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  • Studienkonten
    Studienkonten
    Umfangreiche Stellungnahme der LAG Wissenschaftspolitik
    1. Das Grundmodell und seine Annahmen
    Der Wissenschaftssenator hat ein Modell der Studienkonten bzw. Studiengutscheine vorgeschlagen.
    Folgende Annahmen sind zentral:
    - Effizienz- und Qualitaetsdefizite im Bereich Lehre durch mangelnde Antriebskraft von Hochschulen und Studierenden
    - Hohe gesellschaftliche Belastung durch “Langzeit- und Scheinstudierende”
    - Mehr Wettbewerb – mehr Effizienz.
    - Studentische Nachfrage nach Lehrveranstaltungen – entscheidender Indikator fuer Qualitaet.
    Diese Konten funktionieren wie Bankkonten. Die Waehrung dieser Konten sind Kreditpunkte (credit points), eine Einheit, die dem European Credit Transfer System (ECTS) entnommen ist. In dieser Einheit wird eigentlich der Arbeitsaufwand pro Lehrveranstaltung gemessen. Im Kontenmodell werden auf der Basis dieser Einheit jedoch die aktuellen (!) Zuschuesse an die  Hochschulen fuer die Lehre umgerechnet. Das heisst, dass ein Kreditpunkt einen bestimmten Geldwert bekommt und das Studium somit prinzipiell kostenpflichtig wird. Auf Seiten der Studierenden wird die individuelle Inanspruchnahme von Hochschulleistungen ueber das Konto abgebucht. Das heisst, jeder eingeschriebene Student hat ein Konto, von dem diese Kreditpunkte abgebucht werden, sobald er eine Lehrveranstaltung besucht. Der Geldwert der abgebuchten Punkte wird dann den Hochschulen als Zuschuss gezahlt.
    Die Einfuehrung eines solchen Systems hat die Schaffung eines Markt- und Wettbewerbsmechanismus im Hochschulbereich zum Ziel. Die Studierenden als Nachfrager von Lehrangeboten sollen zu Kunden werden, die Hochschulen zu nachfrageorientierten Anbietern. Gleichzeitig ist ein genaues betriebswirtschaftliches Controlling des Lehrbetriebs moeglich, da jede Lehrleistung oekonomisch quantifizierbar wird.
    Mit wie viel Kreditpunkten das Studienkonto zu Beginn ausgestattet wird, ist eine politisch zu entscheidende Frage. Es kann etwa unendlich oder auch mit null Kreditpunkten ausgestattet werden. Im zweiten Extremfall muessten die Studierenden das Konto ueber Gebuehren erst auffuellen, bevor sie studieren koennen. Das jetzt diskutierte Modell liegt in der Mitte dieser beiden Optionen und moechte den Studierenden 120% eines Regelstudiums “vorschiessen”. Theoretisch ist auch eine Einloesung des Guthabens bei privaten Anbietern denkbar.
    2. Erreicht das Kontenmodell die selbst gesteckten Ziele? Sind diese Ziele politisch sinnvoll?
    Die vom Senator intendierte Wirkung des Kontenmodells sei mit vier Punkten kurz umrissen:
    a. Anhalten zu “oekonomischem”, d.h. zu sparsamem Umgang mit Lehrangeboten der Hochschulen
    b. das Aussieben von Langzeit- und Scheinstudierenden
    c. die Verbesserung der Qualitaet des Studienangebotes
    d. Erleichterung eines Laenderfinanzausgleichs im Hochschulbereich
    e. die Sicherung der Studiengebuehrenfreiheit des Erststudiums fuer einem bestimmten Zeitraum (Regelstudium+x)
    Wir halten den Ansatz des Modell sowohl hinsichtlich seiner Zielstellung als auch in seiner Wirkung fuer kontraproduktiv.
    a.) oekonomischer Umgang der Studierenden mit Lehrangeboten: Dass Studierende mehr Lehrleistungen in Anspruch nehmen, als sie laut Studienordnung fuer einen Abschluss benoetigen, kann mehrere Ursachen haben:
    - Wiederholung von Leistungsnachweisen oder Pruefungen
    - Fehlentscheidungen bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen
    - Studienfachwechsel
    - Interesse an zusaetzlichen ueber das Pflichtpensum hinaus gehenden Lehrveranstaltungen
    Die ersten beiden Punkte sind unerwuenscht. Auf den ersten Punkt hat das Kontenmodell nur auf der “Anbieterseite” Einfluss. Die Hochschule ist dann aus oekonomischen Gruenden daran interessiert, moeglichst viele Studierende erfolgreich durch eine Lehrveranstaltung zu bringen. Dies fuehrt im Extremfall dazu, dass keine Studierenden mehr durch Pruefungen fallen und das Leistungsniveau bei gleichzeitiger Nachfragesteigerung sinkt. Auf der Studierendenseite hat das Modell fuer diesen Punkt keinen Einfluss. Es sei denn man geht davon aus, dass es bei den jetzt Studierenden an Motivation mangelt, der es durch oekonomischen Druck nachzuhelfen gelte. Die hohen Durchfallquoten einiger Lehrveranstaltungen sind jedoch im Hinblick auf eine moegliche Demotivation der Studierenden und als Hinweis auf die Qualitaet der Lehre ein problematisches Signal des Lehrbetriebs, dass es ueber Massnahmen der Studienreform anzugehen gilt.
