ihrem Widerspruchsbescheid vom 23. August 2004 abgelehnt.
    Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg.
    Nach der im vorliegenden Eilverfahren gebotenen und allein möglichen summarischen
    Prüfung dürfte der Antragsteller zwar der Gebührenpflicht unterliegen (a), es bestehen
    aber in diesem Fall hinreichend gewichtige Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit
    der Festsetzung dieser Studiengebühr (b). Unter diesen Umständen kann es grundsätzlich
    nicht – und so auch hier nicht- bei der in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO vom
    Gesetzgeber generell angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit verbleiben (vgl.
    Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, 2003, § 80, Rn. 161). Dabei ist darauf hinzuweisen,
    daß das Gericht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich
    nicht verpflichtet ist, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (Kopp, a.a.O., § 80 Rn. 161). Diese Entscheidung
    bleibt in Fällen wie diesen, in denen über den geltend gemachten Anspruch nicht abschließend
    im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden wird, dem
    Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1983, Az.: 1 BvL 20/81,
    in BVerfGE 63, 131 ff.).
    a) Ermächtigungsgrundlagen für die Erhebung der vorliegenden Studiengebühr sind
    § 6 Abs. 7 i.V.m. §§ 6 Abs. 6 und 8 HmbHG i.V.m. §§ 2 und 4 der Studiengebührensatzung.
    Nach § 6 Abs. 7 HmbHG erheben die Hochschulen für das Studium an ihren Einrichtungen
    Gebühren, soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht. § 6
    Abs. 6 HmbHG bestimmt, daß Studierende der Studiengänge nach §§ 52 und 54
    HmbHG mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion
    über ein einmaliges Studienguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit
    eines Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester verfügen.
    Gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 HmbHG betragen die Studiengebühren für jedes Semester
    500 Euro, nach Satz 3 dieser Vorschrift treffen die Hochschulen durch Satzung die näheren
    Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über begründete Ausnahmefälle,
    in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind.
    § 4 Satz 1 der Studiengebührensatzung wiederholt die Regelung, daß gebührenpflichtig
    ist, wer über kein Studienguthaben nach §§ 2, 3 verfügt; in § 2 dieser Satzung heißt
    es weiter, daß immatrikulierte Studierende mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion in Studiengängen nach § 1 über ein einmaliges
    Studienguthaben in bestimmter Höhe verfügen.
    Der Antragsteller dürfte nach allem gebührenpflichtig sein, da ihm mit seiner Hauptwohnung
    in xxx, also außerhalb der Grenzen der Metropolregion nach § 1 MetroVO-H,
    aufgrund der fraglichen Regelung kein Studienguthaben zur Verfügung steht.
    Eine Ausnahme von dieser Gebührenpflicht ist im Falle des Antragstellers nicht ersichtlich.
    Der Antragsteller hat selbst nur eine unbillige Härte nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung geltend gemacht. Danach liegt eine unbillige Härte in der Regel
    bei nachgewiesenen Wahrnehmungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in gemeinnützigen
    Vereinen oder Organisationen oder in einer bei den Selbstverwaltungsorganen der
    Hochschule oder der Studierendenschaft eingerichteten Arbeitsgruppe in nicht unerheblichem
    zeitlichen Umfang, der sich studienzeitverlängernd auswirkt, vor. Abgesehen
    davon, daß der Antragsteller nichts zur Begründung einer solchen Härte vorgetragen
    und keinerlei Belege dazu eingereicht hat, kann in seinem Fall voraussichtlich auchdeshalb keine unbillige Härte aus den Gründen des § 5 Abs. 2 Nr. 7 der Studiengebührensatzung
    angenommen werden, weil diese Härtegründe nach dem Sinn und Zweck
    der Regelung wohl allein von Studierenden geltend gemacht werden können, die wegen
    zu langer Studienzeiten gebührenpflichtig geworden sind.
    b) Es bestehen jedoch hinreichend gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
    der Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes wie auch der Studiengebührensatzung,
    soweit diese eine Gebührenpflicht für Studierende mit Hauptwohnung außerhalb
    der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion begründen.
    Damit steht auch die Rechtmäßigkeit des auf diese Grundlagen gestützten Gebührenbescheides
    und des Widerspruchsbescheides in Frage.
    aa) Zweifel bestehen insbesondere daran, ob die umstrittene Studiengebühr mit Art. 12
    GG vereinbar ist.
    Die Studiengebühr ist wie eine Regelung der Berufsausübung zu beurteilen und muß
    den diesbezüglichen Anforderungen des Regelungsvorbehaltes nach Art. 12 Abs. 1
    Satz 2 GG genügen.
    Der Regelungsvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG umfaßt auch das Recht zur freien
    Wahl der Ausbildungsstätte. Die Grundsätze, die für die die Berufsfreiheit beschränkenden
    Regelungen gelten, sind hier entsprechend heranzuziehen. Derartige Regelungen
    bedürfen zunächst einer gesetzlichen Grundlage. Die materiellen Anforderungen
    hängen von der Tragweite und Intensität der Beeinträchtigung der Berufsfreiheit ab.
    Die Regelungsfreiheit ist um so enger begrenzt, je mehr sie die Freiheit der Berufswahl
    berührt. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist in Bezug auf die Bedingungen
    und Modalitäten der Berufsausübung am weitesten. Berufsausübungsregelungen stehen
    in Einklang mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls
    sie zweckmäßig erscheinen lassen. Berufsausübungsregelungen, die nicht
    nur in Einzelfällen Beschränkungen der Berufsfreiheit bewirken, müssen die für diese
    geltenden Anforderungen erfüllen. In jedem Fall ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    zu wahren (ständige Rspr.; vgl. BVerfG, Entscheidung vom 18.7.1972, Az: 1
    BvL 32/70, 1 BvL 25/71, in BVerfGE 33, 303, 337 f.; BVerwG, Urt. v. 25.7.2001, Az.:6 C
    8/00, in BVerwGE 115, 32 ff.).
    Die umstrittene Studiengebühr ist als Benutzungsgebühr zu qualifizieren. Mit der Einführung
    einer solchen Gebühr wird nicht der Zugang zum Hochschulstudium geregelt,
    vielmehr werden die Studienbedingungen in bestimmter Weise ausgestaltet, so daß
    vorliegend die für die Beurteilung von Berufsausübungsregelungen geltenden Maßstäbe
    heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, a.a.O.).
    Die Studiengebühr ist hier durch förmliches Gesetz eingeführt worden. Es bestehen
    allerdings Zweifel daran, ob sie durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt
    ist:
    Der Hamburgische Gesetzgeber wird mit dieser Gebühr die Zielsetzung verfolgt haben,
    zur Finanzierung der Hochschulen beizutragen.
    Da er die hier umstrittene Gebührenpflicht nicht zur allgemeinen gemacht hat, sondern
    sie –unabhängig von der Länge der Studiendauer- allein daran knüpft, daß der Ort der
    Hauptwohnung der Studierenden außerhalb Hamburgs und der Metropolregion liegt,
    stellt sich die Frage, welchen Grund er für diese Differenzierung gehabt und welche
    weiteren Zwecke er mit dieser Regelung verfolgt hat.
    Die Entstehungsgeschichte gibt –soweit ersichtlich- wenig Aufschluß über die Motive
    des Gesetzgebers.
    Denkbar wäre es, daß der Gesetzgeber die Hochschulen Hamburgs gerade durch die
    Zahl auswärtiger Studierender für besonders stark belastet hält und daraus die Berechtigung
    herleitet, von diesen einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Dementsprechend
    heißt es im Widerspruchsbescheid der Antragsgegnerin auch, daß der Gesetzgeber
    der Auffassung sei, daß das Bundesland Hamburg überproportional mehr Studienplätze
    bereitstelle, als es seinem Anteil an der Einwohnerzahl des Bundesgebietes und
    auch seinem Steueraufkommen entspräche. Darin käme also die Vorstellung des Gesetzgebers
    zum Ausdruck, andere Länder hätten zu Lasten Hamburgs nicht genügend
    für den Hochschulausbau getan, so daß auf diesem Wege ein Teil der Aufwendungen
    für die Bereitstellung der Studienplätze einzufordern sei oder andere Bundesländer zur
    stärkeren Beteiligung am Hochschulausbau zu veranlassen seien. Bei diesen Erwägungen
    dürfte es sich um ein Problem des innerstaatlichen Finanzausgleichs und der
    zweckmäßigen Lösung der Gemeinschaftsaufgabe des Hochschulausbaus (vgl. Art. 91
    a GG) handeln (vgl. BVerfG, in BVerfGE 33, 303ff.), nicht aber um einen sachgerechten
    Grund, um die Berufsfreiheit einzelner Studierender zu beschränken. Hinzu kommt,
    daß der möglicherweise beabsichtigte Ausgleich der Mehraufwendungen Hamburgs für
    den Hochschulbetrieb bei der hier zu prüfenden Gebührenregelung dann nicht erreicht
    wird, wenn die Studierenden aus anderen Bundesländern ihre Hauptwohnung in Hamburg
    oder in der umliegenden Metropolregion anmelden. Dann entfiele die Gebührenpflicht
