- Ein Traum in “Klett und Flausch”
Umsetzung der Kennzeichnungspflicht der Polizei in Berlin
Es ist ein Anfang. Angesichts der bundesweiten Lage ist Berlin das erste Bundesland, was eine verpflichtende Kennzeichnung von Polizist_innen per Gesetz zum 1. Januar 2011 eingeführt hat. Soweit so gut. Mit der Umsetzung dauerte es dann noch – bis Ende Juli 2011 und sie ist noch nicht abgeschlossen.
Es bleibt bei den Schildchen, auf denen entweder der Name oder eine fünfstellige Nummer steht, welches entweder mit einer Lederlasche oder mit Klett befestigt wird. Meine Kritik dazu habe ich » schon vor einiger Zeit kundgetan. Dass die » Art und Weise der Umsetzung Möglichkeiten der Manipulation zulässt, griff die taz auf und verwies auf den Austausch der Schildchen unter Polizist_innen (Nichttragen bedeutet ein Dienstvergehen).
Es sind ausgerechnet die Einsatzhundertschaften, die noch auf ihre Schildchen warten dürfen. Es sind nicht selten auch die Polizist_innen, denen unverhältnismäßige Übergriffe – im “Eifer des Gefechts” – vorgeworfen wird. Die Begründung laut » taz:
“Länger müssen die Einsatzhundertschaften warten. Der Hersteller habe mit den speziellen “Stoffschildern mit Klett und Flausch” erheblichen Aufwand, sagte der Polizeisprecher.”
- “Mehr Verantwortung bei der Polizei”
“Mehr Verantwortung bei der Polizei”Polizeigewalt und KennzeichnungspflichtEin Sache über die ich gerne schreiben wollte und mir im Laufe des Sommers fast durchgerutscht wäre: Ein konkreter Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt und die von Amnesty International gestartete Kampagne “Mehr Verantwortung bei der Polizei”.Anlass war ein Bericht in der » Berliner Zeitung vom 10. Juli 2010 zu einem Fall, der sich bereits 2006 ereignete. Hier wurde ein junger Mann im Rahmen eines Protestes gegen eine Nazidemonstration gewaltsam festgenommen. Er erlitt bei der Festnahme durch die Polizei Verletzungen (u.a. Schädelbasisbruch), die wohl bis heute ihre Spuren hinterlassen haben. Anschließend wurde er aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten verurteilt, nicht ohne jedoch sie vorher auch wegen Körperverletzung anzuzeigen. Das Verfahren gegen die Polizeibeamten wurde eingestellt.Weitere detailliertere Informationen:» “Von Polizisten misshandelt – Der Videobeweis” von Andreas Förster in der Berliner Zeitung vom 10. Juli 2010 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/302526/302527.php» Video von Leftvision mit den Bildern sowie einem Interview mit dem Anwalt Sebastian Scharmer http://www.leftvision.de/index.php?option=com_content&view=article&id=43:pual-b&catid=2:protest-und-bewegung&Itemid=6» Video zu Polizeigewalt in Berlin aufgetaucht (Update) auf gulli.com http://www.gulli.com/news/video-zu-polizeigewalt-in-berlin-aufgetaucht-2010-07-11» Videoaufnahmen einer mutmaßlichen Misshandlung eines Demonstranten auf amnestypolizei.dehttp://www.amnestypolizei.de/aktuell/paul-b-videoaufnahmen-einer-mutmasslichen-misshandlung-eines-demonstrantenEin nun » im Internet (zunächst bei indymedia, hier ein anderer Link) http://freundeskreis-videoclips.de/polizeigewalt-in-berlin-2006/ aufgetauchtes Video mit zahlreichen Beispielen von Übergriffen der Polizei belegt, dass es erhebliche Zweifel an den Aussagen der Polizeibeamten geben dürfte:“Sie hatten vor Gericht behauptet, er sei vermummt gewesen, habe einen Stein in der Hand gehabt und sich bei der Festnahme heftig gewehrt. Ganz anders also, als es auf dem Video zu sehen ist.”(» Berliner Zeitung vom 10. Juli 2010)Der junge Mann hat sich nun – nach vier Jahren! – dazu entschlossen, erneut die Polizei anzuzeigen – wegen Falschaussage. Mensch wird wohl abwarten müssen, inwiefern die Polizei in diesem Fall zur Rechenschaft gezogen wird, aber letztendlich wird es einer der wenigen Fälle sein, wo ein Opfer von Polizeigewalt überhaupt nach langer Zeit noch einmal den Mut aufbringt, sich dagegen zu wehren. Schlimm genug, dass es dafür Mut braucht…Nicht besonders hilfreich in diesem Kontext sind dann auch die Ausführungen des Richters in der Urteilsbegründung bezüglich der Polizeibeamten: “Das Gericht hielt sie für glaubwürdiger, weil sie keinen Grund hätten, so der Richter, die Unwahrheit zu sagen.” Aha. Und hier dann wohl auch Blabla. Im Übrigen ist das eine Formulierung, die in vielen, auch ganz anders gelagerten Verfahren immer wieder zum Tragen kommt.Dass es ausgerechnet » wieder einmal ein Video ist, dass erstens einen vermeintlichen Täter entlastet und zweitens Polizeigewalt darstellt, rechtfertigt nicht die Videoüberwachung von Demonstrationen, Protesten etc. durch die Polizei. Auch nicht, dass sich die Polizei manchmal auch gerne durch ihre eigenen Videos belastet.Die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamt_innen bleibt hier die einzige Alternative. Sie sind ebenso Beamt_innen wie eine Beamte in einem Bauamt oder in einer anderen Verwaltung: Die unterschreiben Bescheide ja auch nicht mit einem / , einer 3811 oder einem Quadrat (so oder so ähnlich sind bisher Berliner Polizeibeamtinnen gekennzeichnet, was aber lediglich etwas zu ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe aussagt), sondern mit ihrem Namen. Würde die in ihrem Bescheid beleidigend, drohend oder sonst ein strafrechtlich relevantes Verhalten zu Tage fördern oder einfach gar nur pampig werden, kann mensch sich beschweren und konkret dagegen vorgehen. Das ist bei Polizeibeamtinnen bisher nicht immer bzw. in unübersichtlichen Situationen kaum möglich. Eine Festnahme ist aber nix anderes als ein Bescheid: Ein Verwaltungsakt, eine Maßnahme des Staates gegenüber den Menschen.Das Thema “Polizeigewalt” wurde im Übrigen im Sommer auch in der Kampagne » “Mehr Verantwortung bei der Polizei” von Amnesty International (AI) http://www.amnestypolizei.de/ aufgegriffen. Ausgangspunkt dieser Kampagne ist ein » Bericht von AI,http://www.amnestypolizei.de/kampagne/bericht.html in welchemernstzunehmende Vorwürfe von mutmaßlicher Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte in Deutschlanddokumentiert werden.Auch der » Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein http://www.rav.de/start/ widmet sich in seinem letzten » Infobrief vom Juli 2010 http://www.rav.de/publikationen/infobriefe/infobrief-104-2010/ dem Thema “Polizei vor Gericht”.» Infobrief Nr. 104 /Juli 2010 als pdf-dateihttp://www.rav.de/fileadmin/user_upload/rav/Infobriefe/RAV_Infobrief___104.pdfAuf der Seite von AI fand ich übrigens dann auch eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins, der ebenfalls die individuelle Kennzeichnungspflicht fordert. http://www.amnestypolizei.de/aktuell/node/128
Polizeigewalt und Kennzeichnungspflicht
Nachtrag (22.10.2010): Die Wahlen in Berlin (Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)) wurden für den 18. September 2010 angesetzt.
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Nachtrag (22.9.2010): Körting, Innensenator und SPD, hat angekündigt die individuelle Kennzeichnungspflicht auch gegen die Personalvertretungen der Polizei durchzusetzen. Nein, es nicht Vorwahlkampf – es ist jetzt schon Wahlkampf . Ganz deutlich zu spüren an allen Ecken (Kommunalpolitik) und Enden (Landespolitik). PS: Für alle, die es was angeht: Am 4. September 2011 sind Kommunal- und Abgeordnetenhauswahlen.
Wann und wie das mit mit der Kennzeichnungspflicht passieren wird, ist unklar. Und man hat mich dann clevererweise auf den potentiellen Jackentausch unter der Polizei hingewiesen, was dann eine eineindeutige Zuordnung von Straftaten nicht mehr zuließe – es geht, nach den bisherigen Plänen, noch viel einfacher: Das mit Klett befestigte Schildchen mit Namen und Dienstnummern tauschen. Aber hier möchte ja niemand verschwörungstheoretisch drauf sein…
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Ein Sache über die ich gerne schreiben wollte und mir im Laufe des Sommers fast durchgerutscht wäre: Ein konkreter Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt und die von Amnesty International gestartete Kampagne “Mehr Verantwortung bei der Polizei”.
Anlass war ein Bericht in der » Berliner Zeitung vom 10. Juli 2010 zu einem Fall, der sich bereits 2006 ereignete. Hier wurde ein junger Mann im Rahmen eines Protestes gegen eine Nazidemonstration gewaltsam festgenommen. Er erlitt bei der Festnahme durch die Polizei Verletzungen (u.a. Schädelbasisbruch), die wohl bis heute ihre Spuren hinterlassen haben. Anschließend wurde er aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten verurteilt, nicht ohne jedoch sie vorher auch wegen Körperverletzung anzuzeigen. Das Verfahren gegen die Polizeibeamten wurde eingestellt.
Weitere detailliertere Informationen:
» Video von Leftvision mit den Bildern sowie einem Interview mit dem Anwalt Sebastian Scharmer
» Video zu Polizeigewalt in Berlin aufgetaucht (Update) auf gulli.com
» Videoaufnahmen einer mutmaßlichen Misshandlung eines Demonstranten auf amnestypolizei.de
Ein nun » im Internet (zunächst bei indymedia, hier ein anderer Link) aufgetauchtes Video mit zahlreichen Beispielen von Übergriffen der Polizei belegt, dass es erhebliche Zweifel an den Aussagen der Polizeibeamten geben dürfte:
“Sie hatten vor Gericht behauptet, er sei vermummt gewesen, habe einen Stein in der Hand gehabt und sich bei der Festnahme heftig gewehrt. Ganz anders also, als es auf dem Video zu sehen ist.”
Der junge Mann hat sich nun – nach vier Jahren! – dazu entschlossen, erneut die Polizei anzuzeigen – wegen Falschaussage. Mensch wird wohl abwarten müssen, inwiefern die Polizei in diesem Fall zur Rechenschaft gezogen wird, aber letztendlich wird es einer der wenigen Fälle sein, wo ein Opfer von Polizeigewalt überhaupt nach langer Zeit noch einmal den Mut aufbringt, sich dagegen zu wehren. Schlimm genug, dass es dafür Mut braucht…