    Auch auf den zweiten Punkt hat das Studienkontenmodell kaum Einfluss, wenn man davon ausgeht, dass Studierende auch heute bereits ueber die Faehigkeit verfuegen, sich ueber die entsprechenden Studienordnungen zu informieren. Ein ausdifferenziertes System von Studienberatungen steht ihnen dabei zur Seite. Dieser Punkt duerfte quantitativ vernachlaessigbar sein.
    Studienfachwechsel werden sich in der Vielfalt der Faecher und Studiengaenge kaum vermeiden lassen. Es ist anstrebenswert, dass Studierende den Studiengang waehlen, der ihnen am meisten zusagt und in dem sie die hoechsten Leistungen bringen. Das ist auch der Fall, wenn das Studium bereits begonnen wurde. Eine Beschneidung der Studienmoeglichkeit kann dazu fuehren, dass Studierende ihre Fehlentscheidung nicht revidieren, obwohl sie lieber etwas anderes studiert haetten. Wir halten es fuer sinnvoller, in einer Orientierungsphase sowie mit Beratungs- und Mentorenprogrammen Fehlentscheidungen zu minimieren.
    Der vierte Punkt der erhoehten Inanspruchnahme von Studienangeboten ist aeusserst wuenschenswert. Ein individuelles Interesse an den Studieninhalten und interdisziplinaeres Studieren sind der beste Garant fuer ein erfolgreiches Studium. Ein solches Studierverhalten wird durch das Studienkontenmodell in voellig unsinniger Weise beschnitten. Es setzt eine Verknappung von Bildungsangeboten durch, die erzieherisch wirken soll und dem verfassungsgemaessen Anspruch auf freien Zugang zu oeffentlichen Bildungseinrichtungen zuwiderlaeuft.
    b.) “Langzeitstudierende”: Die Diskussion um so genannte Langzeitstudierende halten wir fuer eine klassische Suendenbockdebatte, die das Problem der innerhochschulischen Zustaende sowie das Problem der sozialen Situation von Studierenden mit dem Hinweis auf deren mangelnde Motivation zu individualisieren versucht. Im vorigen Punkt haben wir gezeigt, warum Studierende mehr Lehrveranstaltungen in Anspruch nehmen. In diesem Punkt geht es darum, dass Menschen laenger als es die Regelstudienzeit vorsieht an Hochschulen eingeschrieben sind. Dieses kann mehrere Gruende haben:
    -Erwerbsarbeit
    -Kindererziehung
    -deutlich erhoehte Inanspruchnahme von Lehrangeboten
    -schlechte Studienbedingungen
    -finanzielle Vorteile durch Studierendenstatus
    Die ersten beiden Punkte duerften aus politischer Sicht nicht zu kritisieren sein. Der dritte Punkt ist bereits oben behandelt worden.
    Das vierte Problem, das der schlechten Studienbedingungen, geht das Modell zwar an, es verlaesst sich aber hier vollends auf den Marktmechanismus. Das bedeutet, dass die Hochschulen mit der Aufgabe des Aufbrechens schlecht organisierter Strukturen sich selbst ueberlassen bleiben und das unter massivem oekonomischen Druck. Denn es bleibt die Frage, ob eine Verbesserung der Studienbedingungen und Ablaeufe unter dem Zustand drastischer Unterfinanzierung und mangelnder Planungssicherheit ueberhaupt machbar ist. An dieser Stelle mit Repression gegen die Studierenden zu reagieren, ist sicher der falsche Weg.
    Das Kontenmodell des Wissenschaftssenators bezieht sich stark auf den letzten der o.g. Aspekte, auf die so genannten “Scheinstudierenden.” Die das Gemeinwesen belastenden Verguenstigungen fuer Studierende sind schnell aufgezaehlt: niedrigere Sozialversicherungsbeitraege im Niedriglohnbereich, Verguenstigung bei Kultureinrichtungen und das Semesterticket.
    Dagegen stehen Zahlungen, die Studierende zu leisten haben: Rueckmeldegebuehr, Beitraege zur Studierendenschaft und Studentenwerksbeitraege, die bei laengerem Studium deutlich ansteigen.