    und Hamburg erhielte keinerlei Ausgleich für etwaige überobligatorische Leistungen.
    Damit stünde die Geeignetheit des Mittels und damit zugleich die Verhältnismäßigkeit
    der Gebühr in Frage. Zu dieser Frage bedarf es weiterer Aufklärung im
    Hauptsacheverfahren
    Ferner könnte der hamburgische Gesetzgeber mit dieser Regelung darauf hinwirken
    wollen, daß Studierende mit auswärtiger Hauptwohnung ihren Hauptwohnsitz nach
    Hamburg verlegen. Dieser Effekt der Erhebung einer Gebühr läßt die Einführung der
    hier umstrittenen Studiengebühr voraussichtlich auch nicht als zweckmäßig erscheinen.
    Denn dem Bundesland Hamburg sind in diesem Fall schon deshalb keine nennenswerten
    Vorteile sicher, weil Studierende ihren Hauptwohnsitz ebenso in der –
    benachbarten- Metropolregion, also auch außerhalb Hamburger Staatsgebietes, anmelden
    können, um nicht unter die Gebührenpflicht zu fallen. Ein in diesem Zusammenhang
    als gewichtig zu bemessendes Interesse des Landes Hamburgs daran, daß
    sich Studierende mit der Hauptwohnung in der Metropolregion niederlassen, ist nicht
    ersichtlich.
    Weiter könnte der Gesetzgeber darauf abgezielt haben, gerade diejenigen mit Gebühren
    zu belasten, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs oder seiner Metropolregion
    angemeldet haben und nicht bereit sind, ihre Hauptwohnung nach Hamburg zu
    verlegen. Ein vernünftiger Grund, der die Belastung dieser Studierenden rechtfertigen
    könnte, ist wohl auch nicht gegeben.
    Es mag zweifelhaft sein, ob diejenigen, für die es aus den verschiedensten legitimen
    Gründen nicht möglich oder attraktiv ist, ihre Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt
    Hamburg oder ihrer Metropolregion anzumelden, durch die Gebühr zum Besuch
    einer Hochschule außerhalb Hamburgs bewogen werden. So führt das Bundesverfassungsgericht
    in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 aus, daß –soweit finanzielle Erwägungen
    bei der Wahl des Studienortes überhaupt eine Rolle spielen- Studiengebühren
    in der Größenordnung von 500,- EUR je Semester im Vergleich zu den von Ort zu Ort
    unterschiedlichen Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung seien (vgl.
    BVerfG, Urt. v. 26.1.2005, Az.: 2 BvF 1/03, zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.
    de/entscheidungen). Der etwaige Versuch einer Verdrängung auswärtiger Studierender
    könnte jedenfalls als bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein (vgl. BVerfG, Urt.v.22.5.1990, in BVerfGE 81, 310; vgl.
    auch BVerwG, Urt.v. 25.7.2001, Az.: 6 C 8/00).
    Um an der Verfassungsmäßigkeit dieser Gebühr zweifeln zu können, bedarf es jedoch
    keines feststellbaren bundesunfreundlichen Verhaltens. Hinreichende gewichtige Bedenken
    an der Vereinbarkeit dieser Studiengebühr mit Art. 12 Abs. 1 GG entstehen
    bereits dann, wenn die Belastung der Gruppe der auswärtigen Studierenden mit der
    Studiengebühr durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls nicht zu rechtfertigen
    ist. So liegt es nach dem jetzigen Kenntnisstand im vorliegenden Verfahren des einstweiligen
    Rechtsschutzes wohl hier:
    Auch wenn angenommen werden kann, daß sich diejenigen Studierenden, die sich
    allein aus versicherungstechnischen oder sonstigen Gründen eingeschrieben haben,
    aber nicht um zu studieren, grundsätzlich durch diese Gebühr von einer Immatrikulation
    an einer Hamburgischen Hochschule abhalten lassen, rechtfertigt dies nicht die Einführung
    der hier umstrittenen Studiengebühr. Es kann nämlich nicht unterstellt werden,
    daß die überwiegende Mehrzahl derjenigen Studierenden, die nur mit Nebenwohnung
    in Hamburg gemeldet sind oder die in Hamburg gar keine Wohnung gemietet haben
    und dementsprechend pendeln müssen, gar nicht ernsthaft studieren. Allein schon wegen
    der Länge der vorlesungsfreien Zeit dürfte es ohne weiteres möglich sein, ernsthaft
    und ohne Gefährdung des Studienziels an einer Hamburger Hochschule zu studieren
    und dabei die Wohnung in Hamburg oder Umgebung nicht als Hauptwohnung, sondern
    lediglich als Nebenwohnung zu nutzen. Dies gilt erst recht, wenn es sich um ein Teilzeitstudium gemäß § 36 Abs. 4 HmbHG handelt. Selbst wenn Studierende keine Wohnung
    in Hamburg gemietet haben und nicht allzu weit von Hamburg entfernt wohnen,
    ist es ihnen ohne weiteres möglich, engagiert und zügig zu studieren.
    Nach allem dürften es vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls jedenfalls nicht
    rechtfertigen, bei der Erhebung von Studiengebühren an den Ort der Hauptwohnung
    der Studierenden anzuknüpfen.
    bb) Sofern es nur in Einzelfällen zur Beschränkung der Berufsfreiheit kommen sollte,
    was im Hauptsacheverfahren näher zu untersuchen ist, und damit ein Verstoß gegen
    Art. 12 Abs. 1 GG in Frage gestellt wäre, so wäre jedenfalls ernsthaft ein Verstoß gegen
    Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht zu ziehen.
    Im Gebührenrecht steht aus der Sicht des Art. 3 Abs. 1 GG der Grundsatz im Vordergrund,
    daß die nach Art und Umfang gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung
    regelmäßig ohne Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften des Benutzers
    in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gleich hohe Gebühren auslösen
    wird. Dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt. Das Bundesverfassungsrecht
    läßt dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetzgeber Raum, die Höhe der Benutzungsgebühren
    aus sachlichen Gründen auch bei gleichartiger Inanspruchnahme unterschiedlich
    zu bemessen, solange der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung
    sowie die Beziehung zu den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung
    nicht verlorengeht. Dementsprechend ist auch anerkannt, daß die Berücksichtigung
    lenkender Nebenzwecke nicht nur die Gebührenerhebung als solche, sondern auch die
    Modifizierung der Gebührenhöhe rechtfertigen kann (vgl. zum Vorstehenden BVerwG,
    Beschl. v. 30.1.1997, Az.: 8 NB 2/96, in BVerwGE 104, 60 ff.).
    Ein sachlicher Grund für die Benachteiligung derjenigen Studierenden mit Hauptwohnung
    außerhalb Hamburgs und seiner Metropolregion, ist vorliegend nicht ersichtlich.
    Diese Gruppe der Studierenden nutzt die gleichen Leistungen der Antragsgegnerin wie
    die anderen Studierenden und verursacht weder höhere Kosten noch zieht sie einen
    größeren Vorteil aus den angebotenen Leistungen, so daß daraus keine Rechtfertigung
    erwächst, allein diese Gruppe mit einer Gebührenpflicht unabhängig von der Länge des
    Studiums zu belasten. Bereits die Ausführungen unter Punkt aa) haben ergeben, daß
    Zwecke der Verhaltenslenkung die Gebührenerhebung mit der Anknüpfung an den Ort
    der Hauptwohnung voraussichtlich sachlich nicht rechtfertigen können; soziale Zwecke
    sind ebenfalls nicht zu erkennen. An dieser Stelle ist zudem darauf hinzuweisen, daß
    der Gebührentatbestand nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eine
    gesetzgeberische Entscheidung insoweit auch nicht hinreichend klar erkennbar macht.
    cc) Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 (Az.: 2
    BvF 1/03) Artikel 1 Nummer 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
    vom 8. August 2002 (BGBl. S. 3138) für nichtig erklärt hat, ist vorliegend
    auch deshalb nicht mehr zu prüfen, ob die Erhebung einer Studiengebühr für Studierende
    mit Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Hamburg und ihrer Metropolregion
    auch in Widerspruch zu § 27 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 19. Januar
    1991 (BGBl. I S. 18, in der Fassung des 6. HRGÄndG v. 8.8.2002, BGBl. I S. 3138)
    steht.
    __________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 6
    Finanzierung, staatliche Auftragsangelegenheiten, Gebühren und Entgelte
    (1) 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Hochschulen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Grundstücke, Einrichtungen und Haushaltsmittel zur Verfügung. 2 Die Hochschulen erhalten jährlich eine Globalzuweisung, die sich an den in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages geforderten und erbrachten Leistungen orientiert. 3 Die Globalzuweisung besteht aus dem Grundbudget, das sich an absoluten Belastungsparametern orientiert, und dem indikatorengesteuerten Leistungsbudget, dessen Indikatorendefinition und Berechnungsmodus mittelfristig gleich bleiben sollen. 4 Die Globalzuweisung wird auf der Grundlage einer dreijährigen Bedarfs- und Entwicklungsplanung festgelegt. 5 Daneben können den Hochschulen Innovationsmittel zugewiesen werden, die als konkreter Finanzbetrag für bestimmte Ziele vereinbart werden.
    (2) Die Hochschulen nehmen als staatliche Auftragsangelegenheiten wahr:
    1.  die Bewirtschaftung der ihnen zugewiesenen Haushaltsmittel einschließlich des Gebühren-, Kassen- und Rechnungswesens,
    2.  die Verwaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Grundstücke und Einrichtungen sowie die Mitwirkung bei der Planung und Realisierung solcher Einrichtungen; die Hochschulen sind an der Planung frühzeitig zu beteiligen,
    3.  die Personalangelegenheiten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes an den Hochschulen und die Einstellung von Personal, soweit die Entscheidung nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes staatlichen Stellen vorbehalten ist,
    4.  die Ermittlung der Ausbildungskapazität und die Vorschläge für die Festsetzung der Zulassungszahlen.
    (3) 1 Im Benehmen mit den Hochschulen kann ihnen die Wahrnehmung weiterer Angelegenheiten, die mit ihren Aufgaben zusammenhängen, als staatliche Auftragsangelegenheit übertragen werden. 2 Die Hochschulen können mit Einwilligung der zuständigen Behörde vereinbaren, dass eine von ihnen staatliche Auftragsangelegenheiten für eine andere wahrnimmt oder mehrere Hochschulen staatliche Auftragsangelegenheiten gemeinsam wahrnehmen.
    (4) 1 In Auftragsangelegenheiten sind die staatlichen Vorschriften anzuwenden. 2 Die zuständige Behörde übt die Fachaufsicht grundsätzlich durch Richtlinien und allgemeine Weisungen aus; soweit Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 2 Absatz 3 abgeschlossen worden sind, gelten allein die Regelungen in diesen Vereinbarungen.
    (5) 1 Die Hochschulen können auf Grund von Satzungen Gebühren und Entgelte für besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen erheben (Gebührensatzungen). 2 Für das weiterbildende Studium werden mindestens kostendeckende Gebühren erhoben.
    (6) 1 Das Studium in Studiengängen nach § 52 und in Bachelor- und Masterstudiengängen nach § 54 ist für Studierende mit Studienguthaben gebührenfrei. 2 Ein Studienguthaben erhalten Studierende solcher Studiengänge mit Hauptwohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in ihrer Metropolregion. 3 Die Grenzen der Metropolregion werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. 4 Das Studienguthaben wird einmalig gewährt und umfasst die Semesterzahl der jeweiligen Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester; bei konsekutiven Studiengängen nach § 54 Absatz 4 werden die Regelstudienzeiten des Bachelor- und des Masterstudiengangs zusammengezählt. 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für postgraduale Masterprogramme.
    (7) Soweit kein Studienguthaben nach Absatz 6 zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für die in Absatz 6 Satz 1 genannten Studiengänge Studiengebühren.
    (8) 1 Die Studiengebühren betragen für jedes Semester 500 Euro. 2 Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Studiengebühren nach Satz 1 veränderten Verhältnissen anzupassen. 3 Die Hochschulen treffen durch Satzung die näheren Bestimmungen über die Studiengebühren, insbesondere über
    1.  das Verfahren bei Teilzeitstudierenden,
    2.  die Studiengebühren beim Doppelstudium nach § 36 Absatz 2,
    3.  die Berücksichtigung von Beurlaubungszeiten,
    4.  die Anrechnung von Studienzeiten an anderen Hochschulen,
    5.  das Verfahren beim Zweitstudium,
    6.  die in diesem Gesetz nicht geregelten begründeten Ausnahmefälle, in denen Studierende von der Gebührenpflicht befreit sind,
    7.  die zur Geltendmachung der Studiengebühren erforderlichen Informationspflichten der Studierenden gegenüber den Hochschulen.
    (9) Von der Zahlung der Studiengebühren befreit sind Studierende,
    1.  die für ihr Studium Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten,
    2.  für Zeiträume, in denen sie ein Kind im Vorschulalter pflegen und erziehen oder während ihres Studiums gepflegt und erzogen haben,
    3.  für bis zu zwei Semester, in denen sie in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaften tätig sind oder tätig waren, oder
    4.  die als Doktorandinnen oder Doktoranden nach § 70 Absatz 5 immatrikuliert sind.
    (10) 1 Die Studiengebühren sind auf Antrag der oder des Studierenden im Einzelfall teilweise oder ganz zu erlassen oder zu stunden, wenn die Einziehung der Gebühr zu einer unbilligen Härte führen würde. 2 Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor bei
    1.  studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
    2.  studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat,
    3.  einer wirtschaftlichen Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung oder
    4.  Mängeln der Studienorganisation der Hochschule, auf Grund derer ein Studienabschluss innerhalb der in Absatz 6 Satz 4 genannten Gesamtstudienzeiten nicht möglich war; solche Mängel der Studienorganisation liegen insbesondere vor, wenn nicht ausreichend Seminar- und Laborplätze angeboten werden.
    (11) Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen der Hochschule zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zusätzlich zur Verfügung.
    1)
    Geändert 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    _______________________________________
    221-1
    Hamburgisches Hochschulgesetz
    (HmbHG)
    Vom 18. Juli 20011)
    1) Erlassen als Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 171)
    Fundstelle: HmbGVBl. 2001, S. 171
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.12.2004, HmbGVBl. 2004, S. 517
    § 129a1)
    Studiengebühren, Studienguthaben
    (1) 1 Studiengebühren nach § 6 Absatz 7 sind erstmals zum Sommersemester 2004 zu erheben. 2 Die Satzungen nach § 6 Absatz 8 Satz 3 sind so rechtzeitig zu erlassen, dass die Hochschulräte sie vor der Erhebung der Studiengebühren im Sommersemester 2004 nach § 84 Absatz 1 Nummer 7 genehmigen können. 3 Für die Studierenden, deren Studienguthaben nach § 6 Absatz 6 in dem Semester, in dem das Hochschulmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, noch nicht erschöpft ist, sind die Studiengebühren abweichend von Satz 1 erstmals im Sommesemester 2005 zu erheben.
    (2) Das Studienguthaben von Studierenden, die vor dem In-Kraft-Treten des Hochschulmodernisierungsgesetzes studiert haben, ist um die Anzahl der Semester zu verringern, in denen sie, ohne einer Studiengebühr zu unterliegen, an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
    1)
    Eingefügt 27. 5. 2003 (HmbGVBl. S. 138, 170, 228)
    ________________________
    AStA der HWP
    PRESSE-INFORMATION
    HWP – Hamburger Universität
    für Wirtschaft und Politik
    Hamburg, 17.02.05
    Hamburger Studiengebühren verfassungswidrig!
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren
    Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro für Studierende, die nicht in
    Hamburg bzw. in der Metropolregion wohnen, für verfassungswidrig
    erklärt. Das Gericht sieht das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art.
    12 Abs. 1 und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz
    verletzt.
    Das Verwaltungsgericht Hamburg hält in seinem Beschluss vom 31. Januar
    2005 die Erhebung von Studiengebühren nach § 6 Abs. 7
    (=Ž;Studiengebühren/Metropolregion>Ã;) des Hamburgischen Hochschulgesetzes
    für verfassungswidrig.
    Die Erhebung von Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro ab dem ersten
    Semester für Studierende die ihren Wohnsitz nicht in Hamburg oder in
    der Metropolregion haben, sei weder mit dem Grundrecht auf
    Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz noch mit dem
    Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar.
    Das Verwaltungsgericht sieht =Ž;gewichtige Zweifel an der
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Hamburgischen
    Hochschulgesetzes>Ã;, da die =Ž;Studiengebühr wie eine Regelung der
    Berufsausübung zu beurteilen>Ã; ist und den =Ž;Anforderungen des
    Regelungsvorbehalts nach Art. 12 Abs. 1 GG genügen muss.>Ã; Die
    Studiengebühr ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht =Ž;durch
    vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt>Ã;. Außerdem könnte
    der =Ž;Versuch der Verdrängung auswärtiger Studierender jedenfalls als
    bundesunfreundliches Verhalten und damit als verfassungswidrig
    anzusehen sein>Ã;, urteilte das Gericht.
    Der AStA der HWP fordert Wissenschaftssenator Dräger und die
    Präsidenten der Hamburger Hochschulen auf, die Erhebung von
    Studiengebühren für Studierende, die nicht in Hamburg gemeldet sind,
    mit Beginn des Sommersemesters 2005 auszusetzen und die rechtswidrig
    erhobenen Gebühren den Studierenden zu erstatten.
    AStA-Sprecher, Bela Rogalla: =Ž;Studiengebühren verschärfen die soziale
    Selektion beim Hochschulzugang, verlängern die Studienzeiten durch
    Erwerbstätigkeit oder führen sogar zum Abbruch des Studiums. Deshalb
    begrüßt der AStA die verfassungsrechtliche und sozialpolitische
    Argumentation des Verwaltungsgerichts und fordert die
    Wissenschaftsbehörde auf, ihre Beschwerde vor dem
    Oberverwaltungsgericht zurückzuziehen.>Ã;
    Das Verwaltungsgericht hat gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