    Die Zahl derjenigen, die nur aus finanziellen Gruenden eingeschrieben sind, duerfte niedrig sein, da der Vorteil gering ist. Die Hochschulen haben zum grossen Teil bereits eigene Massnahmen gegen “Scheinstudierende” getroffen. Diese muessen Leistungen nachweisen und werden, falls sie das nicht koennen, exmatrikuliert. Das buerokratische Studienkontenmodell ist fuer die Loesung dieses Problems nicht noetig. Es ermoeglicht im Gegenteil Zahlungskraeftigen den Kauf des Studierendenstatus.
    c.) qualitative Verbesserung des Studienangebots: Das Kontenmodell will eine Marktsituation erzeugen. Die Studierenden sollen nach der Qualitaet der Lehrveranstaltungen entscheiden, welche sie belegen. Die Hochschule und die jeweiligen Fachbereiche haben dann den finanziellen Anreiz, moeglichst viele Studierende anzuwerben. Idee des Modells ist, dadurch mehr Qualitaet zu erzeugen und das Faecherspektrum bzw. die Kapazitaeten auf die Interessen der Studierenden auszurichten.
    Dieses Marktmodell funktioniert aus mehreren Gruenden nicht: Junge Menschen haben in der derzeitigen Situation der drastischen Unterfinanzierung nur wenig freie Entscheidung, wo sie welches Fach studieren. Wenn sie dann eingeschrieben sind, koennen sie auf Grund der Studienordnungen nur selten entscheiden, bei welchem Dozenten sie welche Veranstaltung belegen. Dieses Problem wird durch die Umstellung auf Bachelor/Master Studiengaenge und die damit einhergehende Verschulung noch einmal stark verschaerft. Hinzu kommt, dass Studierende erst nach der Lehrveranstaltung die Qualitaet derselben beurteilen koennen. Die Vergabe von ECTS-credits orientiert sich nicht an der von der Hochschule erbrachten Lehrleistung, sondern an der studentischen Arbeitsbelastung (workload), die mit einer bestimmten Lehrveranstaltung
    oder einem bestimmten Studienmodul verbunden ist. Eine Verkuepfung von ECTS mit Studienkonten haette zur Folge, dass Studierende, die lehrextensive Angebote mit einem hohen Anteil an Selbststudium nutzen (Vorlesungen, Projektarbeiten), ihr Studienkonto schneller aufbrauchen als Studierende, die lehrintensive Angebote mit einem hohen Betreuungsaufwand (Seminare, Praktika) in Anspruch nehmen. Im Ergebnis wuerde das ECTS durch die Verknuepfung mit Studienkonten buchstaeblich diskreditiert. Die Qualitaet der Lehre wuerde auch gesenkt, weil die Hochschulen eine Kosten-Nutzen-Rechnung in den Mittelpunkt ihrer Lehrplanung stellen und grosse und betreuungsarme Lehrformen eine deutlich hoehere “Effizienz” im Modell haben als kleinere und betreuungsintensive.
    Eine Verteilung von Mitteln nach der Inanspruchnahme von Lehrveranstaltungen durch Studierende macht auch deswegen keinen Sinn, weil es Lehrveranstaltungen und Faecher gibt, die von hoher Qualitaet sind, aber nur einen kleinen Kreis von Studierenden ansprechen. Diesen Lehrveranstaltungen und Faechern waeren im Kontenmodell die Existenzgrundlage entzogen. Geschwaecht wuerde dadurch auch die innerhochschulischer Stellung des wissenschaftlichen Mittelbaus.
    d.) Erleichterung eines Laenderfinanzausgleichs im Hochschulbereich: Wir sehen einen Finanzausgleich zwischen den Bundeslaendern als fuer Berlin sehr anstrebenswertes Projekt an. Das Kontenmodell ist dazu jedenfalls nicht noetig, moeglicherweise sogar kontraproduktiv. Auf Basis der durch Creditabbuchung erfassten Daten koennten die Kosten fuer jede/n Studierende/n genau errechnet werden. Wollte man auf dieser Basis einen Finanzausgleich installieren, muessten andere Laender die gleiche aufwaendige Datenbasis erheben, d.h. das gleiche Modell einfuehren. Das ist nicht zu erwarten. Der buerokratische Aufwand ist ueberhaupt nicht notwendig, da auch ohne Studienkonten erfasst werden kann, wer aus welchem Bundesland kommt und welches Studium er woanders absolviert.
    Eine Einigung zwischen den Bundeslaendern in Sachen Finanzausgleich steht allerdings auch ohne die buerokratische Huerde Studienkonten in weitester Ferne und nicht auf der Tagesordnung.
    e.) Abwehr allgemeiner Studiengebuehren: Die derzeitige hochschulpolitische Diskussion in der Bundesrepublik ist zumindest in der medialen Wahrnehmung stark von einem wirtschaftsliberalen Diskurs dominiert. In diesem ist die Forderung nach der Zulassung allgemeiner Studiengebuehren zentral fuer die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulen. Bisher stand das Hochschulrahmengesetz der moeglichen Einfuehrung von Gebuehren ab dem ersten Semester entgegen. Dieses Gesetz koennte im Laufe dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht fuer nichtig erklaert werden.
    Studienkonten bzw. Bildungsgutscheine werden von Teilen der SPD und Teilen der Gruenen als Moeglichkeit gesehen, allgemeine Gebuehren zu verhindern und das Erststudium gebuehrenfrei zu halten. Der Berliner Wissenschaftssenator hat sich dieser Haltung angeschlossen. Wir halten diese politische Strategie fuer kontraproduktiv, weil PDS-Politik, z.B. durch die notwendige Abschaffung der Gebuehrenfreiheit im Berliner Hochschulgesetz, befoerdert, was sie zu verhindern vorgibt. So sehen viele Kraefte in der SPD und in allen anderen Parteien Studienkonten nur als erste Stufe zur Einfuehrung allgemeiner Gebuehren.
    Das Studienkontenmodell enthaelt eine Langzeitgebuehrenkomponente und ist damit bereits ein Gebuehrenmodell. Seine Einfuehrung bedeutet, verglichen mit dem Status quo in Berlin, die erstmalige Erhebung von Studiengebuehren seit Mitte der 70er Jahre. Dieses Gebuehrenmodell ist zwar  intelligenter gemacht als andere, etwa indem es  bei entsprechender Ausgestaltung ein Teilzeitstudium ermoeglichen koennte. Gleichzeit hat es aber paradigmatische Wirkungen, die weiter als die anderer Langzeitgebuehrenmodelle gehen. So ist die genaue Berechnung der Lehrveranstaltungskosten und die Ueberwachung des Studienverhaltens eine hervorragende Datengrundlage, um den kostenlosen Anteil des Studiums “leistungsgerecht” mit Hinweis auf die Haushaltslage weiter und gegebenenfalls auf Null zu senken. Die Einfuehrung von Studiengebuehren ab 2006 durch eine moeglicherweise neue Regierungskonstellation in Berlin ist durch die jetzige Koalition nicht durch gesetzgeberisches Handeln zu verhindern, erst recht nicht durch erste, tabubrechende Schritte in Richtung marktfoermiger Steuerung der Hochschulen und Gebuehren.
    3. Fuer eine offensive Staerkung oeffentlich finanzierter, gebuehrenfreier Hochschulen
    Das Ziel, den Zugang zu hoeherer Bildung nicht durch soziale Schranken zu beeintraechtigen, erreichen wir am besten, indem wir das allgemeine Gebuehrenverbot in Berlin aufrechterhalten, so lange wir in der Regierung sind. Das bewirkt eine Staerkung der Antigebuehrenposition bundesweit, auch im Falle eines Verfassungsgerichtsurteils, das Gebuehren ermoeglicht und auch im Falle einer neuen Regierungskonstellation. Wir koennen davon ausgehen, dass eine Studierendengeneration, die unter den Bedingungen Studienkonten und Langzeitgebuehren studiert und keinen anderen Zustand kennt, sich der Einfuehrung allgemeiner Gebuehren erheblich weniger entgegenstemmen wuerde als eine, die erlebt hat, dass ein gebuehrenfreies Studium moeglich und sinnvoll ist.
    Die PDS hat sich in den bisherigen Wahlkaempfen als Garant fuer den Kampf gegen Studiengebuehren jeglicher Art dargestellt und hatte fuer diese Darstellung gute Gruende. Studiengebuehren trennen immer Menschen mit weniger finanziellen Moeglichkeiten von solchen, die mehr Geld haben. Damit vertritt unsere Partei uebrigens keine Minderheiten-, sondern eine Mehrheitenposition. Wenn man mal von den gefaelschten Umfragen des CHE absieht (Das CHE fragt in seinen Umfragen nicht nach dem OB, sondern nach dem WIE von Gebuehren, also nach Gebuehrenmodellen. Eine Moeglichkeit, Gebuehren ganz abzulehnen, gab es auf den Frageboegen nicht. Die nachfolgenden Presseerklaerungen gaben das Ergebnis falsch wieder. Siehe: http://www.fzs-online.org/article/749/de/) , dann zeigen alle Meinungsumfragen in Deutschland nach wie vor eine Ablehnung von Studiengebuehren an. Dies gilt auch fuer die Berliner Bevoelkerung (Die Mehrheit der Berliner lehnt Studiengebuehren ab. Nur 40 Prozent der Hauptstaedter halten ein kostenpflichtiges Studium aus Gruenden der Gerechtigkeit fuer notwendig, wenn angesichts der schweren Finanzkrise Berlins auch die Gebuehren fuer Kindertagesstaetten merklich erhoeht werden. Das geht aus einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Berliner Morgenpost hervor. Von den unter 30-Jaehrigen sprachen sich sogar 80 Prozent gegen Studiengebuehren aus. Nur bei den ueber 50-Jaehrigen plaediert jeder Zweite fuer eine Gebuehr. (Berliner Morgenpost vom 1.12.03) Dieses Ergebnis wurde aktuell erneut bestaetigt. (Berliner Morgenpost vom 1.2.2004)).