    In einem Eilverfahren hat das Hamburger Verwaltungsgericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Landeskinderregelung des Hamburger Studiengebührenmodells geäußert. Zum Beschluss, zur Rechtsgrundlage und einer PE hier

    Quelle: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verwaltungsgericht/aktuelles/start.html

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  • Wahlen in Portugal
    Wahlen in Portugal
    Sozialisten lösen die Konservativen ab
    Nicht nur in Schleswig-Holstein war am Sonntag (20.2.2005) Wahl, sondern auch in Portugal. Die Wahlen wurden vorgezogen, da sich die konservative Regierung unter Pedro Santana Lopes hoffnungslos zerstritten hatte. Lopes übernahm das Amt des Ministerpräsidenten erst im Sommer letzten Jahres von Jose Manuel Durao Barroso, der mittlerweile der EU-Kommissionspräsident ist. Schon zum damalige Zeitpunkt stand im Raum, ob es Neuwahlen geben müsse. Zu den Ergebnissen und Berichten hier
    Die vorläufigen Ergebnisse um 21.00 Uhr
    Resultados provisórios às 21h00
    PS: 44,86% (45 deputados) 1.448.716 votos (Sozialistische Partei – entspricht ungefähr der SPD)
    PSD: 30,14% (27) 973.192 (Sozialdemokratische Partei – entspricht ungefähr der deutschen CDU)
    CDU: 7,39% (3) 238.619 (nicht vom Namen täuschen lassen: Bündnis aus Kommunisten, Grünen und Linken Block)
    CDS-PP: 7,18% (2) 231.810 (Populäre Partei – entspricht ungefähr der Schill-Partei)
    BE: 5,47% 176.655
    Quelle: www.publico.pt
    ______________________
    Artikel auf www.dw-world.de: Machtwechsel in Portugal
    Sozialisten lösen die Konservativen ab

    Nicht nur in Schleswig-Holstein war am Sonntag (20.2.2005) Wahl, sondern auch in Portugal. Die Wahlen wurden vorgezogen, da sich die konservative Regierung unter Pedro Santana Lopes hoffnungslos zerstritten hatte. Lopes übernahm das Amt des Ministerpräsidenten erst im Sommer letzten Jahres von Jose Manuel Durao Barroso, der mittlerweile der EU-Kommissionspräsident ist. Schon zum damalige Zeitpunkt stand im Raum, ob es Neuwahlen geben müsse. Zu den Ergebnissen und Berichten hier:

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  • BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    BIS 2006 KEINE STUDIENGEBÜHREN IN BERLIN
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)
    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.
    JUNGE WELT: Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) gibt sich überzeugt, daß nach dem Fall des Studiengebührenverbots vor dem Bundesverfassungsgericht auch in der Hauptstadt über kurz oder lang Gebühren für das Erststudium erhoben werden. Steht in dieser Frage eine neue Koalitionskrise zwischen SPD und PDS bevor?
    BENJAMIN HOFF: Davon gehe ich nicht aus. Der Finanzsenator macht nur seinen Job und hält nach Möglichkeiten Ausschau, an Geld zu kommen. Ich würde seinen Vorstoß nicht überbewerten.
    JUNGE WELT: Bleibt nach dem Karlsruher Urteil in Berlin alles beim Alten?
    BENJAMIN HOFF: Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach in Berlin keinerlei Studiengebühren erhoben werden, gilt weiter. Gleichwohl stellen wir uns auf die neue Situation ein. Wir sprechen uns für einen öffentlichen Hochschulfinanzausgleich aus, wie ihn die PDS seit Jahren vertritt und den Rheinland-Pfalz jüngst in die Diskussion gebracht hat. Dabei muß das Herkunftsland eines Studierenden jenem Land einen Ausgleich zahlen, in dem dieser studiert.
    JUNGE WELT: Dabei bliebe das Studium gebührenfrei?
    BENJAMIN HOFF: Mehr noch würden mit diesem Modell Studiengebühren verhindert, indem der drohenden Ungleichverteilung der Ausbildungslasten zwischen den Bundesländern vorgebeugt wird. Andernfalls müßten die gebührenfreien Länder die Zeche für Länder mit Studiengebühren zahlen, weil letztere Jugendliche und Studierende massenhaft außer Landes treiben.
    JUNGE WELT: Plädiert auch Ihr Regierungspartner für dieses Modell?
    BENJAMIN HOFF: Die SPD treibt jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf. In ihren Reihen gibt es von allem etwas: Befürworter von Studiengebühren, von Studienkonten und sogar noch einige wenige, die jegliche Gebühren ablehnen. Von einer einheitlichen SPD-Linie kann also leider noch keine Rede sein.
    JUNGE WELT: Was, wenn sich die Länder nicht auf einen Finanzausgleich einigen? Sarrazin geht heute schon von einem Scheitern aus.
    BENJAMIN HOFF: Sarrazin hat sich am Tag des Karlsruher Urteils höchstpersönlich für ein derartiges Konzept ausgesprochen. Wenn man jetzt die Verhandlungen für tot erklärt, noch ehe sie aufgenommen wurden, dann kann dabei tatsächlich nicht viel herauskommen. Daß das Modell funktionieren kann, läßt sich in der Schweiz besichtigen. Ein anderes Modell bestünde darin, daß für zehn Jahre von der Einkommensteuer jedes erwerbstätigen Akademikers zehn bis 20 Prozent an das Land bzw. an die Hochschule fließen, wo der Akademiker seinen Abschluß erworben hat.
    JUNGE WELT: Können Sie garantieren, daß es in Berlin bis 2006, also bis Ende der Legislaturperiode, keine Studiengebühren gibt?
    BENJAMIN HOFF: Ich kann garantieren, daß ich mich weiterhin für die Position einsetzen werde, die der PDS-Landesparteitag vor einem Jahr in dieser Frage eingenommen hat, nämlich die Ablehnung von Studiengebühren aller Art, Studienkonten inbegriffen. Allerdings besteht eine Fraktion aus mehr Mitgliedern als meiner Person. Ich gehe aber davon aus, daß die PDS-Fraktion am Grundsatz des gebührenfreien Studiums festhalten wird, notfalls auch gegen den Widerstand der SPD.
    JUNGE WELT: Und was kommt nach 2006? Würde die PDS ein neuerliches Regierungsbündnis mit der SPD am Streitpunkt Studiengebühren scheitern lassen?
    BENJAMIN HOFF: Ich werde mich auf dem Landesparteitag im nächsten Jahr sowohl für den Fortbestand der Koalition als auch dafür einsetzen, daß die Ablehnung von Studiengebühren und Studienkonten in das Wahlprogramm aufgenommen wird. Das wird dann zur Grundlage möglicher Koalitionsverhandlungen, und das Ergebnis der Beratungen muß von der Parteibasis genehmigt werden. Ich bin zuversichtlich, daß man auch über 2006 hinaus in Berlin gebührenfrei studieren kann.
    JUNGE WELT: Nach dem Willen der Bundesregierung soll es eine einheitliche Linie der SPD-geführten Länder pro Studienkonten und contra allgemeine Studiengebühren geben. Droht damit nicht mindestens eine Neuauflage des Studienkontenmodells von Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS), mit dem er noch vor einem Jahr an der PDS-Basis durchgefallen ist?
    BENJAMIN HOFF: Ich wiederhole: Bis 2006 gilt der Koalitionsvertrag, über das Danach sollte man nicht spekulieren. (Junge Welt, 15.02.2005)
    Ein Gespräch mit Benjamin Hoff (Wissenschaftspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

    PDS will öffentlichen Hochschulfinanzausgleich. SPD hat keine einheitliche Linie.

  • Zentrum für Demokratie
    Zentrum für Demokratie
    Veranstaltungen Februar und März 2005
    Übersicht sowie weitere Informationen über die Veranstaltungen des Zentrums für Demokratie Treptow – Köpenick
    Sonnabend, 26.02.05 um 11:00 Uhr
    „Junge Frauen in der rechten Szene“ mit der Autorin und Journalistin Ruth Hofmann.
    Ort: Jugendzentrum Johannisthal (JuJo), Winckelmannstraße 56, 12487 Berlin
    Ruth Hofmann hat 2003 ein Buch mit dem Titel: „Weil die ohne Weiber gar nicht können! “- Junge Frauen in der rechten Szene im HERDER Verlag veröffentlicht. Für dieses Buch hat sie verschiedene Interviews mit jungen „rechten“ Frauen geführt. Ruth Hofmann wird in der Veranstaltung über ihre Erfahrungen mit diesen jungen Frauen und über ihre Erkenntnisse aus Interviews berichten. Die TeilnehmerInnen sind aufgefordert sich kritisch mit ihren eigenen Positionen zu beschäftigen. Ruth Hofmann wird diesen Prozess mit Methoden der politischen Bildung unterstützen und begleiten. Die Veranstaltung eröffnet damit die Chance die Auseinandersetzung mit Frauen in der rechten Szene zu intensivieren und über eigene Erfahrungen zu sprechen.
    Sonnabend, 05.03.05 um 15:00 Uhr
    Eine Veranstaltung mit dem BdA Köpenick e.V. zum Projekt „Stolpersteine für Familie Lewin“ mit der einzigen Überlebenden Vera Mitteldorf
    Ort: Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche, Puchanstraße12, 12555 Berlin
    Vera Mitteldorf, geb. Lewin, wohnt seit vielen Jahren in Köpenick und ist heute Rentnerin. Sie gehört dem Vorstand der BVVdN Berlin an. Ihre Familie wurde aus der Wohnung in der Ackerstraße verschleppt. Sie selbst überlebte die Konzentrationslager Theresienstadt, Auschwitz, Flossenburg und Mauthausen. Ihre Eltern und eine Schwester wurden in Auschwitz vergast. Die andere Schwester ist verschollen. Ein von „respectABel“ gefördertes Jugendprojekt hat sich auf die Spuren dieser Familie begeben. Die beteiligten Jugendlichen und Vera Mitteldorf berichten über ihren Erfahrungen.
    Montag, 07.03.05 um 18:00 Uhr
    3. Arbeitstreffen des ZFD
    Ort: Zentrum für Demokratie, Puchanstraße12, 12555 Berlin
    Das dritte Arbeitstreffen des ZfD wird sich mit den geplanten Veranstaltungen und Projekten 2005 beschäftigen und über die weitere Arbeit und Verankerung des ZfD diskutieren. Alle Interessierten sind eingeladen mit uns zu planen, zu diskutieren und zu gestalten.
    Donnerstag, 17.3. 05 um 18:30 Uhr
    Eine Informationsveranstaltung mit der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (mbr) zum Thema „Rechtsextremismus im Bezirk Treptow-Köpenick“
    Ort: Kulturzentrum Adlershof „Alte Schule“, Dörpfeldstraße 54 – 56, 12489 Berlin
    In der Veranstaltung wird die mbr einen Überblick über das Problem des Rechtsextremismus im Bezirk Treptow-Köpenick geben. Schwerpunkte werden dabei u.a. sein:
    ·          Allgemeine Informationen zu aktuellen Erscheinungsformen der Rechtenszenen;
    ·          Lokale rechte Strukturen und Organisationen: Freie Kameradschaften, Parteien, rechte Gruppen usw.;
    ·          Rolle der NPD im Bezirk.
    Die Veranstaltung will neben der Informationsweitergabe auch Raum geben für Diskussionen und Fragen. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus bedeutet auch immer eine kritische Reflektion des eigenen Handelns.
    Veranstaltungen Februar und März 2005

    Übersicht sowie weitere Informationen über die Veranstaltungen des Zentrums für Demokratie Treptow – Köpenick