    Eine Politik der zunehmend privaten Bildungsfinanzierung ist mit unserer Programmatik nicht vereinbar. Mit der Einfuehrung von Langzeitgebuehren in Form von Studienkonten wuerde sich die PDS von ihrer gesamten bisherigen Beschlusslage, vom Koalitionsvertrag und auch von der Intention ihres neuen Bundesprogramms abwenden. Ausserdem widerspricht die Einfuehrung von Gebuehren dem internationalen Pakt ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der von der Bundesrepublik unerzeichnet ist.
    Die LAG haelt es fuer zielfuehrender, die bereits auf dem Tisch liegenden PDS-Konzeptionen zur Verbesserung der Situation in den Hochschulen, die auch mit der SPD vereinbart sind, kraftvoll auf die politische Tagesordnung zu bringen und neue, dem Anspruch sozialistischer Politik gerechte Konzeptionen zur Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden zu entwickeln. Gleichzeitig muessen die Hochschulen in ihrem Bemuehen gefoerdert werden, der sie alimentierenden Gesellschaft den Beweis ihrer Unentbehrlichkeit fuer eine funktionierende, soziale Demokratie zu erbringen.
    Umfangreiche Stellungnahme der LAG Wissenschaftspolitik

    1. Das Grundmodell und seine Annahmen

    Der Wissenschaftssenator hat ein Modell der Studienkonten bzw. Studiengutscheine vorgeschlagen.

    Folgende Annahmen sind zentral:

    - Effizienz- und Qualitaetsdefizite im Bereich Lehre durch mangelnde Antriebskraft von Hochschulen und Studierenden

    - Hohe gesellschaftliche Belastung durch “Langzeit- und Scheinstudierende”

    - Mehr Wettbewerb – mehr Effizienz.

    - Studentische Nachfrage nach Lehrveranstaltungen – entscheidender Indikator fuer Qualitaet.

    Diese Konten funktionieren wie Bankkonten. Die Waehrung dieser Konten sind Kreditpunkte (credit points), eine Einheit, die dem European Credit Transfer System (ECTS) entnommen ist. In dieser Einheit wird eigentlich der Arbeitsaufwand pro Lehrveranstaltung gemessen. Im Kontenmodell werden auf der Basis dieser Einheit jedoch die aktuellen (!) Zuschuesse an die  Hochschulen fuer die Lehre umgerechnet. Das heisst, dass ein Kreditpunkt einen bestimmten Geldwert bekommt und das Studium somit prinzipiell kostenpflichtig wird. Auf Seiten der Studierenden wird die individuelle Inanspruchnahme von Hochschulleistungen ueber das Konto abgebucht. Das heisst, jeder eingeschriebene Student hat ein Konto, von dem diese Kreditpunkte abgebucht werden, sobald er eine Lehrveranstaltung besucht. Der Geldwert der abgebuchten Punkte wird dann den Hochschulen als Zuschuss gezahlt.

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  • Berlin D.C.
    Berlin D.C.
    Von Peer Pasternack
    Ein Denkspiel
    Wie und mit welchem Ziel soll die deutsche Hauptstadt ihren Haushalt sanieren? Vielleicht hilft ein Blick nach Washington
    “Es wird nie so heiß gegessen wie gekocht wird, trösteten die Gegessenen die Gekochten”, heißt es bei Stanislaw Jerzy Lec. In der Berliner Haushaltskonsolidierung fällt mittlerweile der Überblick schwer: Wer wird gerade gekocht und wer schon gegessen? Und: Wer kocht, wer serviert und wer isst? Stellt man sich solche Fragen, ist ein wenig Gelassenheit angebracht. Probieren wir es, indem wir ein Denkspiel veranstalten.
    Dieses beginnt mit ein paar Fragen, und es hat dazu eine begrenzte Anzahl Antwortkärtchen: Warum eigentlich muss der Landeshaushalt saniert werden? Antwort: um politische Gestaltungsmöglichkeiten zurückzugewinnen. Okay. Wozu aber politische Gestaltungsmöglichkeiten zurückgewinnen? Um dann wieder eigene Schwerpunkte setzen zu können. Aha. Und lässt sich dieses Ziel, dessentwegen man sich so viel Ärger einhandelt, vielleicht auch jetzt schon in Teilen realisieren – lassen sich also in der Haushaltssanierung selbst bereits Schwerpunkte setzen? Antwort: Nein, eigentlich nicht. Denn Schwerpunktsetzungen bedeuten Mehrausgaben (im Vergleich zum Länderdurchschnitt oder zu Hamburg), und diese Mehrausgaben müssten durch Minderausgaben an anderer Stelle finanziert werden. Da aber alle sparen müssen, wird kaum ein Ressort bereit sein, zugunsten eines anderen noch mehr zu sparen, als ihm ohnehin abverlangt werde. Leuchtet ein. Was aber sollen dann für Schwerpunkte gesetzt werden, wenn das Land nach erfolgreicher Haushaltssanierung wieder politische Gestaltungsmöglichkeiten zurückgewonnen hat? An dieser Stelle sind die Antwortkärtchen alle.