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  • Perspektiven von linker Politik im Haushaltsnotstand
    Perspektiven von linker Politik im Haushaltsnotstand
    Interessante Veranstaltungsreihe zur Berliner Politik
    Von den Veranstaltern: “In monatlichen Veranstaltungen und Workshops wollen wir uns unterschiedlichen Aspekten linker Politik widmen, die in der Tagespolitik vielfach unterzugehen drohen. Die Reihe ist ein Kooperationsprojekt der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der PDS-nahen Landesstiftung “Helle Panke”, der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie des Kommunalpolitischen Forums. “
    Donnerstag, 03. Februar 2005, 19:00 Uhr
    Privatisierung – einzige Perspektive progressiver Entstaatlichung?
    - HAT BEREITS STATTGEFUNDEN -
    Donnerstag, 03. März 2005, 19:00 Uhr
    Alle Räder stehen still? Zukunft des Industriestandortes Berlin
    Podium:
    - Ingo Pfeiffer (DIW)
    - Peter Senft (IG Metall)
    - Eric Schweitzer (IHK)
    - Ramona Pohl (FHTW)
    - Volkmar Strauch (Staatssekretär SenWAF)
    Moderation: Benjamin Hoff (PDS)/Uwe Doering (PDS)
    Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin
    Immer wieder wird davon gesprochen, dass die industriell guten Zeiten Berlins zu Ende gegangen seien. Aktuelle Studien zu einem anderen Ergebnis: Produktivität der Berliner Industrie in den Jahren 1991 bis 2001 um 40 Prozent und damit deutlich rascher als im Bundesdurchschnitt gewachsen ist. Dieser Entwicklung soll sich die Veranstaltung widmen.
    Freitag, 22. April 2005, 10-16 Uhr
    Workshop: „WTO und europäische Wettbewerbsregeln – welche Spielräume bleiben für die Politik und die öffentlichen Unternehmen Berlins?“
    Begrüßung Prof. Dr. Klaus Steinitz
    Angefragte Gäste: u.a.
    - Dr. Klaus Lederer (PDS)
    - Rainer Plassmann (CEEP, Brüssel)
    Moderation: Benjamin Hoff, Uwe Doering
    Ort: Helle Panke, Kopenhagener Straße
    Mittwoch, 4. Mai 2005, 18 Uhr
    „Lernen, lernen und nochmals lernen – Sachstand Reform der Lehrerbildung“
    Geplantes Podium:
    - Sieglinde Schaub (PDS),
    - Ulrich Thöne (GEW Berlin),
    - Prof. Thenort (HU-Berlin),
    - N.N. (Studierende),
    - N.N. (Mittelbau)
    Moderation: Tobias Schulze (LAG Wissenschaft PDS-Berlin)
    Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 304
    Freitag, 6. Mai 2005, 10-16 Uhr
    Workshop: „Die Nachfrageorientierung ist tot! Es lebe die Nachfrageorientierung! Möglichkeiten einer nachfrageorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik auf Landesebene“
    Angefragte Gäste u.a.:
    - Benjamin Hoff (PDS)
    - Wiebke Lang (IAW Bremen),
    - Dieter Vesper (DIW),
    - Michael Heine (FHTW)
    Moderation: Carl Wechselberg (PDS)/Klaus Lederer (PDS)
    Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 304
    Donnerstag, 9. Juni 2005, 18 Uhr
    „Wirtschaft und Transparenz – Optionen einer Veränderung von Unternehmenspolitiken durch öffentliche Kritik und Kontrolle“
    Geplantes Podium:
    - Benjamin Hoff (PDS),
    - Prof. Rudolf Hickel (IAW Bremen),
    - Prof. Rainer Rilling (RLS/PPG),
    - N.N. (FAZ oder FTD)
    Moderation: Dr. Klaus Lederer
    Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 304
    Freitag, 10. Juni 2005, 10-16 Uhr
    Workshop: „Gibt es eine linke Wirtschaftspolitik auf Landesebene?“
    Begrüßung: Prof. Dr. Dieter Klein
    Geplante Gäste u.a.:
    - Harald Wolf (Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen)
    - Michael Schlecht (ver.di)
    - Dieter Scholz (Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg)
    - Dr. Dagmar Pohle (Bezirksstadträtin Marzahn)
    Moderation: Benjamin Hoff, Stefan Liebich
    Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 304
    Interessante Veranstaltungsreihe zur Berliner Politik

    Von den Veranstaltern: “In monatlichen Veranstaltungen und Workshops wollen wir uns unterschiedlichen Aspekten linker Politik widmen, die in der Tagespolitik vielfach unterzugehen drohen. Die Reihe ist ein Kooperationsprojekt der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der PDS-nahen Landesstiftung “Helle Panke”, der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie des Kommunalpolitischen Forums. “

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  • PDS Sachsen
    PDS Sachsen
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen
    “Studiengebühren wirken ganz klar sozial selektiv und setzen das hochselektive Schulsystem Deutschlands bzw. Sachsens fort”, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion Heike Werner vor mehr als 8000 Studentinnen und Studenten aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 3. Februar in Leipzig.
    Die Studentinnen und Studenten in Leipzig demonstrierten gegen jede Form von Studiengebühren und gegen die Stoßrichtung der derzeitigen Bildungs- und Hochschulreform, die besonders den sozial Schwächeren den Zugang zu den Universitäten erschweren wird. “Hochschulbildung, geistes- wie naturwissenschaftliche, gehört im 21. Jahrhundert zur Allgemeinbildung. Wir sind der Auffassung, dass der Zugang zu Hochschulen nicht erschwert, sondern das jeder Mensch grundsätzlich ein Recht auf Hochschulbildung hat. Deshalb müssen Barrieren gesenkt und nicht erhöht werden”, forderte Werner.
    “Niemand bestreitet die Reformbedürftigkeit der Hochschulen und Universitäten”, ergänzte der Koordinator zur Re-Aktivierung der PDS-Hochschulgruppen, Andreas Röding, Student der Politikwissenschaften an der Universität Leipzig. “Doch anstatt Bildung als Chance zu sehen, wird sie dem Altar der maximalen Verwertbarkeit geopfert. Und die Groschen der Studierenden wandern in die bankrotten Haushalte der Länder! Darüber hinaus wird die Einschränkung des Hochschulzugangs durch stetig abnehmende Hochschulinvestitionen der öffentlichen Hand, die zur Einschränkung von Studienplätzen und damit zur Verschlechterung von Studienbedingungen beitragen, verstärkt! Die PDS Sachsen unterstützt alle Aktivitäten der Studierenden in diesem Jahr und fordert allen Bereichen der Bildung, inklusive der Schulen, der Kindergärten, der VHS, Bildungsträger u.a., ihren hohen gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend die notwendigen finanziellen Mittel einzuräumen. Ein Studium muss auch weiterhin unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sein.”
    Hochschulen Finanzrahmen ihrem gesellschaftlichen Stellenwert entsprechend einräumen

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  • LAG Wissenschaftspolitik Berlin
    LAG Wissenschaftspolitik Berlin
    Die neue Website ist online
    Auch die LAG Wissenschaftspolitik hat nun eine eigene Website, wo Informationen über unsere bisherigen Aktivitäten in Berlin und weiterführende Links zu finden sind.Zur Seite HIER
    Die neue Website ist online

    Auch die LAG Wissenschaftspolitik hat nun eine eigene Website, wo Informationen über unsere bisherigen Aktivitäten in Berlin und weiterführende Links zu finden sind.Zur Seite HIER

  • NEUN BEMERKUNGEN ZUM WELTSOZIALFORUM
    NEUN BEMERKUNGEN ZUM WELTSOZIALFORUM
    Von Rainer Rilling
    Rainer Rilling zieht eine (eigentlich unmögliche) Zwischenbilanz des Forums, denn “Alles muss unter diesem Vorbehalt der krassen Unübersichtlichkeit stehen”
    Fotos und mehr zum Welstsozialforum in Porto Alegre auf der Seite der Rosa-Luxemburg-Stiftung www.rosalux.de
    1
    Bei gefühlten 40 Grad lässt sich schwer sagen, woran es einer Veranstaltung dieser Art fehlt. Oder warum und wie sie funktioniert. Auch wer sich die Füße Wund läuft, dem Papier nachjagt, sich in ungeahnte Sprachwirrnisse hineinbegibt und kein Nacht ohne ausführlichste Kommunikationsversuche verstreichen lässt – der und die hat dennoch keine Chance, eine einigermaßen zuverlässige Beurteilung zustande zu bringen, was denn da geschah und geschieht in Porto Alegre – alles muss unter diesem Vorbehalt der krassen Unübersichtlichkeit stehen. Sie wird durch die professionelle Nachrichtenverarbeitung der Journaille nur langsam konterkariert – auch sie hat keinen Überblick, sondern schlägt nur Schneisen meist nach den autoritativen und reputierten Quellen, die aus der Hierarchie des Forums und seinen well known global and local heroes lanciert werden. Wer will auch mit einem Programm fertig werden, das die Sonntagsausgabe der New York Times bei weitem hinter sich lässt – ohne Werbung übrigens.
    2
    Also: ich zweifle daran, dass das Forum an politisch-ideologischer Autonomie verloren hat. Es ist weiter zu groß, zu demokratisch  und aktiv plural, um von einem hegemonialen Projekt bestimmt zu werden – schon gar nicht von einem sozialdemokratischen. Es scheint, als ob diese Strömung zumindest schwach repräsentiert ist. Die PT, die politisch und visuell das letzte Forum sehr stark prägte, hat stark an Präsenz verloren, die kritische Auseinandersetzung mit ihr hat gewonnen. Auch die CUT – im Unterschied zur MST – war weitaus weniger präsent. Die Kämpfe in anderen lateinamerikanischen Staaten rückten in den Vordergrund. Die RLS organisierte substantiell  an einem riesigen Podium  zur Frage des Wassers mit, um das in vielen lateinamerikanischen Ländern heftig gekämpft wird. Chavez, der vor zwei Jahren gleichsam durch den Hintereingang ins Forum gebracht wurde, übernimmt nun die Heroenrolle in der zentralen sonntäglichen Abschlussveranstaltung in eben jenem Giganthino – Stadion, in dem zu Beginn Lula und vor zwei Jahren zum Abschluss Chomsky und Roy sprachen. Eine bemerkenswerte Veränderung.
    3
    Sicher – wo vielleicht 150 000 Menschen sind, ist die Chance, vor leeren Stühlen zu predigen, relativ gering. Irgendwie bleibt überall eine Mindestmenge hängen, die dann häufig auch eben interessiert ist. Und der Raum des Forums ist wirklich offen, eine riesige Kultur-und Kommunikationsmaschine, die fünf Tage nicht aufhört zu laufen, zu schreien, zu werben, zu argumentieren, zu predigen. Das ist auch eine große Hörmaschine. Eine Schreibmaschine. Eine Sammelmaschine. Aber die Lautstärke und die Technik sind ungleich verteilt. Prominente haben große Säle und Groupies und kommen selten freiwillig in kleine Säle und stellen sich an. Sie haben Lautsprecher und verjagen nicht selten ihre Umgebung. Sie haben meistens lebendige Übersetzungsvehikel zur Hand – bei anderen ist oft genug ausgeschlossen, wer nicht spanisch kann. Und sage keiner, sie könnten nicht reden, diese Bewegungsstars – sie sind meistens deshalb welche geworden, man muss nicht nur das Richtige sagen, man muss es auch richtig sagen können.
    4
    Wer an den Zelten vorbeiläuft, hört in vier von fünf Männerstimmen. Wer hineingeht und schaut sich die Podien an, sieht: das war kein Irrtum. Das war schon anders – vor allem in Mumbai. Übrigens war das bei der RLS ein bisschen anders, aber nicht sonderlich.
    5
    Der Mainstream ist: die Stimmen sind bei weitem zu häufig aufs peinsamste nach Nationalstaaten geordnet. Die Staatsangehörigkeit bestimmt massiv mit, wie die prominenten Podien verteilt werden. Der RLS ist es passiert, dass sich der deutsche Diskutant, der übrigens flott spanisch spricht, unversehens einer unabgesprochenen Front von fünf Brasilianern gegenübersah, die dann auch über eine brasilianische Kampagne sprachen. Das Thema war allerdings Kapitalverkehrskontrollen, was irgendwie doch was Internationales an sich hat, weshalb er den Weg hierher genommen hat.
    6
    Ohne Staat kein Forum – er hat den Löwenanteil des Geldes bereitgestellt und verarbeitet die Raumfrage. Ein Projekt wäre allerdings: mal auszurechnen, welchen Marktpreis die öffentlichen und ehrenamtlichen SERVICES auf und vor diesem Forum haben. Das ginge mit Sicherheit in die Dutzende und Aberdutzende von Millionen. So viel zum Thema Privatisierung. Kleingewerbetreibende gab’s freilich en masse – bestimmt mehr als 5000.
    7
    Ohne Übersetzung kein Forum. Die Bewertung der Übersetzungsleistungen ist bei weitem zu gering. Wer nicht in die Weltsprachen kommt, ist nicht angeschlossen – nicht nur an den hegemonialen Müll, sondern auch an zahllose hochproduktive Debatten, gerade der Linken. Die spanisch sprechende Linke hat eine intellektuelle Hochzeit – die deutsche ist daran kaum anschlussfähig. Aber deren Interesse an dem, was in Deutschland geschieht, ist durchaus vorhanden – zu sehen etwa an der Veranstaltung der RLS zu Rosa Luxemburg oder zur Enteignungsökonomie.
    8
    Auffällig war: die radikale Rechte war kaum ein Thema. Man könnte glauben, Faschismus, Nazismus, rechtspopulistische und völkische Bewegungen interessieren nicht (mehr) auf dem Forum. Hier entwickelt sich ein großes Problem. Und nachdem die letzten Foren stark geprägt waren vom Krieg, gehörten dieses Mal Veranstaltungen zu substantiellen Themen wie militärische Forschung, Kriegsfolgen in Vietnam oder dem Irak oder zu Rüstungskonversion deutlich zu Kategorie der betrüblich ausgezehrten Unternehmen. Übrigens ist das Forum auch kein Ort, über die Eliten, herrschenden Klassen, unser aller Bourgeoisie und deren strategische Projekte nachzudenken. Aber das ist auch auf der Linken insgesamt üblich.
    9
    Trotzdem: das Forum und seine Bewegungen sind eigentlich die größte internationale oder transnationale Produktivkraft der Linken in der Gegenwart.

    Von Rainer Rilling

    Rainer Rilling zieht eine (eigentlich unmögliche) Zwischenbilanz des Forums, denn “Alles muss unter diesem Vorbehalt der krassen Unübersichtlichkeit stehen”