    Deshalb wechselt das Denkspiel jetzt den Modus: Gesetzt den Fall, die Berliner Lotterwirtschaft der Neunzigerjahre würde einfach weitergehen, was könnte dann passieren? Zwei Möglichkeiten wären denkbar. Die unwahrscheinlichere: Durch Länderfusion vereinigt sich das Berliner Haushaltsloch mit dem brandenburgischen. So richtig problemlösend wäre das ja auch nicht. Eine andere Möglichkeit bestünde in der Washington-D.C.-Lösung: der unmittelbaren Verwaltung durch den Bund. Das heißt, Berlin zieht die Konsequenzen aus seinen Strukturschwächen. Es erklärt diese aus historischen Gründen und beurkundet, dass daher das Land eigenständig nicht lebensfähig sei.
    Da dem Bund der deutschen Länder aber eine solche Hauptstadt nicht auf Dauer zugemutet werden könne, bittet man um bundesunmittelbare Verwaltung. Der Weg ist verfassungsrechtlich problematisch, da unerprobt und im Grundgesetz nicht vorgesehen. Weder die Staatsinsolvenz noch die Auflösung eines Bundeslandes, ohne dass dieses in einem anderen aufgeht, sind bislang geregelt. Das muss uns hier aber nicht kümmern, denn wir sind ja nur in einem Denkspiel.
    Dieses geht so weiter: Der Bund setzt eine Staatskommissarin ein (wahrscheinlich würde es doch ein Mann sein, aber wir spielen ja hier nur), die ins Rote Rathaus einzieht. Ihr Auftrag lautet, eine funktionsfähige und präsentable Bundeshauptstadt zu schaffen, deren Kosten sich in Grenzen halten. Das also ist das Ziel, bestehend aus vier Elementen: funktionsfähig, präsentabel, Bundeshauptstadt, finanzierbar. Im Prinzip bleibt erst einmal alles beim Alten, nur dass es kein Abgeordnetenhaus mehr gibt und der Haushalt von Berlin jetzt durch den Bundestag beschlossen wird. Dann aber muss sich die Staatskommissarin Gedanken machen, wie der gestellte Auftrag zu erfüllen ist. Wenn die Kosten in Grenzen gehalten werden sollen, muss die Stadt neben Ausgaben auch dauerhafte Einnahmen realisieren. Dazu sind die einnahmenrelevanten Potenziale Berlins festzustellen. Die sind übersichtlich, wird die Staatskommissarin entdecken.
    Berlin hat vier harte Standortfaktoren von Relevanz: Bundesregierung (eine Neuansiedlung mit endlichem Erweiterungspotenzial, nämlich den Bonner Restbeständen), eine hohe Forschungs- und Hochschuldichte, Tourismus (der Kultur benötigt) sowie etwas – vor allem mittelständische – Wirtschaft. Ein großindustrielles Zentrum wird die Stadt jedenfalls nicht mehr werden: Berlin beherbergt nur 15 Unternehmen, die jeweils mehr als 500 Mitarbeiter haben. Das Umland ist weitgehend agrarisch und touristisch geprägt. Folglich sind relevante industrielle Überschwappeffekte auch von dort nicht zu erwarten. Allerdings: Allein in der Informations- und Telekommunikationsbranche verfügt Berlin über 9000 Unternehmen mit insgesamt 100 000 Beschäftigten. Offenkundig liegen die wirtschaftlichen Potenziale der Stadt in den wissensbasierten Feldern. Soweit die wirtschaftliche Stärken-Schwächen-Analyse unserer Kommissarin.
    Dann muss sie aber noch schauen, wie sich eigentlich Ausgaben- und Einnahmenströme zueinander verhalten. Die Staatskommissarin ist untypischerweise nicht nur eine Frau, sondern auch noch aus dem Osten. Sie erinnert sich daher daran, dass es in der DDR Bereiche gab, die man den “nichtproduzierenden Sektor” nannte. Gemeint war: Das kostet nur, z.B. Gesundheitswesen oder Hochschulen. Nun kommt der Mensch von seinen frühen Prägungen zeitlebens nicht richtig los, also schaut auch die Kommissarin erst einmal beim “nichtproduzierenden Sektor” in den Stadthaushalt und ist hell entsetzt: 1,4 Milliarden Euro gehen allein in die Berliner Hochschulen und Forschungsinstitute jedes Jahr. Sie kriegt sich allerdings auch wieder ein, denn zur Staatskommissarin hat man sie vor allem wegen ihrer nüchternen Art ernannt. Erst einmal teilt sie die Summe zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen: 150 Millionen Euro gehen in letztere, 1,2 Milliarden in die Hochschulen. Soweit die Ausgaben. Gibt es auch Einnahmen dadurch?