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  • Tanz der Sprache
    Nicht über Portugal – aber über Brasilien
    Andreas Trunschke über seinen vierten Seminartag auf dem WSF: “Sprache verbindet. Mich schließt sie diesmal aus, da zwei interessante Seminare für mich verloren sind, weil sie wieder nur auf Portugiesisch stattfinden…
    Das ist ärgerlich, zumal es um sehr interessante Fragen geht. Wie organisiert man den Bürgerhaushalt in verschiedenen Orten der Welt praktisch? Und wie geht es mit dem Bürgerhaushalt in Porto Alegre selbst weiter, nachdem die Regierung der PT – der Partei der Arbeiter, die dieses Modell erfunden hatte – abgewählt wurde? Mich trifft dieses Sprachproblem besonders häufig, denn die Sprache der Partizipation ist Portugiesisch. Vielleicht ein Ausdruck dafür, dass der Norden in dieser Frage weit zurückgeblieben ist. Deutschland lässt sich höchstens und mit viel Augenzudrücken als Schwellenland der Partizipation bezeichnen. Und die entwickelte Partizipationsnation Brasilien verhält sich uns gegenüber, wie es gegenüber Zurückgebliebenen häufig geht: Wer mitreden will, soll es gefälligst in der Sprache der Überlegenen tun. Manchmal fragen sie noch höflich an, ob jemand nicht Portugiesisch kann – auf Portugiesisch. Also Portugiesisch lernen?
    Umso überraschter erlebe ich, wie ein junger Amerikaner eine der zwei auf dem Forum anwesenden Kambodschanerinnen dolmetscht. Die kleine Frau berichtet in leisen Worten, wie die Lebensgrundlage ihrer Gemeinschaft zerstört wird. Sie hatten ungenutztes Land besetzt, um das zum Leben Nötigste anzubauen. Jetzt soll dort ein internationaler Flughafen entstehen und plötzlich ist ihr Land wertvoll und unerreichbar für die Armen. Was interessiert noch, wovon sie leben? Die Folge sind erste Selbstmorde. Auf demselben „Weltforum der Würde“ spricht Joãn Pedro Stedile, der unauffällig charismatische Führer der brasilianischen Bewegung der Landlosen MST. In das überfüllte Zelt passen plötzlich noch mehr Menschen. Stedile spricht klar, unaufgeregt und offenbar voller Humor. Redner und Zuhörer verschmelzen in einer Weise, die auch mich bewegt, obwohl ich kaum ein Wort verstehe. Ich lasse die reine Melodie seiner Sprache auf mich wirken und applaudiere am Ende stehend wie alle anderen. Stedile hat mir das Gefühl vermittelt dazuzugehören, ohne sich selbst, wie es sonst so häufig vorkommt, zu erheben. Ich fühle unsere Lust, unsere Lebensfreude, unseren Humor und das gute Gefühl, für die richtige Sache gemeinsam mit anderen zu streiten.
    Ein ebensolches Vergnügen ist es, Hillary Wainright zuzuhören. Die lebhafte Engländerin nennt Vorteile der Partizipation für die Demokratie. Dadurch, dass die Menschen ständig einbezogen werden und nicht nur bei Wahlen oder Volksabstimmungen, bekommt ihre Stimme wieder Gewicht. Sie werden unabhängiger von den Verwaltungen. Durch die Partizipation wird das praktische Wissen der einfachen Menschen wieder für politische Entscheidungen nutzbar. Mag der Schuster auch am besten wissen, wie man einen Schuh repariert, der Schuhbesitzer weiß am besten, wo er drückt. Schließlich gibt die partizipative Demokratie linken Regierungen die Kraft, dem Druck der großen Konzerne und der vorgefundenen Verhältnisse zu widerstehen. Wie nötig das ist, kann man in Brasilien an dem Präsidenten Lula oder an der PDS in Berlin studieren.
    Eine Veranstaltung wie das Weltsozialforum lebt von den Dolmetschern. Diese leisten unglaubliches. Nicht nur, dass sie ohne Geld arbeiten, sie tun dies bei großer Hitze, die in ihren kleinen Kabinen noch unerträglicher sein muss. Der Unterschied zu den Temperaturen zu Hause nähert sich 50 Grad. Selbst die Wasserverkäufer sind leiser geworden, aber sie brauchen ihre Produkte auch nicht mehr anzupreisen, wir strömen ihnen nur so zu. Gleichzeitig gibt es Menschen, die tanzen, trommeln und singen. Es gibt sie an unzähligen Stellen auf der kilometerlangen Strecke des Treffens. Das Forum ist nicht nur Kongress, sondern ebenso Kulturfestival. Verlorene Seminare geben mir die Chance, die mal sanfte, mal beklemmende, immer eindringliche Sprache der Kultur auf mich wirken zu lassen.
    www.rosalux.de

    Nicht über Portugal – aber über Brasilien

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  • Der Narr – O bobo

    Letztens erhielt ich diese schöne Geschichte von einem Freund aus Portugal per mail. Ich halte es für eine kleine Anleitung zum Glücklichsein. Da ich sie sehr mag, habe ich sie gleich auch ins Deutsche übersetzt.

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  • Música
    Artistas de Portugal

    Portugal hat eine fantastische Musikszene. Leider sind die meisten Künstler hier nicht bekannt. Insofern will ich hier einen – kleinen – Beitrag leisten, um die Musik etwas bekannter zu machen. Und wenn Ihr dann mal in Portugal sein solltet, könnt Ihr Euch sie ja anhören.

  • Lisboa
    Lisboa
    Leider ist die Seite zur Zeit nur auf portugiesisch verfügbar, aber die Adressen können ja trotzdem hilfreich sein.
    Für alle, die mal nach Lissabon fahren wollen und noch keine Ahnung von der Stadt haben, habe ich hier ein paar Tips – Museen, Restaurants, Pensionen, Bars, Clubs, schöne Orte, Theater usw.

    Leider ist die Seite zur Zeit nur auf portugiesisch verfügbar, aber die Adressen können ja trotzdem hilfreich sein.

    Für alle, die mal nach Lissabon fahren wollen und noch keine Ahnung von der Stadt haben, habe ich hier ein paar Tips – Museen, Restaurants, Pensionen, Bars, Clubs, schöne Orte, Theater usw.

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  • BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    BAG Wissenschafts- und Hochschulpolitik
    Selbstdarstellung
    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik ist der Zusammenschluss von InteressentInnen und Mitgliedern der PDS unabhängig von Funktion bzw. Mandat, die sich für Wissenschafts- und Hochschulpolitik sowie Forschungs- und Technologiepolitik interessieren oder in diesem Bereich tätig sind.
    In der BAG finden konzeptionelle Debatten zwischen der Bundes- und Landesebene statt. Sie versteht sich als Scharnier zwischen der PDS und gesellschaftlicher Öffentlichkeit. Zugleich ist sie die pressure-group, die innerhalb der PDS für die Bedeutung von Wissenschafts- und Forschungspolitik steht. Die BAG arbeitet mit Gewerkschaften, insbesondere dem Fachbereich 5 von ver.di und dem Fachbereich Wissenschaft der GEW, Hochschulverbänden und –organisationen sowie Studierendengruppen und ihren Vertretungen zusammen. Es ist geplant, wissenschaftspolitische Arbeitsgemeinschaften in den Landesverbänden zu gründen. Bislang existiert eine solche LAG Wissenschaftspolitik nur in Berlin.
    Netzwerk der PDS-Hochschulgruppen
    Die Hochschulgruppen der PDS bzw. die PDS-Mitglieder in linken Hochschulgruppen haben sich im PDS-Hochschulgruppennetzwerk zusammengeschlossen, das ein Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft darstellt. Zur Zeit existieren 12 PDS-Hochschulgruppen im gesamten Bundesgebiet.
    Arbeitsweise und Themen
    Die BAG trifft sich zweimal im Jahr zu Plenarsitzungen, die als Frühjahrs- und Herbsttagungen durchgeführt werden. Das Hochschulgruppennetzwerk trifft sich im Rahmen der BAG-Sitzungen bzw. bei Gelegenheiten wie dem PDS-Bundesjugendtreffen.
    Die BAG setzt sich intensiv mit Fragen von Hochschulentwicklung im Spannungsverhältnis von Privatisierung und Öffentlichkeit auseinander. Dazu gehören Aspekte wie Studienfinanzierung, Hochschulfinanzierung und –entwicklung sowie GATS. Wir begleiten die Verhandlungen um die Entwicklung eines Wissenschaftstarifvertrages und werden ggf. mit der AG Betrieb und Gewerkschaft zu diesem Thema zusammenzuarbeiten und ein entsprechendes Material herauszubringen. Das Hochschulgruppennetzwerk setzt sich zur Zeit grundsätzlich mit dem System der Studienfinanzierung auseinander. Weitere Themen, insbesondere mit Blick auf die Bundestagswahlen 2006 werden zur Zeit erarbeitet.
    Koordination und Kontakt
    Die BAG wird geleitet von einer Koordinationsgruppe, bestehend aus:
    • Anja Stiedenroth (Halle/Saale, Mitglied des Parteivorstandes)
    • Jan Korte (Hannover, Hochschulgruppennetzwerk)
    • Benjamin Hoff (Berlin, Koordination der wissenschaftspolitischen SprecherInnen der Landtage).
    Im Parteirat ist die BAG mit einem Mitglied vertreten
    • Jörn Leidecker (Hannover)
    • Andreas Keller (Berlin, LAG Wissenschaftspolitik) – Stellvertreter.
    und zum Bundesparteitag entsendet sie zwei Delegierte.
    Selbstdarstellung

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik ist der Zusammenschluss von InteressentInnen und Mitgliedern der PDS unabhängig von Funktion bzw. Mandat, die sich für Wissenschafts- und Hochschulpolitik sowie Forschungs- und Technologiepolitik interessieren oder in diesem Bereich tätig sind.

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