    Einige schon, stellt sich heraus. Die 150 Millionen für die außeruniversitäre Forschung sind gut angelegt. Denn sie wandern in sogenannte mischfinanzierte Institute. Bei diesen tragen der Bund bzw. die Ländergemeinschaft zwischen 50 und 90 Prozent der Kosten. Der Berliner Einsatz von 150 Millionen spült dadurch unmittelbar 409 Millionen Euro aus nichtberliner Kassen in die Stadt. Doch nicht nur das. Die außeruniversitären Institute erzeugen eine regionale Wirtschaftsnachfrage von 887 Millionen Euro. Das sichert Firmenexistenzen, Arbeitsplätze und bringt Berlin 106 Millionen Euro Steuereinnahmen.
    Anders als die außeruniversitären Institute sind die Hochschulen nicht mischfinanziert (außer beim Hochschulbau). Daher wirken die Relationen zwischen Einnahmen und Ausgaben dort nicht ganz so überbordend, aber eindrucksvoll sind sie dennoch. Die 1,2 Milliarden Euro Hochschulausgaben induzieren eine gesamtwirtschaftliche Nachfrage von 1,9 Milliarden. Die 135 000 Berliner Studierenden (die sich vergleichsweise preiswert auf 85 000 ausfinanzierten Studienplätzen drängeln) bewirken eine regionale Nachfrage von rund einer Milliarde Euro. Das heißt zusammen: Jeder Zuschuss-Euro an die Hochschulen schafft eine dreifach so hohe Nachfrage in der Stadt.
    Doch es geht weiter: Im Bund-Länder-Finanzausgleich bringt jeder nicht aus Berlin stammende Student, der sich in der Stadt mit Hauptwohnsitz anmeldet, zusätzliche 2500 Euro jedes Jahr in den Landeshaushalt. Allein 2002 haben sich 7500 Studierende neu in Berlin angemeldet, das ergibt Mehreinnahmen von 19 Millionen Euro. Die finanzielle Ausstattung der Hochschulen durch Berlin setzt diese auch in den Stand, Mittel von Dritten für Forschungsprojekte einzuwerben. Das sind jährlich 230 Millionen Euro. Allein durch diese Gelder werden in Berlin 3000 Hochqualifikationsarbeitsplätze finanziert. Überdies finden fortwährend Existenzgründungen aus den Hochschulen statt, und zwar dadurch, dass diese Hochschulen innovationsstark sind. Das aber sind und bleiben sie nur, wenn sie nicht auf Minimalniveau gefahren werden. An der Technischen Universität z.B. hat es in den letzten Jahren 130 Unternehmensgründungen gegeben: 7200 Mitarbeiter und rund eine Milliarde Euro Umsatz sind die dazugehörigen Zahlen.
    Solche wissensbasierten Unternehmungen sind auch diejenigen, die wesentliche wirtschaftliche Anschlusseffekte auslösen. Die Förderung von Transfereffekten der Forschung und Lehre in Berliner Verwertungsketten hinein zahlt sich bereits heute für die Stadt aus: Insgesamt gibt es in Berlin 40 000 Arbeitsplätze allein dadurch, dass das Land 1,4 Milliarden Euro in Hochschulen und Forschungsinstitute steckt. Angesichts der sonstigen Ansiedlungshilfen aus der Wirtschaftsförderung ist das auch in arbeitsmarktpolitischer Perspektive ziemlich günstig.
    Die Staatskommissarin fragt sich nun zwar, ob es in den Hochschulen vielleicht noch Effizienzreserven gibt. (Und sie wird fündig: Alles ein bisschen teurer hier als andernorts, das wird man reparieren müssen.) Aber im Übrigen hält sie es für sträflich, im Hochschul- und Forschungssektor Mittel größeren Ausmaßes zu streichen. Denn dies ist ja jetzt schon ein für die Stadt lukrativer Bereich, und es ist zudem der einzige Bereich mit relevanten Expansionspotenzialen für Wissenschaft und Wirtschaft. Die Kommissarin wird sich dabei auch an einen Merksatz von ihrem Grundschullehrer erinnern: Wünschenswerte Wirkungen, sagte der, werden dann nicht mehr erzielt, wenn ihre Ursachen beseitigt wurden. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang nannte er das. Außerdem, denkt die Kommissarin weiter, müsste nach erfolgter Haushaltssanierung eh wieder in Hochschule und Forschung investiert werden, da die Stadt ja sonst nicht so viele Entwicklungspotenziale hat – dann aber mit entsprechend erhöhten Aufbaukosten.
    Schließlich erinnert sich die Staatskommissarin an die drei anderen Elemente ihres Auftrages: eine funktionsfähige und präsentable Bundeshauptstadt zu schaffen. Das meint nicht nur hundekotfreie Gehwege (die freilich auch schon ein Fortschritt wären), und es ist, wie der Kommissarin spontan einleuchtet, mehr als nur eine x-beliebige Stadtgemeinde zu organisieren. Für eine funktionsfähige und präsentable Bundeshauptstadt braucht es einige weiche Standortfaktoren, die andernorts so nicht zwingend nötig sind.
    Eine Hauptstadt benötigt ein bestimmtes Klima, und Hochschulen, Forschungsinstitute, Museen, Theater, Opern, Galerien usw. haben nicht zuletzt eine Aufgabe: der Stadt als Hauptstadt eine kritische Reflexionskultur zu verschaffen und zu sichern. Eine Hauptstadt braucht Orte, an denen sich die Gesellschaft selbst denkt. Hierzu genügen weder im sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich noch im künstlerischen Sektor bloße Minimalausstattungen. Vielmehr ist dort eine solche kritische Masse vonnöten, die Kettenreaktionen der intellektuellen Irritation in den zivilgesellschaftlichen und politischen Raum hinein auszulösen vermag.
    Nun ja, schön und gut das alles, wird man im Berlin-Ausschuss des Deutschen Bundestages sagen, wo der Haushalt für die Stadt verhandelt wird. Aber von den Schulden müssen wir dennoch herunter. Die Staatskommissarin wird aus alten Berliner Senatspapieren zitieren, als die Stadt noch ein Bundesland war und vor dem Verfassungsgericht auf Bundeshilfe zum Schuldenabbau klagte: “Voraussetzung für solche Hilfe ist der Nachweis, dass Berlin anschließend mit seinem Geld auskommt und seine Ausgabenvorsprünge abgebaut hat.” Um das zu prüfen, so die Kommissarin, hätte das Bundesverfassungsgericht eine Systembetrachtung angestellt. Es hätte den Ausgaben- die Einnahmenströme zugeordnet. Sodann wäre geprüft worden, welche Ausgaben tatsächliche Vorsprünge sind und welche lediglich deshalb höher sind als andernorts, weil das strukturschwache Berlin nur so überhaupt eigene Einnahmen realisieren kann.
    Zusammenfassend wird die Staatskommissarin den Abgeordneten eine verschachtelte Frage stellen: Wie soll Berlin aus eigener Kraft Ausgaben und Einnahmen im Lot halten, wenn ihm zuvor, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen, die Mittel entzogen wurden, das zu finanzieren, was allein der Stadt auch in Zukunft Entwicklungspotenziale und damit relevante Einnahmensummen verschaffen kann? Berlin müsse statt dessen eine ganze Reihe der Dinge, die bisher als Lasten interpretiert wurden, zu Chancen umdefinieren: Kultur, Wissenschaft, die medizinischen Potenziale der Stadt (die gesundheitstouristisch, also überregional zu vermarkten wären), junge Menschen. An letzteren wird es die Kommissarin zu illustrieren versuchen: Die gesamte Bundesrepublik klage über die geringe Anzahl Nachwachsender, aber Berlin nehme einen Großteil seiner Kinder und Jugendlichen hauptsächlich in Gestalt von Schulproblemen wahr, statt sich zu fragen, was für Zukunftschancen sich für eine weltoffene Stadt aus so vielen jungen Menschen mit Migrationshintergrund ergeben könnten – wenn man entsprechend in sie investierte.
    Und so wird die Rede der Staatskommissarin enden: Eine dereinst haushaltssanierte Hauptstadt, die dann am Boden liegt, weil ihr mit den Haushaltsschwächen auch die Stadtstärken wegsaniert worden sind, die nun zwar kein Haushaltsproblem mehr hat, jetzt aber als Stadtkörper wiederum ein Sanierungsfall ist, eine solche Hauptstadt könne ja wohl kein ernsthaftes Ziel von Politik sein. Die Abgeordneten werden beeindruckt sein von der zwingenden Logik dieser Argumentation. Sie beauftragen die Staatskommissarin, eine Konsolidierungsstrategie auszuarbeiten, die im Interesse der Zukunftsfähigkeit die Stärken der Stadt nicht schwächt, sondern sichert.
    Soweit dieses Denkspiel.
    Dieser Text erschien zuerst am 26.4.2003 im Tagesspiegel, Berlin
    Von Peer Pasternack

    Ein Denkspiel

    “Wie und mit welchem Ziel soll die deutsche Hauptstadt ihren Haushalt sanieren? Vielleicht hilft ein Blick nach Washington

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